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IGNORED

Aufbewahrung von Lang- UND Kurzwaffen im B-Schrank


Mark Pfennig

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Antwort auf:

so wie ich es verstanden habe laeuft es so, dass du munition, die beispw. fuer deine KW's im B-schrank dann ebenfalls im selbigen B-schrank verwahren darfst, wenn sie innerhalb desselben (B-Schranks) nochmals verschlossen aufbewahrt sind, z.b. in einem 'schliessfach' innerhalb des schrankes (von mir aus auch mit dem ominoesen 'schwengelriegelschloss').


Nö, zusammen im B-Fach des A-Schrankes reicht.

Der Einfachheit halber: Übersicht Munitionsaufbewahrung

Geschrieben

Antwort auf:

nichts desto weniger habe ich dieses jahr nicht nur einen schrank gesehen, bei dem auf der herstellerplakette ein "a" oder "b" und ein produktionsdatum in 2004 war.


Hier die Erklärung eines Produzenten:

Antwort auf:

24.03.2003:

Rückzug von VDMA 24992 zum 31. Dezember 2003

Nach Veröffentlichung des Europäischen Normentwurfs prEN 14450 Sicherheitsschränke im April 2002 repräsentiert das Einheitsblatt VDMA 24992 nicht mehr den Stand der Technik und wird deshalb vom VDMA als Herausgeber zum 31. Dezember 2003 ersatzlos zurückgezogen. Damit entfällt ab 1. Januar 2004 die Grundlage für die Kennzeichnung von Stahlschränken A und B nach VDMA 24992.

Die meisten Hersteller haben sich aber dazu entschlossen die bisherigen Tresore auch weiter zu produzieren, nur können sie dann nicht mehr mit dem bisherigen Typenschild der Sicherheitsstufe A (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) und B gekennzeichnet werden.

Sie können weiterhin bei uns Möbeltresore und Möblesafe beziehen, die in Konformität zu dem am 31.12.2003 zurückgezogenen Einheitsblatt 24992, Ausgabe Mai 1995, gebaut sind. Auf dem Typenschild, das dann meist in die Tresore geklebt wird, ist der Ausgabestand (Ausgabe Mai 1995) aufgedruckt.

Für die Anerkennung , dieser in Konformität gebauten Möbeltresore, bei Versicherungen, Behörden, Waffengesetz übernehmen wir keine Haftung.


Ist keine Produktion nach einer gültigen Norm mehr, aber was soll's.

Udo

Geschrieben

Antwort auf:

Ist keine Produktion nach einer gültigen Norm mehr, aber was soll's.

Udo


Dürfte aber in waffenrechtlicher Sicht keine Probleme verursachen, da sie ja entsprechend den Anforderungen einer früheren und als "ausreichend für eine sichere Aufbewahrung" entsprechenden Norm hergestellt werden.

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Dürfte aber in waffenrechtlicher Sicht keine Probleme verursachen, da sie ja entsprechend den Anforderungen einer früheren und als "ausreichend für eine sichere Aufbewahrung" entsprechenden Norm hergestellt werden.

Mouche


Mouche,

die A und B Schränke waren eigentlich nur als Altbestand zulässig. Ist vollig OT, ein nach den Bestimmungen von 1980 zulassungsfähiges Fahrzeug kannst Du heute auch nicht neu (erstmalig) für den Straßenverkehr zulassen.

Karl

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Dürfte aber in waffenrechtlicher Sicht keine Probleme verursachen, da sie ja entsprechend den Anforderungen einer früheren und als "ausreichend für eine sichere Aufbewahrung" entsprechenden Norm hergestellt werden.

Mouche


Mouche,

die A und B Schränke waren eigentlich nur als Altbestand zulässig.

Karl


Wenn Du es mir aus WaffG oder VO belegen kannst - DANN glaub ich Dir das - ansonsten ist es Deine Meinung die IMHO durch das WaffG nicht gedeckt ist(diese Produktionszeiteinschränkung war nach meiner Erinnerung mal Gegenstand bei einem VO Entwurf - wurde dann aber doch nicht übernommen).

Dort steht nämlich nur " als gleichwertig zum (ansich vorgeschriebenen) Widerstandsgrad 0 gilt (mit den jeweiligen Erklärungen für Kurz- und Langwaffen) A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995)".

Dort ist keinerlei Einschränkung hinsichtlich Produktionsjahr,Weitergültigkeit der Norm etc. angeführt.

Wenn die Anforderungen, die nach diesem Formblatt festlegt sind, erfüllt werden - dann ist der jeweilige Schrank zur sicheren Aufbewahrung geeignet. Es werden nämlich hier Sicherheitsstandards festgelegt und nicht Produktionsjahre.

Wenn es Dir per Gutachten gelingt, nachzuweisen, daß Dein Panzerschrank von 1898 dieselben Sicherheitsstandards erfüllt, wie ein A Schrank nach Blatt VDMA 24992 (Stand Mai 1995) - dann ist er auch zur Aufbewahrung von 10 Langwaffen geeignet.

Nochmals : Diesers Formblatt legt STANDARDS fest - KEINE Produktionsjahre. SO sehe ICH das zumindest grin.gif .

Mouche

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