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kurzwaffen

WO Silber
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Beiträge von kurzwaffen

  1. vor 16 Stunden schrieb EkelAlfred:

    Welche Größe ist das eigentlich in normalen Angaben? 

    Moin Alfred,

     

    die US (Jeans) Größen sind immer Zoll Angaben.

     

    44/32 Bund-Umfang und Länge

    44 Zoll = 112 cm

    32 Zoll = 81 cm

     

    Da die Hose einen Stretch-Anteil hat, ist die Bundweite,

    also der Umfang = 102 cm bis 116 cm.

    Die Bein länge innen ca. 76cm.

    Ich habe die für mich zum IPSC Schießen gekauft. Der Original Gürtel hat Klettbesatz und man brauch nur den Ober-Gürtel/Koppel  darüberlegen.

     

     

    https://ufpro.com/de/hosen/kampfhosen/striker-x-gen2-kampfhose?color=multicam

  2. vor 8 Minuten schrieb Penecho:

    Darf ich mir als Jäger .357 Magnum Muntion holen wenn ich keine Munitionserwerberlaubnis habe, mit der Begründung dass es ja auch aus Langwaffen verschossen wird (Unterhebelrepetierer z.B.)?

    Nein! Du findest ja auch bei den Händlern keine .357Mag. unter Langwaffenmunition.

     

    vor 10 Minuten schrieb Penecho:

    (Falls man die Waffe dann doch nicht holt dürfte man die Munition behalten wenn man Wiederlader ist?)

    Nein! Hast dann ja kein Bedürfnis für KW-Munition.

  3. Zum verkauf steht eine Combat Hose von UF Pro. Es handelt sich um das neueste Flaggschiff, die Striker-X Gen. 2 in der Farbe Steel Gray. Die Größe ist 44/32. Also Bundweite (einfach) von ca. 51cm bis ca. 58cm. Bein länge innen ca. 76cm.

    Die Rechnung lege ich dazu, diese ist vom 06.02.24.

    Die Hose wurde ausgepackt und bei 30 Grad ohne Waschmittel aber mit Sagrotan Hygiene-Spülmittel auf links gewaschen. Danach mit Ballistol-Pluvonin Imprägniert. Danach wieder verpackt und jetzt hier inseriert. Also 100% ungetragen!

     

    https://ufpro.com/us/pants/combat-pants/striker-x-gen2-combat-pants?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI8ubhs960hAMVkbVoCR0iawaUEAAYASAAEgKCqfD_BwE

     

     

     

    250€ incl. Versichertem Versand sollte Fair sein

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  4. vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    taktischer Stift

    Bin mit dem "Kugelschreiber-Kubotan" schon mehrfach ins Flugzeug, ohne Gespräche.

     

    vor 12 Stunden schrieb GornDex:

    dass die beiden Beamten einfach schlecht bzw. falsch informiert waren

    sehe ich auch so.

  5. vor 9 Stunden schrieb low-ready:

    Für privat an privat sind die egal?!

    Ja, ist egal.

    Name und Adresse und wenn Du vom privaten Käufer/Verkäufer noch ein Geburtsdatum/Ort und eine Telefonnummer hast, freut sich der SB.

  6. vor 19 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Ich persönlich hätte den Sohn des Rollstuhl Fahrers gefragt ob er Berechtigter ist bevor er den Schlüssel nimmt

    Ja, so hätte ich das auch gemacht...

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  7. vor 17 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Am eigenen Leib erlebt

    Das tut mir Leid. Natürlich hat alles zwei Seiten. Bei den von mir persönlich hinterfragten vorfällen, kam immer heraus, dass der LWB/Führerschein Inhaber sich nicht an geltendes Recht gehalten hat, obwohl er erst den „schwarzen Peter“ jemanden anders zuschieben wollte.

    • Gefällt mir 2
  8. vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

    selbst schuld wenn sie darauf reingefallen sind

    das bedeutet ja dass die Behörde böse/link ist und mit Tricks arbeitet. Das glaube ich nicht.

    Nicht?s für ungut.

    • Gefällt mir 1
  9. vor 4 Minuten schrieb uwewittenburg:

    In meinem Verein schon mehrere.

    Ein Jäger wurde dabei alles los, viele Waffen, Munition, Jagdschein und seine Würde.

    Nicht dass wir uns Missverstehen, natürlich wurden bei uns im Kreis auch schon LWB die Zuverlässigkeit entzogen. Aber nie, weil eine SB „Böse“ war.

  10. vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Wissen ist Macht. 

    Gehöre ich denn zu den wenigen bei denen ein normale Kommunikation auf Augenhöhe mit der Behörde stattfindet?

    Bei uns in Schleswig-Holstein kenne ich niemanden der Ärger mit der Behörde hatte.

    Und ich bin in zwei Vereinen, kenne 100erte Spotschützen und Jäger seit Jahrzehnten.

     

    Noch nie hat einer berichtet dass die SB`s und/oder Kontrolleure unfair waren….

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  11. Am 6.12.2023 um 17:09 schrieb WOF:

    Für mich ist auch ein abgeschlossenes Zimmer ein verschlossenes Behältnis

    Ich finde "sprechen hilft"... Das war die Antwort meiner Behörde auf meinen Antrag aus einem Raum einen Behälter zu machen. Drei Fotos und einen drei-Zeiler später...=

     

     

    Antwort: Antrag, für die Zulassung eines Kellerraumes als Ersatz für einen Stahlblechbehälter

    Von:

    xxxxxxxxxx@kreis-xxxxxxxxx.de

    An:

    xxxxxxxxxxxx@web.de>

    Datum:

    22.03.2021 07:38:22

     

    Guten Morgen Herr xxxxxxxxx,

     

    die Lagerung von Munition und erlaubnisfreien Waffen ist in diesem Raum auch außerhalb von verschlossenen Behältnissen möglich. Durch den alleinigen Zutritt, das dauerhaft versiegelte Fenster und die Stahltür beurteile ich den Raum als höherwertig als ein "verschlossenes Behältnis mit mindestens Schwenkriegelschloss", welches das Waffengesetz für die Lagerung von Munition vorsieht.

     

    Beachten Sie aber bitte, dass Waffen und Munition weiterhin getrennt von einander gelagert werden müssen (die Ausnahme innerhalb der Tresore mit mindestens Widerstandsgrad "0") und dass Sie bei der Herstellung von Munition (Wiederladen) die sprengstoffrechtlichen Vorgaben zur Lagerung einhalten müssen.

     

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    xxxxxxxxxxxxxxxxx

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