bertone_
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Ja, komisch. Du hast recht!
Scheint da wohl "Ausnahmen" zu geben?
Auch hier uner Punkt 6:
Nachsatz:
Zitat:
Bis zum Inkrafttreten der BGB-Novellierung zum 1.1.2002 konnte eine Firma, die ihre nicht mehr benötigten Alt-PCs an die Mitarbeiter verkaufte, jegliche Gewährleistung ausschliessen. Dies geht jetzt nicht mehr, da die Gewährleistung von allen Unternehmern i.S.d. BGB (unabhängig, ob er gewerbsmässig mit dieser Ware handelt, d.h. z.B. auch von Werbeagenturen, die ihre Dienstwagen verkaufen), die an Verbraucher (d.h. hier der Mitarbeiter) verkaufen, zu erbringen ist. Sofern kaufvertraglich die Gewährleistung nicht auf 12 Monate begrenzt wurde, gilt sogar eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
Hinweis: Da z.B. staatliche Behörden keine Unternehmer i.S.d. BGB sind, wäre in solchen Fällen auch nach neuem Recht ein Gewährleistungsausschluss möglich.
Zitatende
Wieder dazugelernt!
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Ahh, wieder spannend?
Vorausgesetzt "die Polizei" verkauft mit Gewinnerzielungsabsicht, welche man hier wahrscheinlich voraussetzen darf, dann wird Freund Polizei als gewerbsmässig angesehen und darf die Gewährleistung nicht ausschliessen.
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Korrekt! (auf das Eingangsposting bezogen)
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Der Sound Trap ist für Flinte, also draussen ok.
Allerdings scheint er einen recht hohen Stromverbrauch zu unterliegen.
Für innen und im KW-Bereich würde ich einen besseren wählen.
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Mag es eine Glock sein??
Dann schämt sich nun der gute Mann und will es uns nicht sagen??
(wenn jetzt die Antwort "Nee, es handelt sich im eine Nowlin!!" kommt, kann ich es verstehen. )
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Händler bestellt Waffe schickt mir ne Rechnung, ich überweise und
bekomme ne mail, dass die Waffe nun abholbereit ist.
Kann sie aber noch nicht abholen, zeittechnisch...vielleicht nächste Woche.
*soweit alles geil!*
Meiner Ansicht nach wurde hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen.
Da gibt es natürlich keine "Nachverhandlungen" mehr.
Das Fernabsatzgesetz dürfte in diesem Fall nicht greifen.
Schliesslich wurde die Ware nicht zugesandt, sondern wird abgeholt.
WBK-Verbands-Antrag als Sportschütze
in Waffenrecht
Geschrieben
In deinem Antrag, welcher ja wohl ebenfalls über den Vereinsvrstand an den Verband weitergericht wird, musst du ja auch schon all deine Waffen aufführen und kennzeichnen ob schießsportl. geeignet oder nicht.