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dusty_dragon

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Beiträge von dusty_dragon

  1. ... und das manche Threads aus den abonnierten Threads eines Users einfach selbstständig verschwinden haben wir schon in einem anderen Thread erwähnt.

    Irgendwie muss sich da nach dem letztem Update der Forensoftware was getan/verändert haben???

    Einigen Usern fehlen immer wieder abonnierte Themen (die man auch zigmal neu abonniert hat, verschwinden aber immer wieder).

    Will man nix (ungewollt) verpassen (obwohl abonniert) muss man zwangsweise immer alle neuen ungelesenen Beiträge durchsehen.

  2. Ich würde eher den Mechanix Fast Fit empfehlen, wenn Du es etwas dünner magst und vorallem schnell an und aus ziehen willst ohne großes Gefummel mit Klettverschluss etc.pp. oder die SKD/PIG-FDT-DELTA, die sind auch klasse.

  3. @Schiiter:

    Habe ich vielleicht ein wenig missverständlich ausgedrückt ;)

    Ich bezog mich auf die Größe nach der letzten Änderung der Magazingröße auf JS/Schuss auf Wild von reinem Fassungsvermögen von 2 Patronen (alt), auf neue Regelung (Fassungsvermögen egal, Patronenzahl wichtig).

     

    Du hast völlig recht, der Mechanismus ist der Selbe und könnte daher auch bei beiden Varianten der Gleiche sein (wie aktuell bei JS/JG):

    Magazingröße (abgesehen vom Anschein für SpoSchü) völlig egal, Patronenzahl im Magazin wichtig :)

  4. ... man hätte seit Jahren, analog zum aktuell Stand bei Waffen auf Jagdschein, auch so verfahren können, dass man die Magazingröße als komplett egal ansieht, aber sportlich eben real nur 10 Schuss laden darf (wie auch immer das damals überhaupt Einzug in die Sportordnungen/WaffG gefunden hat).

    Damit hält sich Bürokratie etc. in Grenzen und bei JS gehts ja auch so, quasi im Vertrauensmodus auf den Jäger, dass man auf JS ein größeres Magazin als 2 Patronen fassend in seinem HA nutzen kann, aber nur die Patronenzahl wie im JG vorgeschrieben, lädt. Basiert ja bei JS auch rein auf Vertrauen.

  5. es ist jetzt auch schon eine Weile her, dass ich die Richtlinie diesbezgl. mal durchgelesen habe, aber ich denke hier hat sich vieles zum Selbstläufer entwickelt.

    man weiss nie was die Regierung hierzulande draus stricken wird, aber imho heisst es in der EU-Richtlinie "nur" (was natürlich an sich schon schlimm genug und Blödsinn genug und ungerecht genug ist, gar keine Frage),

    dass eine GK-KW bei Einführen eines Magazins über 20rds und eine GK-LW bei Einführen eines Magazins über 10rds zur verbotenen Kat. A Waffe wird.

     

    ich kann da aber (zumindest damals) nirgends erkennen, wo die EU-Richtlionie den Besitz solcher Magazine verbietet, wenn man eine passende Waffe dazu hat.

    Dachte da würde "nur" drin stehen, dass man sie nicht verwenden darf, sonst Kat. A, aber besitzen darf man sie trotzdem.

    Irgendwie lese ich aber hier immer wieder, dass man solche Mags nicht besitzen darf, wenn man eine passende Waffe hat, steht das so in der Richtlinie (ganz abgesehen davon was die BRD da draus für sich selber stricken wird, ich meine rein in der EU-Richtlinie hätte ich da nix gelesen)?

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  6. Vielen Dank für deine Antwort, das hilft schonmal sehr weiter.

     

    Rein zur Info:

    Ich habe auf irgendeiner US Seite gelesen, dass nahezu alle dieser Trocknungsbeutel irgendetwas mit Chlorid beinhalten und es dadurch zu Salzbildung kommt und man den direkten Kontakt mit Metal/Stahl vermeiden soll.

    Solange also nichts am Säckchen angelehnt wird (wie du es ja bereits beschrieben hast), scheint das völlig unbedenklich zu sein, aber man soll einen direkten Kontakt wohl auch wirklich vermeiden.

     

    Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass die Granulat-Säckchen es schaffen unter 55% zu kommen, ergo sollte dem Schaftholz etc. nichts passieren.

     

    Vielen Dank schonmal für deine Infos und Erfahrungen :)

  7. Hallo Gemeinde,

    da ich mich selbst nur mit elektr. Luftentfeuchtern etwas auskenne, konnte ich die Fagen meines Bekannten neulich im Verein zu den Granulatluftentfeuchtern nicht wirklich beantworten.

    Ein paar Fragen zu Granulatluftentfeuchtern (die Dinger in den Säckchen, meist Silika) beschäftigen ihn aber wegen der Luftfeuchte im Tresor (aktuell wohl schwankend 52-60%) und vielleicht können die anwesenden Foristi Anworten geben:

     

    Für sog. gemischte Sammlungen aus versch. Werkstoffen (Holz, Metall etc.) ist es entscheidend, das die Luftfeuchtigkeit nicht so niedrig wie möglich ist, sondern sich in einem Idealrahmen bewegt.

    Meist spricht man von 55-65% (andere Quellen auch mal von 50-60%).

    Bei elektrischen Luftentfeuchtern kann man es so einstellen, dass sie erst ab einer gewissen relativen Luftfeuchte zu arbeiten beginnen, bspw. ab 65% und aufwärts. Darunter arbeiten sie nicht und entziehen der Luft niczht unnötig viel Feuchtigkeit (was schlecht für z.B. Holz wäre, Rissbildung etc.)

     

    Wie aber läuft das bei Granulatluftentfeuchtern (z.B. aus dem Autozubehörshop in einem Säckchen) ab?

    Ab welcher Sättigung/rel. Luftfeuchte beginnen diese Säckchen die Luft zu entfeuchten? (denn zu trocken ist genauso schlecht wie zu feucht bei gemischten Werkstoffen)

     

    Wenn das Säckchen bspw. im Tresor gelagert wird, verströmt dann aus den Salzkristallen/Silika irgendetwas, was dem Metall auch schaden könnte?

    Entwickelt sich durch das in den Salzkristallen gebundene Wasser/Luftfeuchtigkeit eine Art salzhaltige, korrosive Luft im Säckchen, die in den Schrank ausströmen kann?

     

    Wenn im Tresor nicht viel Platz ist und das Granulatsäckchen mit dem Inhalt, z.B. Laufstahl oder Holzschaft in Kontakt kommt, ergibt sich an der Kontaktstelle eine "Feuchtigkeitsbrücke"?

     

    Kurzum, ist die Verwendung nciht gaaanz so ohne, oder kann man die Säckchen (z.B. aus dem Autozubehörshop) bedenkenlos in den Tresor legen, ohne irgendeinen Schaden anzurichten?

     

  8. wobei imho auch eine Rechnung mit Kaufdatum vor XY, Schrankbezeichnung und u.U. Name des Käufers völlig ausreichend als Nachweis bezgl. der Altbestandsregelung sein müsste/sollte und nicht zwangsweise eine Komplettmeldung des Tresorbestandes an die Behörde, sofern die Waffen auch komplett und gesetzeskonform in weniger Tresoren aufbewahrt (und dies bereits nachgewiesen wurde) werden und man bspw. nur aus Gründen der bequemeren Unterbringung (große ZFs, Zweibeine etc.) einen weiteren Schrank gekauft hat, ohne dies waffenrechtlich/zahlenmässig gemusst zu haben.

     

    Beispiel:

    Max Mustermann hat 9 LWs gesetzeskonform in einem 10er A-Schrank und dies auch so nachgewiesen.

    In diesem Schrank geht es aber bspw. eng zu (große ZFs, Zweibeine etc.)

    Also kauft er sich, weil gerade Geld übrig ist, einen weiteren A-Schrank (noch nach aktueller Gesetzeslage) und stellt 3 seiner 9 LWs in den neuen zweiten Schrank um bequemeren Zugriff auf alle LWs zu haben, die Waffen beim rein/raus nicht zu verkratzen etc.pp.

     

    Waffenrechtlich hat sich an der Ausgangssituation der Aufbewahrung (bis 10 LWs in einem A-Behältnis) nichts geändert (keine Waffe kam hinzu, kein Aufbewahrungskontingent wurde überschritten etc.pp.) , warum sollte er also Schrank 2 melden müssen, wenn ja Schrank 1 schon alleine gereicht hat und Schrank 2 auch alle rechtlichen Anforderungen (aktuell) erfüllt und die 9 LWs nun halt in 2 A-Schränken statt einem A-Schrank verwahrt werden?

  9. vor 48 Minuten schrieb Sebastians:

     

    "loading devices" (evtl. auch Magazinrohre ?) werden ohne entsprechende Lizenz auch für Repetierwaffen verboten sein.

     

    Absolut richtig, wie schonmal weiter oben erwähnt, betrifft das bspw. dann (wenn es so kommt wie gerade zu befürchten steht) auch alle UHRs ab Rifle Length, nur weil die meisten "Älteren Schützen" immer noch denken es ginge nur um HAs, nein es geht um alles, auch um UHRs etc.pp.

    Man kann es gar nicht oft genug sagen, ALLE müssen endlich auifwachen.

  10. Wenn es sich, wie in den letzten Dokumenten aufgetaucht (siehe Empty's Beitrag im Newsticker) bewahrheitet, dass alle "Longguns mit Loading Devices" also alle Langwaffen (auch Repetierer und Waffen mit internem Röhrenmagazin, ist auch eine Loading device) betroffen sind, dann können alle Westernfans mit UHRs ab Riflelänge auch über Nacht still und heimlich kriminalisiert werden, denn in eine UHR Rifle passen in .375/.44 i.d.R. mehr Patronen als 10. Auch Bolt Actions und Slide Actions etc. kommen da gaaanz schnell und gaaanz zufällig in Frage (ein Schelm wer böses denkt)

    Ich will damit nur sagen, auch Leute die aktuell glauben nicht betroffen zu sein (weil es vordergründig früher mal nur um HAs ging, dann plötzlich auch um KWs, dann Plötzlich um alle Longguns, zumindest im GK-Bereich etc.) können ganz schnell mit dabei sein mit verbotenen Gegenständen, Ausnahmegenehmigungen mit allen damit verbundenen Auflagen an Aufbewahrung/Transport/nur Besitz-kein Schiessen damit etc.pp.

     

    Deshalb sollten ALLE einheitlich an einem Strang ziehen und nicht denken "ah mich betriffts ja eh nicht, ich hab ja bloß ...."

    Denn gaaaanz schnell wird es auch diese Leute persönlich betreffen.

     

    Es ist unglaublich wieviele LWBs immer noch nix von dem EU-Schwachsinn wissen oder dem ganzen total ignorant gegenüber stehen, selbst zig mal erlebt, leider.

  11. Imho hat Speedmark völlig recht, lasst uns nicht um Kleinigkeiten streiten und Energie darauf verschwenden, wie bekommt man dies udn jenes denn dann eingetragen, was ist mit dem und dem Magazin was eigentlich für Repetierer genutzt werden kann etc.pp.

    Wir lassen uns schon viel zu viel gefallen und die Salamitaktik geht weiter.

    Es gibt nur die Komplettabwehr des EU-Waffenschwachsinns oder den kompletten Untergang des legalen Waffenbesitzes freier Bürger.

    Das sollte uns allen klar sein!!!

  12. @CM:

    Nicht das wir uns missverstehen, keiner redet von einfach so ausstellen.

    Mit eingehender Überprüfung etc.pp. Nachweis von Sachkunde und Kurs zum sicheren Umgang etc.pp sollte das ein erstrebenswertes Ziel sein, auf das man seitens der Interessenvertretungen hinarbeiten kann, um auch mal contra zu geben.

     

  13. Da hat Mausebär zu 100% recht.

    Stellt euch vor man könnte Waffen ohne Bedürfnisbestätigung des Verbandes (als Sportschütze) erwerben, nur so zum Recreational/-Erholungssport, ganz ohne Vereinsmeierei, Meisterschaften, Schießbuch etc.pp. undenkbar, die westliche Welt würde in einem mordenden Chaos versinken (Grün war aus) :rolleyes:

     

    Zu dem ganzen leidigen 10rds-LW-Magazinthema möchte ich noch soviel sagen, weil manche hier glauben die 10rds Begrenzung ist ja gar nicht so schlimm und man darf ja aktuell auch schon eh nicht mehr als Sportschütze etc.pp.

    Es gibt Leute die sind keine/nicht nur Sportschütze/Jäger, sondern die sind beispielsweise Sachverständige, Handelslizenzinhaber, Hersteller etc.pp. und die können auch ausserhalb einer Sportordnung schiessen, zum Überprüfen, testen, wissenschaftlich untersuchen etc.pp. und für diese Leute wäre das Besitzverbot ein krasser Einschnitt.

    Und wenn jetzt wieder einer mit den zu beantragenden Ausnahmen kommt, die es dann u.U. für solche Leute geben soll, da weiss doch noch gar keiner, ob die überhaupt erteilt werden und mit welchen Auflagen die verbunden sind.

    Also immer schön über den eigenen Tellerrand schauen und nicht nur denken, naja ich bin ja "nur" Sportschütze, ich darf ja eh nur 10rds etc.pp. ;)

     

    Daher bin ich dafür keinerlei Zugeständnisse an die EU, aber auch gar keine, gaaaaanz im Gegenteil, fordern, fordern und nochmals fordern, weg von der Bedürfnispflicht, CCW für unbescholtene und überprüfte Bürger, wie in anderen europäischen Ländern usw. (auch wenn man uns vermutlich eh keine Zugeständnisse machen wird) und immer darauf hinweisen: "Wir sind die Guten, nichts von dem Terror hat etwas mit uns und unserem Hobby/Beruf/etc. zu tun" Aber das wissen die oberen Zehntausend in ihrem Elfenbeinturm eh und darum geht es denen ja auch gar nicht.........

  14. Wir sollten uns nicht schon wieder verarsch.... lassen, man sollte, WENN schon überhaupt eine schwachsinnige Magazinbeschränkung sein muss, dann nur aufgrund eines Gentleman-Agreement wie bei Jagdwaffen. Also keine 10er Magazine, keine 10er Blockierung, nur eben 10 Schuss max. laden, egal wie groß der Tank ist.

    Wenn es im Jagdrecht geht, sollte es ja wohl auch für alle LWBs ummünzbar sein.

    Dennoch sollten sich alle ECHTEN Interessensverbände zusammensetzen undd as Ding versuchen zu kippen udn gkleichzeitig Forderungen einbringen.

    Wir sind die Guten, Wir sind die legalen, Wir sind die gesetzestreuen, Uns muss niemand fürchten, aber Uns tritt man gewaltig in den Arsc.....

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