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IGNORED

Wechsellauf ? Definition von "Kaliber" ?


gemm

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fuer meine 1911 in .45acp moechte ich mir einen wechsellauf einpassen lassen im kaliber .460 rowland.

der unterschied zu .45acp liegt in der laenge der patronenhuelse. geschosse sind identisch (180-240grs) zur .45acp. auch der durchmesser ist gleich (.451-.452) - nicht wie der name vermuten laesst .460

die ladung entspricht in etwa der groessenordnung einer .45acp+ welche ich ja aus meiner waffe verschiessen kann (mit entsprechend staerkerer feder). die .460 rowland patrone passt halt mechanisch nicht in die .45er lager; das vermeidet verwechslungen...

demzufolge muesste das eigentlich ohne voreintrag funktionieren oder liege ich da falsch ?

wie ist "gleiches kaliber" im neuen waffg definiert ?

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45 ACP und 460 Rowland haben das gleiche Kaliber. Ein Wechsellauf kann somit ohne Voreintrag erworben werden.

Gruß,

frosch

PS

Bei Wechseltrommeln ist zu beachten, daß diese das gleiche oder kleinere Kaliber haben müssen UND kleineren oder gleichen Gasdruck. Für einen 44 Magnum Revolver kann man also ohne Voreintrak keine 357 Magnum trommel erwerben.

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tja, so sah ich das auch; mein sachbearbeiter sieht das aber anders:

neues waffg abschnitt 2, unterabschnitt 2.1/2.2 :

2.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind (Maßtafeln);

demzufolge sei "Kaliber" ungleich "Geschossdurchmesser";

was nun ? wie ist "Kaliber" definiert ? was mag den gesetzgeber geritten haben hier zwei unterschiedliche formulierungen zu verwenden ?

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Der Begriff Kaliber bezeichnet den Durchmesser des Geschosses, wobei man bei gezogenen Läufen noch in Feld und Zugkaliber differenzieren kann. Bei den Blicken in die Maßtafeln findet man zu den Kaliberangaben nur entsprechene Durchmesserangaben in metrischen Einheiten.

Mit dem Gesetz halte ich die Formulierung unkritisch. An einer Stelle wurde der Fachterminus benutzt, an der anderen nicht.

Egal, wenn Dein Sachbearbeiter es anders sieht, mußt Du vor dem Erwerb Rechtsklarheit schaffen:

1. Anfrage mit Aufforderung zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Darstellung der Behörde fordern.

2. Wenn die Auskunft einem nicht paßt: Verwaltungsgerichtliches Klagefeststellungsverfahren einleiten.

Gruß,

frosch

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