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IGNORED

Sportwaffen zur Jagdausübung tabu?


Michel

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http://www.hier-leben.de/NewsDetails.asp?ID=9199

Zitat:

" Die waffenrechtlichen Bedingungen sind in ihren Grundzügen für die Jäger größtenteils erhalten geblieben. Neu ist: es dürfen nur noch Schuss-waffen jagdlichen Einsatz finden, die ihrem Charakter nach eindeutig Jagdwaffen sind. Also die klassischen Jagdrepetierer, halbautomatische Jagdwaffen bis zu zwei Schuss, die glattläufigen Jagdflinten sowie kombinierte Jagdwaffen. Eindeutig militärische Waffen und Sportwaffen sind für die Jagdausübung tabu. "

Ich hoffe das ist eine ENTE.

Ansonsten brauche ich wohl erstens einen Goldesel und zeitens noch ein paar Waffenschränke mehr. rolleyes.gif

MfG

Michael

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Jägerlatein ?.....da hat der Referent wohl den § 6 (Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen) des Verordnungsentwurfs mit dem Waffengesetz § 13 vermischt... crying.gif

In Antwort auf:

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen,

2.
die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist
(Jagdwaffen und -munition).


Reicht das fürs Erste ? wink.gif

Gruss

Christian

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Klar,

mir langt das auf alle Fälle.

§19 BJG 2.c

Verboten ist....

...auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen.

Ich dachte nur dass vielleicht auf dem Verordnungswege noch was dran gedreht wurde/werden soll.

Aber belassen wir es jetzt dabei.

MfG

Michael

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Welcher oberschlaue Zeitungsfuzzy verzapft denn nun wieder so einen hahnebüchenden Megatinneff??

Vollautomaten (sowieso nach KWKG verboten) und Halbautomaten mit mehr als 2 Schuss im Magazin, das sind alle, die für die Jagd verboten sind. Sonst ist´s egal wie der Schaft gestaltet ist, die Visierung, die Schaftfarbe/Material etc. Wer will, kann auch mit einer HK SL7 auf die Jagd gehen chrisgrinst.gif

Dann gibts noch Mindestenerigien/Kaliber für Reh und Hochwild, und das war´s auch schon. Nicht umsonst gibts ja von vielen Waffenmodellen eine Sport- und eine Jagdausführung, die sich oft nur in der Schaftgestaltung etwas unterscheiden.

Tipp an die Zeitungsfuzzies: In einer stillen Stunde (z.B. auf dem Klo chrisgrinst.gif ) mal das WaffG und das JagdG auch wirklich lesen und nicht auf eigenem Mist gezüchtete wilde Vermutungen in die Welt setzen!

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