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rainers-messerwelt

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Beiträge von rainers-messerwelt

  1. vor 19 Stunden schrieb schiiter:

    Was bringt dir nun das Herumgereite auf der Vergangenheit?

    Was möchtest du für die Zukunft erreichen?

    Eine Organisation die angeblich für den legalen Waffenbesitz arbeitet, dann jedoch eine Firma unterstützt die ihr sinnloses Sicherheitsequipment per Gesetz zwangsweise an die LWB verhökern will, ist für mich nicht mehr vertrauenswürdig.

    Insbesondere dann wenn die dafür Verantwortlichen immer noch in der Führungsriege sitzen.

    Mangelnde Information gebetsmühlenartig mit dem Hinweis auf Geheimdiplomatie zu rechtfertigen, und die danach unweigerlich folgende Phrase "wir haben das Schlimmste verhindert, es hätte auch noch schlimmer kommen können" ist meiner Meinung nicht das gelbe vom Ei. Aber es verhindert messbare Erfolge. Wie schön, sonst müsste man ja eventuell noch detailliert Rechenschaft ablegen.

    Aber es ist jedem seine eigene Sache ob er das FWR unterstützt oder nicht. Ich jedenfalls werde es nicht mehr tun.

    Der Unterschied Europa - USA, deutsche und amerikanische Interessenvertretung:

    In Europa verkünden Politiker eine Waffenrechtsverschärfung. Ein ganzer Katalog mit sinnlosen Maßnahmen wird veröffentlicht. In der Öffentlichkeit laufen unsere Verbände Sturm dagegen. Dann ....... geht es in die Geheimdiplomatie.

    Zum Schluss werden nur die Hälfte der sinnlosen Maßnahmen durchgesetzt. Die Verbände brüsten sich mit ihren vermeintlichen Erfolgen, und dann die unweigerlich folgende Phrase "wir haben das Schlimmste verhindert, ...............................

    Wenn in den USA eine Waffenrechtsverschärfung droht, werden sicherlich auch Verhandlungen geführt und danach verläuft alles im Sande. Kein großes Geschrei, keine Siegerposen.

    Die NRA hat Siegerposen vor dem Hintergrund einer Niederlage ganz einfach nicht nötig

    Sicher sind die Verhältnisse in den USA nicht mit denen hier zu vergleichen, aber sollte es hier mal eine Interessenvertretung geben die auch nur annähernd den Biss der NRA hat, werde ich sie auch unterstützen.

    Vielleicht ist es ja die GRA? Mal abwarten.

  2. Sorry micky123 hier brauchst Du auch für einschüssige VL eine Waffenhandelserlaubnis.

    Heißt in der Genehmigung: "Schusswaffen, die vor dem 1.1.1871 hergestellt worden sind."

    Damit kannst Du dann auch Perkusionsrevolver die WBK - pflichtig sind verkaufen.

    Ist ähnlich wie bei den Luftdruckwaffen. Heißt auch: "Luftdruck-, Federdruck- und CO 2 Waffen.

    Damit kannst Du auch Luftdruckwaffen über 7,5 Joule verkaufen.

    Aber die Handelserlaubnis brauchst Du auch, wenn Du dich nur auf die "freien" Waffen beschränken willst.

    Für den Verkauf von Armbrüsten, Pfeffer- Co 2 Sprays Messer etc. brauchst Du keine Handelserlaubnis.

     

  3. Tja, Schnellmerker, hast Du wirklich geglaubt, dass Du damit was Neues erzählst?

    Vielleicht weiß ich aber gerade deswegen sehr genau was einem Quereinsteiger oder angehendem Hobbyhändler alles bevor steht.

    Und hinterfragen darfst Du unser WaffG gerne. Ich bin auch nicht mit allem einverstanden. Weder mit dem was ist, noch mit dem was uns durch das unsinnige EU-Diktat noch droht.

    Aber wenn ich meinen Beruf weiter ausüben will, und das habe ich vor, werde ich mich wohl oder übel an die geltenden Gesetze halten müssen.

  4. vor 4 Stunden schrieb rüdiger400:

    "FREI" würde vom gesunden Menschenverstand (über dem weder Gesetzgeber noch Juristerei verfügt) auch heißen Frei

    also unterliegen nicht dem Waffengesetz von jeden frei zu erwerben,führen frei besitzen frei usw.

    Hier tun  manche so mit ihrer (dem gesetzesgeber sonstwohin kriechenden Mentalität) als wenn es um TNT-Sprengstoff geht.

     

    Nach unserem Gesetz bezieht sich das "FREI" eben nur auf den Erwerb, nicht auf den Handel.

    Es gibt Regeln an die wir uns halten müssen. Wenn Du eine neue Waffe haben willst füllst Du schön brav Deinen Antrag beim Verband aus, dann Deinen Antrag für Die Behörde.

    Ist das auch eine "dem Gesetzgeber sonstwohin kriechende Mentalität"?

    Ob Händler oder LWB, der Gesetzgeber gibt die Spielregeln vor. Wenn du dich nicht daran hälst, spielst Du halt nicht mehr mit.

  5. Postversand kannst Du vergessen, da DHL im internationalen Versand in seinen AGB alles ausgeschlossen hat.

    Sprich Waffen, Waffenteile, Nachbildungen von Waffen etc.

    Pakete werden am Flughafen geröntgt, wenn da was drin ist das wie eine Waffe aussieht geht das Paket zurück.

    Im Gepäck mitnehmen wird wohl schwierig, da das Gepäck auch geröntgt wird. Wenn da im Gepäck irgend etwas wie eine Schußwaffe aussieht läuft die Security Amok.

    Versuche das mit der Airline abzuklären. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die ihr OK geben.

    Ansonsten finde ich Deinen Gedanken schon ziemlich absurd.

    Im Urlaub muss man zum Zeitvertreib mit einer Softair rumballern?

    Gerade in Griechenland, wo es so viel zu sehen und zu entdecken gibt. Oder wenn man will einfach nur relaxen oder in der Sonne aalen.

     

  6. vor 19 Stunden schrieb SAMIL:

    Notfalls auch in Tschechien. Den Kleinen Waffenschein habe ich bekommen, dann wird es wohl mit der Waffenhandelslizenz auch nicht allzu schwer werden.

    Wie blauäugig bist Du eigentlich?

    Beantrage mal bei Deiner Behörde eine WH-Genehmigung für SSW. Die melden Dich dann bei einer Fachkundeprüfung bei der IHK an. Wenn Du die Prüfungsgebühr bezahlt hast, bist Du schon mal den ersten dreistelligen Betrag los.

    Das erste Mal wirst Du wahrscheinlich zu den 70 - 80 % gehören die durchfallen. Also noch mal. Wieder dreistellig. Wenn Du es dann mal irgendwann geschafft hast, wird sich die Behörde Dein Vorstrafgenregister ansehen, und zwar wesentlich genauer als das beim kleinen Waffenschein der Fall ist.

    Du hast hier gepostet, dass Du wegen Deiner Vorstrafen Bedenken hast überhaupt eine WBK zu bekommen, aber eine WHL traust Du Dir ohne weiteres zu!?

    Solltest Du irgendwann einmal die Genehmigung bekommen, solltest Du Dir auch mal ausrechnen wie viel Jahre Du verkaufen musst, nur um die bisherigen Kosten wieder rein zu bekommen.

    Und solltest Du auf den Gedanken kommen SSW ohne PTB billig in Tschechien einzukaufen und hier zu verscherbeln bist Du Deine Handelsgenehmigung schneller los, als Du sie bekommen hast.

     

  7. vor 2 Stunden schrieb MarkF:

    da war noch nie eine Erwerbserlaubnis erforderlich, sofern nur versendet und nicht in der Schweiz selbst abgeholt wurde.

    Ist das nicht der Punkt, mit dem man dem schweizer Beamten ein Zugeständnis abringen könnte?

    Würde er die Erwerbserlaubnis auch verlangen, wenn die Waffe mit der Post versendet wird?

    In diesem Falle übernimmt dein Schweizer den "Versand" bis zur bzw. über die Grenze. Und mit dem Begleitschein darf er das.

    Ansonsten wäre es vielleicht billiger die Waffe mit der Post schicken zu lassen.

    Viel Erfolg.

  8. vor 6 Stunden schrieb MarkF:

    Damit ist überhaupt nichts geklärt. Wieso ist das so schwer zu begreifen? Es geht darum, ob der Verkäufer innerdeutsch an den Händler überläßt. Ob und wie dann exportiert wird ist Sache des Händlers und geht den Verkäufer nichts mehr an. Oder ob er an den polnischen Verkäufer überläßt und damit exportiert und der Händler lediglich im Rahmen des § 12 tätig wird. Etwa weil der Postversandd problematisch wäre und der Händler so grenznah wohnt, daß eine tatsächliche Übergabe am Grennzstreifen möglich wäre. Bei beiden Varianten wird rein tatsächlich an den Händler übersandt, daher sagt dies nichts darüber aus, an wen in diesem Sinne überlasse wird, was sich rechtlich eben erheblich unterscheidet.

     

     

    Wo ist denn da das Problem Mark?

    Entweder bekommt er von dem Händler die WHE und die Aussage, dass dieser der Käufer ist, dann wird die Waffe auf den Namen des Händlers aus seiner WBK ausgetragen,

    oder er bekommt vom Käufer eine Importgenehmigung seiner Behörde, bekommt dann seine Exporterlaubnis (Verbringungsgenehmigung) und die Waffe wird auf den Namen des polnischen Käufers ausgetragen.

    Aber das lässt sich doch mit ein paar Mails klären.

    Nur, wenn ich die Exportpapiere beantragen muss, werde ich den Versand wohl selber durchführen, und wohl kaum an einen mir unbekannten Händler senden.

     

     

  9. vor 15 Stunden schrieb MarkF:

     

    Rainer, Rainer ... Du bist Händler, gell? Und pinkelst mich anderweitig an,

     

    Mark, Mark, nein ich will Dich nicht anpissen. Du hast durchaus gute und richtige Beiträge. Aber..... manchmal liegst Du ganz einfach falsch.

    Das Schengen Abkommen hat absolut nichts mit einem Waffen- Ex- oder Import zu tun.

    Wenn Du eine Waffe in die Schweiz exportieren willst, ist es definitiv so, wie ich es (kurz) beschrieben habe.

    Wenn Du eine Waffe aus der Schweiz importieren willst, brauchst Du allerdings nur eine Genehmigung Deiner Waffenbehörde (formloses Schreiben da das EU Formular hierfür nicht gedacht ist), das dem Zoll für die Freigabe ausreicht.

    Denn beim Zoll landet die Waffe, da sie aus einem Drittstaat kommt.

    Zitat

    Die Schweiz wird wie EU-Land behandelt. Das wissen auch die Behörden - ich habe eben erst eine "EU"-Importerlaubnis erhalten.

    Für die Schweiz???? Form Formular "Vorherige Einwilligung nach § 29 Abs. 2 WaffG für das Verbringen von Schusswaffen/Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG aus einem EU-Mitgliedstaat in die Bundesrepublik Deutschland"?

    Das wäre das richtige Formular für die EU. Aber die Schweiz ist nicht EU. Daran kann auch eine Behörde nichts dran ändern.

     

    Zu Deinem letzten Beitrag:

    Wenn der Verkäufer an einen Händler überlässt, lässt er sich die Handelsgenehmigung vorlegen, erkundigt sich bei der ausstellenden Behörde nach der Richtigkeit und Gültigkeit der Genehmigung. Alles andere kann ihm wurscht sein.

    Er lässt die Waffe auf den Namen des Händler aus seiner WBK austragen. Die Behörde des Verkäufers informiert die Behörde des Händlers, und dieser ist damit verpflichtet die Waffe in sein Handelsbuch einzutragen. Wenn nicht, glaub mir, hat der Händler eine gehörige Portion Ärger am Hals.

    Diesen Eintrag in sein Waffenhandelsbuch kann er nur umgehen, wenn der Verkäufer vorher schon die Genehmigungen eingeholt hat. (Importgenehmigung des Empfangslandes - Exportgenehmigung ((innerhalb der EU)) Dann kann der Verkäufer zwar an den Händler schicken, und dieser versendet an den Käufer, aber die Waffe wird auf den Namen des Käufers aus der WBK des Verkäufers ausgetragen.

  10. vor 19 Minuten schrieb MarkF:

     

    Wenn Du ins Ausland an einen ausländisch Berechtigten liefern sollst, dann muß er Dir - im Schengenraum, also EU und beigetretene Staaten wie CH - eine Importerlaubnis seiner zuständigen Behörde schicken.

     

    Falsch! Das von Dir beschriebene Verfahren gilt ausschließlich für die EU! Die Schweiz gehört nicht zur EU. Somit zählt die Schweiz zu den sogenannten Drittländern.

    Für den Waffenexport in Drittländer ist das BAFA zuständig. Von denen muss erst eine Genehmigung eingeholt werden. Liegt diese vor, muss die Waffe beim Zoll vorgeführt werden. Die Zollpapiere berechtigen erst zum Export.

     

    Zitat

    Denkbar ist aber auch eine Mischform: Export zwar durch Dich an den Polen, Lieferung aber nur inländisch an einen inländisch Berechtigten. Der würde dann faktisch als Transporteur fungieren. Was aber bei einem Händler eher ungewöhnlich wäre, denn Händler sollten den Export aus dem ff beherrschen.

    Das macht absolut keinen Sinn! Wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, ist nur noch die Frage übrig mit welchem Transportunternehmen versendet wird.

    Du traust den Händlern viel zu. Ich schätze mal, dass zwar vielleicht 80 % aller Händler in der Lage sind EU-weit zu exportieren. Aber weniger als 10 % in Drittländer.

  11. Munition ist Gefahrgut der Klasse 1.4 S

    Da muss ein Gefahrgutschein ausgefüllt werden, mit u. a. der Nettoexplosivmasse. (Pulver)

    DHL hat es gänzlich ausgeschlossen, DPD befördert nur von Geschäft zu Geschäft. (b2b)

    Für den Privatmann bleibt eigentlich nur noch Overnite.

    Aber wie HangMan schon schrieb: TEUER

    Wenn es eine einmalige Sache ist, und kleinere Mengen..........

    Wenn ein normales Paket innerdeutsch auf Reisen geht, wird es nicht durchleuchtet.

    Ja Gefahrgutkennzeichnung: ist ein auf der Spitze stehendes rotes Quadrat mit der Gefahrgutklasse.

  12. So was kann doch vereinsintern geregelt werden.

    Jeder Verein hat eine Satzung. Da sollte u. a. drin stehen wie viel % der Mitglieder erforderlich sind um eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu erwirken.

    In dieser Versammlung wäre dann der einzige Tagespunkt: Dulden des Herrn Müller, oder nicht.

    Wenn die Mehrheit der Mitglieder dagegen sind muss der Vorstand Euren Willen umsetzen.

    Wenn nicht, gehörst Du wohl zur Minderheit. So was nennt man Demokratie.

  13. Um das mal richtig zu stellen.

    Ich habe geschrieben wenn der Händler auf der gelben WBK sehen kann, dass die 2/6 Regelung ausgeschöpft ist und trotzdem ohne Rücksprache verkauft wird er Ärger bekommen.

    Wenn der Käufer eine Vereinbarung mit dem SB hat, muss sich der Händler zumindest beim SB darüber informieren und nachfragen.

    Wenn der Händler auch noch die Grüne sehen will, na ja, dafür habe ich zwar ein gewisses Verständnis, mache ich selber nicht, und halte es auch für überflüssig. Gründe dafür wurden hier schon genug genannt. Wie viele Grüne hat der Kunde etc.

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