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Georg

WO Gold
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Beiträge von Georg

  1. Der Unterschied zwischen rechtfertigendem und entschuldigendem Notstand liegt in der Einschränkung welche Rechte verteidigt werden dürfen. Die wesentlich engere Fassung dieser Rechte beim entschuldigenden Notstand erfordert keine Güterabwägung. Das ist auch logisch. Zivilrechtlich haftet der Täter in beiden Fällen nur, wenn er die Gefahr selbst verursacht hat, auch dann bleibt er aber straffrei.

    Super, danke,

    Ihr seit klasse. Wenn ich die Frage jetzt etwas erweitern dürfte:

    Notwehr: Nehmen wir mal an, ich führe rechtswiedrig eine Kurzwaffe. Nun kommt es zu einer Notwehrsituation in der ich Schusswaffe einsetzte. Der Schußwaffeneinsatz sei notwendig und angemessen gewesen.

    Ergo werde ich für den Einsatz der Schußwaffe nicht bestraft, wie sieht es denn bei dem eigentlich strafenbaren widerechtlichen Führen aus.

    Ich würde meinen, daß ich für diesen Strafbestand bestraft werde, oder ist das nicht so?

  2. Auswirkungen hat die unterschiedliche Wertung zum Beispiel in der zivilrechtlichen Beurteilung. Obwohl in beiden Fällen die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verfolgung fehlen, kann ich für meine rechtswidrige, aber schuldlose Tat zivilrechtlich (z.B. Schadenersatz) zur Verantwortung gezogen werden, für meine nicht rechtswidrige Tat aber nicht. Typischer Fall ist z.B. eine versehentlich eingeschlagene Fensterscheibe. Ist zwar rechtswidrig (Sachbeschädigung), aber eben schuldlos (weil ohne Vorsatz).

    Ja das mit dem Zivil- und dem Strafrecht hatte ich versteckt im Hinterkopf, konnte es aber nicht so ausdrücken.

    Danke. Das hilft nochmals weiter.

  3. Danke,

    Ihr seit klasse! Jetzt hab ichs verstanden (glaube ich).

    Und mir ist nun auch klar,das ich den Notstand nicht so weit auseinanderdividiern muß.

    Hatte ich eigentlich auch nicht vor, aber ich will halt immer gerne wissen vovon ich rede und nun fühle ich mich sicherer bei der Entscheidung diese feine Notstandsunterscheidung einfach unter den Tisch fallen zu lassen.

    Danke nochmals :eclipsee_gold_cup::s75:

  4. Freude,

    ich brüte gerade über dem Thema Notstand und Notwehr, weil ich das Thema neuen Schützenkollegen näherbringen möchte. Beim Thema Notstand stehe ich noch insoweit auf dem Schlauch, als daß mir der Unterschied bei rechtlichen Auswirkungen von rechtfertigendem Notstand und entschuldigendem Notstand noch nicht ganz klar sind

    Entschuldigender Notstand:

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach dem Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe .... gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte. (§ 35 Absatz 1 StGB).

    Rechtfertigender Notstand:

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    Beduetet dieses:

    • bei rechtfertigendem Notstand gehe ich Straffrei aus?
    • bei entschuldigendem Notstand werde ich bestraft, aber meine Strafe kann gemildert werden?

    Danke Freunde

  5. Wenn es die gleiche ist, die auch bei ALDI verkauft wurde, ist da eigentlich keine Polsterung drin. Oder ist die LIDL-Tasche besser?

    Genau jetzt wo du es sagst, Aussen ist die Tasche, die ich gekauft habe, auch mangelhaft gepolstert.

  6. Zum Thema Angeltasche möchte ich sagen:

    Ich habe mir vor ca.0.5 bis 1 Jahr eine gekauft. Ich finde sie nicht so optimal, da die 2 Innenfächer nur durch eine ganz dünne Stoff einlage getrennt sind. Wenn man 2 Gewehre transportiert, dann können die Gewehre sich gegenseitig vermacken. Weiterhin ist die Tasche für Gegenstände mit einer Länge von 1,5 Meter ausgelegt. Wenn das Gewehrchen jetzt 1 oder max.1.2m lang ist, dann knickt der obere Teil der Tasche um und sieht mehr als Spassig aus.

    Just my 2 cents.

    Allerdings sieht die Tasche auf dem Bild etwas anderst aus, als die, die Ich habe.

    Evtl. ist die besser.

  7. Die Kommentare waren daran wohl weniger Schuld, sondern eher das Posten von pornografischen Bildern. Mittlerweile ist das Halbautomaten-Forum ja wieder frei zugänglich und der besagte Thread ist auch noch da, lediglich um ein paar wenige Postings erleichtert.

    Ich schau mir hin und wieder auch mal gerne leicht bis gar nicht bekleidete Damen an. Es ist nur so, daß sie in einem Waffenforum nix zu suchen haben (meine Meinung), dafür gibt es andere Foren.

    Warum? Nun ich lese WO auch manchmal in den Pausen an meinen Arbeitsplatz. Meine Firma versteht da keinen Spass, wenn man sich "sexuell eindeutige Bilder" anschaut. Und in einem Großraumbüro kommt das auch nicht wirklich gut.

    Drum meine Bitte: Last entweder das posten sein, oder markiert den Thread eindeutig, so dass man sich überlegen kann, ob man ihn aufmacht oder nicht.....

  8. Westernwaffen

    Ordonannzwaffen (bis 1945)

    Antikwaffen

    Repetierbüchsen (keine Jagdwaffen)

    KK-Büchsen, HA und Repetier

    Zielfernrohre aller Preisklassen

    Geschichte (Unbedingt)

    Wettkampfberichte (in Maßen)

    Zubehör, Neuigkeiten, Verbandsnachrichten

    Blankwaffen

    Selbermachen und Restaurieren (aber bitte richtig)

    Waffenrecht

    Schießtechnik

    Was ich nicht brauche:

    Irakberichterstattungen

    Modernes Kriegsgerät

    Luftpumpen

    Autos

    Moderne Messer

    Aber das ist subjektiv

  9. Danke Bender für den Input.

    Uff 390 TEueros für den Lauf. Mein S&W 2.5 Zöller hat damals 600 DM gekostet.....

    Da sollte man wirklich mal auf dem freien Markt schauen, ob sich nicht ein 3 Zöller findet....., bei uns im Amt sind sie Nicht ganz so pingelig mit den Einträgen...

    Oder Du schenkst mir Dein 6 Zoll Lauf und ich säge ein Stück ab :gutidee::gutidee:

  10. Folgerichtig ist ein komplettes, vollständiges Ausbleiben von Beschwerden eher ein Indiz, daß der betreffende Streifenbeamte einfach faul durch die Gegend gegondelt ist, anstatt seinen Job zu machen. Ein guter Vorgesetzter weiß das und verhält sich entsprechend.

    Trooper

    383582[/snapback]

    Also: wenn Ihr es gut mit Euren Beamten meint, dann reicht Beschwerden ein. :021::021::021::021:

    Sorry, das musste jetzt sein.

  11. Mein Wunsch wäre, es blieben:

    - Zuverlässigkeit

    - Sachkunde

    - Aufbewahrung (nun eigentlich reicht ein B Schrank für alle Anzahlen von Waffen)

    - Registrierung aller Waffen

    Es wird geändert:

    - Bedürftniss: Man muß alle 5 Jahre sein Bedürftnis nachweisen. Bedürftig ( :D ) ist zB. ein Sportschütze, Jäger oder Sammler (oder noch andere). Wird das Bedürftnissanerkannt oder verlängert, darf man Waffen ohne Voreintrag erwerben, jeder Art (kein Vollauto) und soviel man will, solange es nicht ins KWKG oder unter verbotene Gesgestände fällt. erlischt das Bedürftnis, darf nichts mehr gekauft werden (auch keine Mun) aber der Besitz und das Eigentum bleiben unangetastet.

    Es wird gestrichen:

    - Anscheinsparagraph

    - Sonstige Einschränkungen, wie Lauflänge etc..

    - Mengenregelungen

    - 25 Jahr-Regelung

    Mein Fazit: eine Waffe ist eine Waffe, egal wie sie aussieht oder wie lange oder kurz der Lauf ist. Auch die Anzahl der Waffen die man besitzt ist nicht gefährundungsrelevant. Wenn ich zuverlässig und sachkundig bin ist es egal wieviele und welche Waffen ich besitze.

    Nun, träumen darf man ja noch...

  12. Jetzt meine Frage: Besteht ernsthaftes breites Interesse an so einem Machwerk und würden diese Wege dann auch gegangen, oder gefallen sich die Schützen lieber darin, über bestehende Zustände zu jammern (siehe Hohlspitzgeschosse, Anscheinswaffen bzw. die nachder Freigabe damit erzielten Umsätze).

    321127[/snapback]

    Ich wäre schon interessiert. Es ist halt dann eine Abwägungsfrage, ob der von Dir vorgeschlagene Weg nicht wesentlich aufwendiger und teurer ist, als die normale Vorgehensweise.. Bisher habe ich vom Amt immer bekommen was ich wollte, allerdings wäre mir eine unlimitierte und andauernde Erwerbsberechtigung deutlich lieber, da man so schnell und flexibel auf günstige Gelegenheiten reagieren könnte.

    Und prinzipiell stinkt es mir, daß man für jede Waffe einzeln ein Bedürftnis braucht. :mad:

  13. Inzwischen habe ich von einer Traglast von 500 Kg/m² gehört. Das ist aber für meinen 0-Schrank immer noch zu wenig.

    321091[/snapback]

    Bei neueren Bauten darfst du von einer Traglast von 500 Kg/m² (Betondecken, etc) bei Altebauten mit Holzbalkendecken wären mir schon 250 Kg/m² zu viel.

    Abgesehen davon hängt die Traglast auch davon ab, wo im Raum Du die Belastung ausübst. In der Mitte des Raumes hat die Decke eine geringere Traglast als an den Wandbereichen. Aber ich bin kein Experte. .....

  14. Nicht unbedingt.

    Ich habe solch einen B-Schrank - allerdings darf ich die Kombination nicht vergessen, sonst sind die Waffen auch vor mir sicher. :021:

    Gruß

    357Mag

    320327[/snapback]

    Ich bin mir nie sicher, ob es nicht eine , wenn auch nur werksbekannte, Zahlenkombination gibt, die alle Schlößer einer Modellreihe eines Herrstellers öffnen kann. Wenn diese dann in einschlägigen Kreisen bekannt würde.....

    Ich habe mich deshalb noch nicht zu einen elektronischen Zahlenschlß durchringen können.

  15. Hi Ich bin jetzt kein Jurist,

    aber so weit ich es jetzt verstanden habe:

    Wenn ich keine Munitionserwerbserlaubnis habe, darf ich diese Munition auch nicht wiederladen, außer direkt auf dem Schießstand, denn dort ist der Erwerb (und neuerdings auch der Besitz) freigestellt.

    Ergo: unter der Annahme, daß die Sammlerwaffen beschossen sind und die Munition direkt auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch hergestellt werden, müßte es gehen.

    Nur frage ich mich, woher das Bedürftnis für die Wiederlade-Erlaubnis kommen soll, wenn kein Bedürftnis und Erlaubnis für den Munitionserwerb und -besitz besteht confused.gif

  16. In Antwort auf:

    Beim DSB gibt es wohl-zumindest hier in BW-eine funktionierende(!) vorläufige Anerkennung und eine darauf abgestimmte Bedürfnisbescheinigung des Verbands!

    Mouche


    Hallo Mouche,

    erzähl mal näheres. Ich wohne auch in BW (Rhein-Neckar-Kreis) und hätte gerne die neue Gelbe.

    Kannst Du mir Tipps geben.

    Danke.

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