Zum Inhalt springen

rainers-messerwelt

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    1.306
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von rainers-messerwelt

  1. Die Messer sind ja auch schon seit bis zu 6 Jahren im Einsatz, und erst jetzt werden sie merklich stumpfer.

    Wenn die erst nach sechs Jahren stumpf werden, sind das wahrscheinlich sehr gute Messer, die zudem noch selten im Einsatz waren.

    Diese "Durchzieh-Schärfegeräte" sind ja für die kleinen billigen Blechmesser echt gut, erstaunlich wie scharf die damit werden... aber die Klinge wird schartig, deshalb habe ich das an den "guten" Messern gar nicht erst ausprobiert.

    Mache das mit guten Messern auf keinen Fall!!!

    Die Dinger "reißen" nur Material an beiden Seiten weg.

    Wenn Du Dir die Schneide danach mal unter einer starken Lupe oder Mikroskop anschaust, siehst Du eine "Gebirgslandschaft."

    frage mal einen Handwerker ,Metzger , Schreiner oder ..... , die können in der Regel auch Messer schleifen

    Metzger bekommen eine Klinge wirklich superscharf. Aber die verwenden in der Regel eine Fächer- oder Lamellenscheibe. Damit wird die Schneide bis zum Klingenrücken hochgezogen.

    Übergänge in der Klinge, z. B. Übergang zu einem Hohlschliff verschwinden.

    Das Material wird vom Klingenrücken bis zur Schneide gleichmäßig abgetragen.

    Deswegen haben die Polker, die Metzger im Gebrauch haben, meist nur noch eine sehr schmale Klinge.

    Das Video von lopo zeigt wie es professionell in guter Handarbeit gemacht wird. Das ist meiner Meinung die beste, aber auch die aufwändigste Methode, und sie setzt auch schon etwas Erfahrung voraus.

    Die Diamantsteine brauchst Du nicht.

    Das Lansky Set ist für einen Laien, oder noch nicht so Erfahrenen optimal, da sich der Schleifwinkel einstellen lässt.

    Der Schleifwinkel ist das A und O. Mit dem falschen Schleifwinkel kannst Du ein scharfes Messer stumpf schleifen.

    Versuche es mit dem Lansky 5 Steine. Wenn Du regelmäßig nachschleifst, brauchst Du nur die 2 - 3 feinsten Steine. Spann das Messer ein, leg den Stein darüber und prüfe den Schleifwinkel.

    Ich schleife mit diesen Steinen trocken. Wenn Du nass schleifen willst, solltest Du bedenken, wenn Du einmal Öl verwendest, kannst Du den Stein nicht mehr mit Wasser verwenden. Umgekehrt geht.

    Öl setzt die Poren des Steines zu. Wasser kann die Poren dann nicht mehr öffnen.

    Mit etwas Übung kannst Du dann auf die Halteklammer verzichten.

    Ich nehme die Lansky Steine und schleife frei Hand.

    post-7499-0-98858400-1394044641_thumb.jp

    post-7499-0-11307500-1394044689_thumb.jp

  2. Wenn Du weißt, von wem Du welche Waffe in Tschechien kaufen willst, besorgst Du Dir bei Deiner Waffenbehörde eine Importgenehmigung. (Verbringungserlaubnis) Die wird auf eine bestimmte Waffe mit Waffennummer den Angaben über den Lieferanten in Tschechien und Deinen Personalien ausgestellt. (Bekommst Du natürlich nur, wenn Du hier eine Genehmigung zum Kauf dieser Waffe hast. Sprich Voreintrag in der WBK) Die schickst Du dem Tschechen, und der bekommt damit bei seiner Behörde eine Exportgenehmigung.

    Dann kannst Du rüber fahren, und die Waffe dort kaufen. Oder Dir nach Deutschland schicken lassen.

    Zollgebühren fallen keine an, da innerhalb der EU.

    Wenn Du dort abholen willst sind die beiden Genehmigungen mitzuführen.

    Das ist alles was Du brauchst.

    Aber kalkuliere mal, ob sich das wirklich lohnt. Die Verbringungserlaubnis hier kostet 25.- €, die tschechische Genehmigung wird auch etwas kosten. Plus Porto bzw. Fahrtkosten.

  3. Cornid, sieh zu, dass Du die WBK findest. Vergleiche die Einträge mit den vorhandenen Waffen. Dann beantragst Du die Erben WBK.

    Wenn eine Waffe fehlt, wie Du vermutest, und Du sie nicht wieder auffinden kannst, sprich den Leihnehmer nicht mehr ausfindig machen kannst, musst Du die Behörde über die fehlende Waffe informieren.

    Wenn Du die Erben WBK hast, kannst Du die Waffen einem BüMa überlassen. Wenn der die Waffen in seinem Handelsbuch einträgt, und in seinem Bestand übernimmt, ist die Blockade der Waffen vom Tisch. Allerdings bist Du dann auch Deine Erben WBK los, da die Waffen als veräußert gelten.

    Wenn Du dann über Schützenverein oder Jagdschein ein eigenes Bedürfnis hast, kannst Du die Waffen von dem BüMa wieder in Deine neue WBK eintragen lassen.

    Du solltest dem BüMa also schon vertrauen können.

    Wenn Du den Weg über den Schützenverein nimmst, bedenke dass ein Schütze nur 2 Waffen in 6 Monaten erwerben darf.

    Möglicherweise bekommst Du als Schütze keinen Voreintrag für die Kurzwaffe, wenn die zum sportlichen Schießen nicht geeignet ist.

    Für einen Jäger gilt diese Regelung nicht. Der Jagdschein wäre also die bessere Alternative.

  4. Wozu denn die Mitgliedschaft im Verband und Rechtsschutzversicherung?

    botack hat es schon ganz richtig geschildert. (Bis auf seine letzten Tipps.)

    Cornid, wenn Du selbst keine waffenrechtlichen Genehmigungen hast, musst Du damit rechnen, dass die Behörde die Auflage macht, dass die Waffen blockiert werden müssen. Das kann recht teuer werden. (rechne mal mindestens mit 200 Euro pro Lauf. Also bei einem Drilling 600 Euro)

  5. Beim Onlinekauf ist das Bewertungsprofil des Verkäufers sehr wichtig.

    Bei einem Verkäufer mit 0 Bewertungspunkten sollte man besondere Vorsicht walten lassen.

    Sieh Dir die neutralen und negativen Bewertungen an. Hat er, und wie, die negative Bewertungen kommentiert? Wer war der negative Bewerter?

    Hat der selbst viele negative Bewertungen? Dann würde ich seiner Bewertung nicht so viel Gewicht beimessen.

    Dann, wie hat der Verkäufer die Waffe beschrieben? Gibt er Mängel an? Siehst Du jeden Teil der Waffe auf den Fotos?

    Wenn er nur ein Foto eingestellt hat, bitte um weitere Fotos, und frage nach Details.

    Kauf zur Probe, wie von Hunnnter beschrieben, ist nur möglich, wenn sich der Händler vor dem Kauf damit einverstanden erklärt hat.

    Wenn der Verkäufer Händler ist, muss er eine Widerrufsbelehrung haben. Die muss in seinem Angebot zu sehen sein, damit räumt er Dir ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ein.

    Sieh Dir sein Impressum an, Adresse, Tel. Nr., seine Genehmigungsbehörde muss er darin auch angeben.

    Das Risiko kannst Du nie völlig ausschließen, aber mit ein bisschen Vorsicht lässt sich in der Regel Online ganz gut einkaufen.

  6. dass eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz nicht möglich ist, man stattdessen aber eine vorbeugende Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht erheben kann.

    Wenn dem so ist, war unsere Verfassungsbeschwerde von Anfang an ein totgeborenes Kind.

    Wobei ich mich dann aber wirklich fragen muss, wusste das, oder konnte das die Kanzlei nicht wissen? :confused:

  7. wir sollten weitermachen, dort finden wir andere Richter.

    Dann sollten wir zuerst mal den Vorstand fragen, ob er sich diese Arbeit im Interesse aller noch mal machen will.

    Das kann erst entschieden werden, wenn sichergestellt ist, dass der Vorstand weiterhin im Amt bleibt.

    Manfred wärst Du in dem Fall nochmal mit dabei?

    Dann sollten die voraussichtlichen Kosten abgeschätzt werden, und wir müssen klären ob die noch erforderlichen finanziellen Mittel hier mit Spenden aufzubringen sind.

    Weiterhin sollten wir im Auge behalten, ob die Verfassungsklage der ABW zur Entscheidung angenommen wird.

  8. Ich muss mir jetzt doch die Frage stellen, warum war die RA-Kanzlei im Vorfeld eigentlich relativ sicher, dass die Klage zur Entscheidung angenommen wird?

    Entweder war die Erwartung der Kanzlei zu optimistisch, oder die Ablehnung ist krass gegen sonstige juristische Gepflogenheiten erfolgt.

    Wenn letzteres stimmt, warum werden dann von der Kanzlei die Erfolgsaussichten bei einer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof als wenig erfolgversprechend bezeichnet?

    Ich kann nicht glauben, dass in anderen europäischen Ländern eine solche Einschränkung der Bürgerrechte widerspruchslos hingenommen würde.

    Es bringt jetzt absolut nichts, wenn wir das Wieso und Warum hier diskutieren.

    Wir sollten darüber diskutieren, ob wir auf europäischer Ebene weiter machen wollen.

    Wenn, dann sollten wir uns aber darüber im Klaren sein, dass noch einige Spenden für diese Sache erforderlich sein werden.

    Wenn deutsche Richter diese Grundrechtsverletzung nicht behandeln wollen, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man das meiner Meinung auf europäischer Ebene weiter verfolgen und klären lassen.

  9. Rabatte und deutliche Staffelpreise.

    Nee!!!

    Faire Preise wären besser!!!

    Eine Schachtel 18,60, fünf Schachteln kosten 15,50 /Schachtel.

    Aber jeder, der eine Schachtel kauft, bekommt die nächst höhere Rabattstaffel. Also 15,50.

    Wer online eine Schachtel bestellt ist der Dappes, der bezahlt die 18,60!

    Selbst bei Sonderangeboten sind noch Rabatte drin.

    Faire Preise sehen anders aus.

  10. ich habe mir erlaubt, die themenfremden Beiträge zum Thema "Pulver Karl" zu entfernen.

    War, so glaube ich, die richtige Entscheidung.

    Wir kommen sonst vom 100-sten ins 1000-ste, und hier einen Themenwirrwar rein.

    Aber wenn wir wieder beim Thema sind,

    wäre nett vom Manfred wenn er mal wieder den Stand unserer "Kriegskasse" angeben würde.

    Hatten wir noch weitere Kosten? (Rechtsanwalt)

  11. in nrw bist du als jäger mit einem 10schuß magazin in einer selbstladebüchse auf dem schießstand schon dabei das "bundeswaffenrecht" zu übertreten, das mal nur so am rande.

    Mal nur so am Rande ist die Auslegung definitiv falsch!

    Aber das ist die Macht der Länder und die Ohnmacht der Jäger.

    Bis denn endlich einer mal klagt.

    Wäre nicht das erste Mal, dass NRW-Auslegungen des WaffG für nicht gesetzeskonform erklärt werden.

    wichtig wäre es das die verbände ............einzubinden

    Ich befürchte, wenn Du die mit einbinden willst, ist Armatix eine Woche später gesetzlich vorgeschrieben.

  12. PS: Zieh doch in die DDR 2.0, wird wohl bald gegründet

    Wie weit wollt Ihr Euch denn noch von der Realität entfernen?

    >Kopfschüttel< DDR 2.0

    Unliebsame Meinungen werden jetzt in eine imaginäre Diktatur zurück gewünscht. Und den Diktaturstaat gleich mit dazu.

    Die Überlegungen von NO357 sind gar nicht mal so abwegig.

    Ich darf daran erinnern, dass vor einigen Jahren irgend ein Schlaukopf mit einer Klage vor dem VG durchgekommen ist.

    Grund: Die Familien, die Kinder haben müssen in den Beiträgen zur Sozial- oder war es Rentenversicherung besser gestellt werden, als Familien ohne Kinder. Er hat Recht bekommen.

    Und was haben die Politiker gemacht?

    Die Beiträge für Kinderlose sind angehoben worden.

    Der Schlaukopf hat dann zwar weniger bezahlt als andere, aber immer noch genau so viel wie vorher. :021:

    Ich bin nicht der Meinung von NO357. Auch nach dem alten WaffG war es möglich bei begründetem Verdacht Kontrollen durchzuführen.

    Und ein begründeter Verdacht ist im Zweifelsfalle recht schnell konstruiert.

    Das Problem was jetzt anliegt, ist die Tatsache, dass sich einige Städte die neue Möglichkeit der unangemeldeten Kontrollen zur Pflicht machen. und darin auch eine Möglichkeit sehen, Gebühren zu kassieren.

    Die Pflicht zur Kontrolle ist eine rein irrige Interpretation der jeweiligen Städte und Gemeinden, so nicht gesetzeskonform, und meiner Meinung auch so nicht vom Gesetzgeber gewollt.

    Dagegen wehren wir uns letztendlich.

    Meiner Meinung sollte das Gesetz der Behörde lediglich die Möglichkeit geben die Aufbewahrung zu kontrollieren wenn der LWB sich z.B. permanent weigert die Aufbewahrung zu dokumentieren oder nachzuweisen.

    So wird es z.B. in unserem Landkreis gehandhabt. Ohne Gebühren! Und das finde ich auch in Ordnung.

    Da aber die Auslegung des WaffG Ländersache ist, ist es nicht möglich diese einzelnen Auswüchse zentral zu unterbinden.

    Aus diesem Grunde muss der § 36 Abs. 3 per Verfassungsklage in den ursprünglichen Wortlaut von 2008 zurückgeführt werden.

    Meine Meinung.

    Muss nicht von jedem geteilt werden.

    Aber in die DDR 2.0 oder GB ziehe ich deswegen trotzdem nicht.

    Gruß

    Rainer

  13. Der Achim Schäfer (Waffenverwertung) ist ein absolut korrekter Geschäftsmann!

    Aber eben ein Geschäftsmann.

    Vielleicht bekommst Du auf eGun für Deine CZ mehr!?

    Vielleicht bekommst Du Deine Marlin auf eGun billiger!?

    Weiß jemand die Lottozahlen von nächster Woche?

    Der Gebrauchtwaffenmarkt ist z. Zt. unter dem Gefrierpunkt.

    Und Frankonia gibt zwar Rabatte auf Neuwaffen, aber Gebrauchtwaffen dort verkaufen?? :021:

    Muss jeder selbst wissen, worauf er Wert legt.

    Sicherheit beim Waffenhandel, Vabanquespiel beim Verkauf, Dumpingpreise ohne Garantie.

    Alles ist möglich.

  14. Ich muss auch nicht unbedingt was kaufen.

    Wirst Du auch nicht können.

    Auf der IWA werden von fast allen Ausstellern nur Bestellungen entgegen genommen.

    Geliefert wird dann nach der IWA nur an Händler, Behörden etc.

    Kleinigkeiten kann man hin und wieder schon kaufen. Aber nichts, wofür Du Deine WBK bräuchtest.

    Primär will ich mir dort nur die die ganzen feinen Sachen mal anschauen. :-)

    Das kannst Du. Und träumen darfst Du auch.

    Da sind auch Waffen zu sehen, deren Preis Dein Jahresgehalt wohl übersteigen wird.

    Du musst nur an den richtigen Stand gehen.

    Aber auch ne gute Gelegenheit Dich mal bei der FvLW vorzustellen.

    Die haben da auch nen Stand.

  15. und gleich mal was überwiesen. Darüberhinaus hab ich mich gleich auch hier registriert und so eine Fördermitgliedschaft gemacht.

    Na dann willkommen Stroepper,

    :hi: Hut ab. Gleich richtig eingestiegen und die gute Sache unterstützt.

    Was Du zu Dir selber sagen willst, kannst Du auch unter Deinem Profil ablegen. Deine Bewertung ist schon mal gut. ;)

    Und vergiss nicht mal hier zu sehen: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=394293

    Gruß

    Rainer

  16. Ich habe mal alle hier genannten Beträge addiert... bisher wurden in diesem Thread

    2.977,11€

    als überwiesen bestätigt.

    Allerdings haben in etwa genau so viele User eine Überweisung bestätigt, ohne einen Betrag zu nennen...

    Ich habe die Zusagen ohne Betragsnennung mit je 20,- € angenommen,

    und komme bis hier auf eine Summe von 4967,11 €

    Am Wochenende werde ich Manfred meinen Obolus in Bar übergeben.

    Damit Du besser rechnen kannst: nochmals 50,- €

    Ich finde, es sieht ganz gut aus.

  17. Da muss man mal logisch denken...

    Wenn ich logisch denke, kommt dabei raus, dass man niemanden vor den „bösen“ Legalwaffenbesitzern schützen muss.

    Ich weiß zwar, was Du damit gemeint hast, aber politische Argumentation ist selten logisch!

    Was mich auf der FvLW - Seite stört ist dieses:

    Bei zu geringem Spendenaufkommen ist eine Rückerstattung nicht durchführbar, der Verwaltungsaufwand und die dabei entstehenden Kosten würden in keinem Verhältnis zueinander stehen.

    Es gibt hier schon Threads über ehemalige Spendenaufrufe.

    Auch Berichte über zweckbezogene Spenden die dann der E.L.F. übergeben wurden.

    Und jetzt hofft man, dass davon wieder etwas für diesen Zweck zurückfließt.

    Na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Die Spendenaufrufe werden (auch von mir) an alle möglichen LWB verteilt, die nichts mit WO und der FvLW am Hut haben.

    Die Spenden sind zweckgebunden!

    Wenn der FvLW jetzt sagen würde: war wohl nix, das Geld wir für was Anderes verwendet, wer glaubt Ihr, wird dann noch jemals auf einen Spendenaufruf reagieren?

    Die Verfassungsbeschwerde MUSS durchgezogen werden, sonst hat der FvLW für alle Zeiten seine Glaubwürdigkeit verloren!!!!

    War wohl nix und Geld behalten ist der Weg in den Abgrund!

  18. ob ich auch in diesem Fall beide Genehmigungen brauche.

    Was soll sich denn daran änder Sharps?

    Der verkauft die Waffe im Export, und Du führst sie ein.

    Anders ist lediglich der Transport.

    Aber, wie gesagt Transport durch Tschechien weiß ich nicht.

    Und führe mal Deine "Billigwaffe" die Dir eine Fahrt in die Slowakei wert ist hier vor, wenn Du sie hast.

    Schönen Gruß

    Rainer

  19. Der Papierkram bleibt der selbe.

    Wenn Du über Österreich fährst, reicht es aus, wenn Du die Verbringungserlaubnis beider Staaten mitführst.

    Tschechien weiß ich nicht.

    Solltest Dich erkundigen, ob Du nicht da ev. eine Transitgenehmigung brauchst.

    Ich habe mal zwei Waffen aus Ungarn mitgenommen.

    Die Verbringungserlaubnis habe ich bei meiner Behörde tel. angefordert und per Fax nach Ungarn schicken lassen.

    War ein spontaner Kauf. Ich wusste nicht ob ich für Österreich eine Transitgenehmigung brauche.

    So ganz wohl war mir nicht in meiner Haut, als ich durch Österreich fuhr.

    Später habe ich mich beim BKA erkundigt.

    Die Verbringungserlaubnis hätte denen völlig ausgereicht.

    In der Schweiz z.B. brauchst Du als dort Ausländer zusätzlich eine Transportgenehmigung wenn Du eine Waffe nach Deutschland transportieren willst.

    Gruß

    Rainer

  20. Hallo SB,

    das Thema hatten wir hier schon mal.

    Hier sind wir halt unterschiedlicher Meinung.

    Aber jetzt bedenke doch mal bitte:

    Wir in Deutschland erwarten zuerst die Verbringungsgenehmigung aus dem EU-Ausland.

    So weit richtig wirst Du jetzt sagen.

    Aber er Verkäufer im Ausland wird doch dann auch zuerst auf die Verbringungserlaubnis aus Deutschland warten!!??

    Das Verfahren ist doch EU-weit einheitlich. Oder nicht?

    Gruß

    Rainer

  21. Was ******* schreibt ist richtig.

    Er macht es halt in absoluter Kurzform.

    Die Verbringungserlaubnis für den Import bekommst Du bei Deiner Waffenbehörde.

    Dazu brauchst Du alle Waffendaten (Art, Kaliber, Waffennummer) dann die Daten des Verkäufers (Name, Adresse)

    Die musst Du dem Verkäufer schicken. (Fax reicht normalerweise)

    Der bekommt wiederum damit bei seiner Behörde die Verbringungserlaubnis für den Export.

    Die wird er Dir in Rechnung stellen. Was das in der Slowakei kostet weiß ich nicht. Die Österreicher z.B. müssen 56,- € dafür hinblättern.

    Diese Abwicklung ist EU - einheitlich.

    Der Beschuss dagegen hat nichts mit der EU zu tun.

    Die Holländer z. B. sind auch in der EU sind aber nicht im C.I.P. und haben keinen Beschuss.

    C.I.P. ist ein Übereinkommen von 1969 über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen dem auch Deutschland beigetreten ist.

    Die ehemalige Tschechoslowakei war auch mit dabei.

    Demnach sind die Beschussmarken der Slowakei auch hier und in allen C.I.P. - Staaten gültig.

    Die Waffe könnte also auch Beschusszeichen von Italien, Belgien, Tschechien etc. tragen die hier auch gültig sind.

    Du solltest Dich also erkundigen welche Beschusszeichen die Waffe hat.

    Was also an Kosten auf Dich zukommen könnte:

    Deine Import (Verbringungs-)erlaubnis,

    die des Händlers, ev. die Abfertigung die der Händler berechnet und den Versand.

    Wie ******* schon schrieb, das solltest Du mit dem Verkäufer klären.

    Der Papierkram ist nicht so wild.

    Gruß

    Rainer

    • Gefällt mir 1
  22. @Rainer: Der Händler, der nicht zuschlägt, wäre schön ...

    Aber eine dermassen schlechte Programmierung des Onlineshops, ist schon bedauerlich. Das kostet mehr Kunden, als es bringt

    Dann schreib mir doch bitte mal was Dir da so absolut nicht gefallen hat.

    Berechtigte Kritik ist immer willkommen.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.