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IGNORED

tauben schießen?


saphir

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hya!

Ich hab mal eine Frage: Kann ich auf meinem eigenen Grundstück eine Taube totschießen?

soweit ich weiß, darf das Projektil mein Grundstück nicht verlassen und es gibt Tauben, die jemandem gehören. Die sind dann mit Fußringen gekennzeichnet. Ist klar, daß man die nicht schießen darf (wahrscheinlich Sachbeschädigung). Kann man dafür 9mm Schrot verwenden?

Ist eine ernsthafte Frage; bin mir selbst im Unklaren darüber. Denn ich habe schon unzählige Mäuse mit Mausefallen getötet, und das nimmt einem niemand übel. Aber wie sieht das bei Tauben aus?

Geschrieben

Du darfst ohne Jagdschein überhaupt nirgends schießen, außer auf behördlich abgenommenen/freigegebenen Schießständen. Da Du Deine Frage hier stellst und nicht unter "Jagd", gehe ich davon aus, dass Du keinen Jagdschein hast und sich Deine Frage nicht auf Waffen mit maximal 7,5 Joule Mündungsenergie bezieht.

MP

Geschrieben

In Antwort auf:

Hya!

Ich hab mal eine Frage: Kann ich auf meinem eigenen Grundstück eine Taube totschießen?


Nein, bei Wildtauben wäre das Wilderei = Straftat!

In Antwort auf:

soweit ich weiß, darf das Projektil mein Grundstück nicht verlassen


...wenn die Waffe nicht mehr als 7,5 Joule hat und nur dann!

Ansonsten, siehe oben.

Geschrieben

hatte ich ganz vergessen (peinlich! grin.gif)- mir schwirrte immer noch im Kopf herum, daß es auch Leute gibt, die sich im Keller selbst einen kleinen Schießstand bauen. Der ist dann aber auch abgenommen.

Danke

Geschrieben

Und ...

wenn Du Dich in Deinem Profil schon selbst einer strafbaren Handlung (Tauben schießen vom Balkon) bezichtigst, könnte es sein, das Du besser auf einen guten Anwalt anstatt auf eine Expert sparen solltest!

Geschrieben

hey - nicht daß ihr jetzt was falsches denkt. Ich habe ja schließlich gefragt und nix gemacht. (bin kein Jäger)

ups - hab ich im Profil weggemacht. Danke. Hey, besser ich bin jetzt bei Euch ins Fettnäpfchen mit dieser Frage getreten als wenn ich es nicht gewußt hätte und tatsächlich versucht hätte eine Taube zu schießen. Jetzt weiß ich's ja.

Aber jetzt hab ich doch nochmal eine Frage zur Wildtaube: alle Tauben die niemandem gehören sind ja dann Wildtauben. D.h. ich darf auch keine Tauben fangen oder anderweitig erlegen (Rattenfalle)?

Geschrieben

Nein, darfst Du nicht!

1. Tauben (Ringel- + Türkentaubesind die einzigen mit Jagdzeit) unterliegen dem Jagdgesetz, zur Bejagung ist nur ein Jagdausübungsberechtigter befugt (also Jagdschein).

2. Zur Jagd im befriedeten Bezirk (=Dein Grundstück) brauchst Du auch als Jäger eine Sondergenehmigung

3. 9 mm Doppelschrot reicht allenfalls unterhalb von 10 m! Meine "Minimalversion" ist ein wbk-pflichtiges Luftgewehr in 4,5 mm, maximal 20 m Schußentfernung und ausschließlich Schüsse von vorn auf die Brust. (Alles mit Genehmigung auf dem städtischen Friedhof!)

4. Es gibt Ausnahmen, was das Töten von Tieren angeht, z. B. Mäuse, Ratten, Kaninchen und andere. Das bezieht sich aber alles auf das Fangen dieser Tiere, für das Schießen gelten die oben gemachten Äußerungen; zusätzlich ist bei Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, eine Genehmigung der Tierschutzbehörde notwendig.

Fazit: Wenn die Tauben Dich nerven, schreibe an die Stadtverwaltung, daß die einen Jäger beauftragen, auf Deinem Grundstück die Tauben zu schießen.

Gründe wären z. B. Schutz von Anpflanzungen, Denkmalsschutz (Taubenkot!) oder auch Infektionsgefahr bei Nähe von Alten- oder Kinderheimen oder Krankenhäusern.

Viel Erfolg!

Geschrieben

im uebrigen hat 9mm schrot einiges ueber 7,5J...

manchmal hilft es (aus erfahrung), in einem solchen fall direkt einmal mit dem zustaendigen foerster zu sprechen, der meistens solche faelle legal, geraeuscharm und treffsicher erledigen kann, wenn angebracht.

Geschrieben

Andererseits muß ich Deine Eingangsfrage mit einem ganz eindeutigen JAAA!!! beantworten!

Du hast nämlich gefragt, ob Du auf Deinem Grundstück eine Taube totschießen KANNST!

Geschrieben

In Antwort auf:

Andererseits muß ich Deine Eingangsfrage mit einem ganz eindeutigen JAAA!!! beantworten!

Du hast nämlich gefragt, ob Du auf Deinem Grundstück eine Taube totschießen
KANNST!


@Gecko: Was allerdings noch zu beweisen wäre smile.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

(Alles mit Genehmigung auf dem städtischen Friedhof!)


Mal dazu eine Frage von mir, Gecko:

Wird diese nur an ortsansässige Jäger vergeben, oder wie läuft das?

Bei uns auf dem Dorffriedhof frißt das Rehwild die Blumen schneller von den Gräbern, als wir die pflanzen können.

Die müssen einen Vertrag mit der Gärtnerinnung haben.

Die Gärtner meinen zwar immer, es seien Karnickel, aber die gibt es bei uns nicht mehr und die Rehlosung ist eindeutig.

Mit antragstellendem Gruß smile.gif

Gast ichbindicht
Geschrieben

schade, dasses mit den Tauben nix wird, oder??? Wo die doch mit Rotkohl sooo lecker schmecken ....

Wäre ne preisgünstige Bezugsquelle ..... aber mal ehrlich: Für Ratten gibts auch Giftweizen - kann man die Viecher nicht einfach damit füttern (Dann aber nicht mehr in die Pfanne hauen!!!!)

Ist das dann verboten oder erlaubt????

Da wärs doch wirklich verständiger, den armen Viechern ein´s zu verbretzeln und sie zu futtern - aber nein, wir sind ja in Deutschland gaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Für Ratten gibts auch Giftweizen - kann man die Viecher nicht einfach damit füttern (Dann aber nicht mehr in die Pfanne hauen!!!!)

Ist das dann verboten oder erlaubt????


Und wie willst Du steuern, dass nur die Tauben das Zeugs aufnehmen?

Da dürfte wohl das Tierschutzgesetz etwas dagegen haben.

Das Jagdrecht verbietet eindeutig den Einsatz von Giften.

Und noch einmal: Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dürfen nur von Jägern erlegt (mittels Schußwaffe) oder getötet (andere Methoden) werden.

Geschrieben

In Antwort auf:

... von den Gräbern, als wir die pflanzen können.


Ihr pflanzt Gräber ??????? Ist das legal???

Bei uns wird die Lizenz an ortsansässige Jäger vergeben, das ist aber weder festgeschrieben, noch definiert.

Wenn Du in einer Entfernung von 30 min Fahrtzeit wohnst, würde ich es für möglich halten, daß ein Antrag positiv beschieden wird.

Ich habe aber ganz massive Zweifel, daß Du Rehwild jagen dürfen wirst! Da wird eher der Abschußplan der umliegenden Reviere erhöht (zumal vor einer solchen Entscheidung der örtliche Jagdberater der Behörde, bei uns der KJM, gefragt wird.)

Geschrieben

ja, da ist die Alternative: ich kann Ratten mit Giftweizen vergiften und an die Tauben verfüttern. Damit hab ich die Tauben nicht mit Giftweizen gefüttert AZZANGEL.gif

Allerdings glaub ich nicht, daß die Tauben die Ratten ohne weiteres fressen cool.gif

Geschrieben

Jaja, dass der Abschußplan da auch noch mitspielt hatte ich schon im Kopf.

Zum Friedhof würde ich im vollen Ornat ungefähr 7,5 Minuten gehen.

Da läge also nicht das Problem. Die Lage des Gottesackers ließe auch

den Schuß ohne große Umgebungsgefährdung zu.

Werde also den örtlichen JAB nerven müssen.

Er soll mal beantragen und mir den Abschuß übertragen wink.gif

Geschrieben

laugh.gif also die Quintessenz ist einfach, daß ich nix gegen die Tauben machen kann. grin.gif

Vielleicht werd ich noch mehr Windräder und Vogel-Abschreck-Sachen aufstellen und hoffen, daß wenigstens ein paar Tauben dadurch einen Herzinfarkt erleiden grin.gif

Archiviert

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