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bertone_

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Beiträge von bertone_

  1. ja, ja, so sind die SB's nun mal ! Und noch dazu w... nee, ich lass es lieber :D

    *duckundwech*

    Visuell weiblich; real weiblich???

    Sachbearbeiter? Sachbearbeiterin??

    Das www. macht heute alles möglich. Hellseher, Propagandisten, ...... Leute die kaum zum arbeiten kommen.

    Alles freigestellte; reiche Jungunternehmer. :wub:

    WO eine Sammelstelle von Steuerverschwendern und Wirtschaftschädlingen. Insbesonder berufsausübende(?) Sachbearbeiter und dann noch weibliche. Die geben noch mehr Geld aus.

    Gehe jetzt shoppen. Bald ist der 24. und meine Holde haut mich wenns nichts vernünftiges gibt. :o

    Morgen ab in die Praxis: Internetsüchtige und Ego-Schwache stützen.

    Mich heile ich zum Selbstkostenpreis.

    Benötigt jemand einen WO-Rabatt? :friends:

    Ohhhh, ich kranke. Etwas OT, sorry, aber dafür zahlen andere schliesslich ebenfalls.

    ;)

  2. - schnipp -

    Mein Tipp:

    Einfach mal mit der Suchfunktion einen der 5 oder 6 Threads zu dem Thema suchen, durchlesen, dabei mit den Fingern auf der Tischplatte trommeln und laut "tipp tipp tipp" vor sich hinrufen. Dann fühlt man sich "mittendrin statt nur dabei" und dem Forum spart es Speicherplatz.

    :gutidee:

    Och wahrsager,

    du schreibst doch auch ständig alles nieder und brüllst (Großschrift) sogar mal ins Forum rein.

    Wenn also andere ähnliche Anliegen, Wünsche haben, dann lassen wir sie doch gewähren und warum willst du

    moderierend eingreifen? Wenn ich es benötige, versuche ich meine Frau zu "moderieren".

    Klappt genauso gut wie deine Versuche; nämlich kaum! :rotfl2:

  3. - schnip -

    Einzelmitglieder bekommen auch keine Befürwortung vom Landesverband bzw. Verband, sie müssen diese sich selbst bescheinigen, so sagte es mir das LKA in Berlin, bzw. der BDMP Landesverband.

    Ich werde jetzt selbst zusätzlich Einzelmitglied im BDMP. Mal sehen, was da alles so passiert...

    Steffen

    Als Einzelmitglied im LV1 des BDS muesste ansich der Landesverband die Verbandsbescheinigung <_< ausstellen. Als Grundlage dafür natürlich die dann vorliegenden Nachweise über ein regelmässiges Schiessen.

  4. Irgendwie meinen wir zwar alle das gleiche aber trotzdem ;) sollte man mal zur Kenntnis nehmen das immer noch der Antragsteller mit Unterstützung des Verbandes, in dem dieser bescheinigt das bestimmte geforderte Voraussetzungen vorliegen, der zuständigen waffenrechtl. Behörde glaubhaft zu machen hat das .........

    Natürlich :s75: wird die Behörde einem Antrag der alle Bedingungen nach dem WaffG erfüllt nicht widersprechen. Die endgültige Überprüfung und Befürwortung, welche letztendlich zur Genehmigung führt, verbleibt der Behörde.

    Dies spüren einige seit Monaten in Bezug auf die 2/6 'er Regelung i. Verb. mit der alten Gelben WBK.

    Fazit: wir haben alle recht; wir sind hier die grössten :-)

  5. - schnip -

    (PS: nach Deinem Angriff gestern hätte ich jetzt auch was gehässiges schreiben können, aber davon hat hier ja keiner was, oder? :) )

    Angriff? Setz mal einen Link rein; als Hilfestellung. :D

    Zum Thema:

    Der Antragsteller muss immer noch gegenüber der zuständigen Behörde sein Anliegen glaubhaft machen.

    Auch kann nur die besagte Behörde die Prüfung gem. § 4 WaffG (bitte auch die §§ 5 und 6 nicht vergessen) vornehmen und kaum ein e. V..

    Somit verbleibt es immer bei der endgültigen und wahren "Befürwortung" bei der Behörde.

  6. Kettner MS

    - schnip -

    ein schicker geschmückter Weihnachtsbaum , schön drappiert mit Geschenkideen rundherhum , der Vorfreude aufs Fest verströmt und für wohnliche geborgene Wohnzimmerstimmung sorgt, vergessen oder sind schon die Dekorateusen entlasssen worden ?

    - schnip -

    Baum + Sonstiges kostet Geld.

    Ein PKW kostet wahrscheinlich nichts. Eventuell bekommt die Filiale noch eine Standgebühr vom Autohändler.

    Oder die verbliebenen K-Mitarbeiter einen Nachlass auf ihr zukünftiges Auto? :wub:

    Diverse Kooperationen mit wem auch immer, schaden meistens nie. ;)

  7. -schnip-

    Wie ist das, wenn ich dann abends zum Schießen gehe? Muß ich die Waffen in den Tresor bringen oder kann ich sie über Nacht im abgeschlossenen Waffenkoffer in unserer Wohnung lassen und am nächsten Tag in den Tresor legen?

    Gruß

    Hotch

    Wie bereits gesagt wurde; nimm sie ins Bett. :rolleyes:

    Sobald du aber am nächsten Morgen das Haus verlassen solltest um Brötchen zu holen, gilt der Inhalt von ==> lesen.

  8. - schnipp -

    Bedenke Dein Grundrisiko: da seit 01.09.2005 die Zuverlässigkeit im Sprengstoffrecht wie im Waffenrecht geprüft wird, würdest Du bei erkannter Unzuverlässigkeit auch Gefahr laufen, Deine Waffen zu verlieren... !

    Das halten wir aber für einen Irrtum deinerseits: die von dir erwähnte ggf. dann zu befürchtende (Un-)Zuverlässigkeits - Absprechung nach § 5 WaffG.

  9. Hallo bertone!

    Die Definition der persönlichen Eignung ist im SprengG etwas anders gefasst. Da steht wirklich drin, dass kein schwerer Sprachfehler vorliegen darf. Damit ich bei einer bevorstehenden Katastrophe mein Umfeld durch Rufe warnen kann, so der Sachbearbeiter.

    Bleibt halt nur die Frage, wer entscheidet, ob der Fehler "schwer" ist oder nicht...

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sp..._1976/__8b.html

  10. § 6

    Persönliche Eignung

    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

    1. geschäftsunfähig sind,

    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

    (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

    (4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen. [siehe AWaffV § 4]

    Quelle

    Weiteres unter:

    Hier

    Nachsatz:

    Beantrage die Bescheinigung schriftlich!

    So einfach geht es z. B. in München:

    http://www.muenchen.info/kvr/sprengunbedenk.htm

  11. Hallo Leuts!

    Im Posting dieses Treds ist mir aufgefallen, dass immer wieder gern (richtigerweise) auf Gesetzestext zurückgegriffen wird - gut so!

    Da heißt es; innerhalb von zwei Wochen ist der Erwerb anzuzeigen! Und nicht innerhalb von 14 Tagen!

    Also, passt auf! Im ungünstigen Falle habt Ihr nur 8 Tage Zeit, von Freitag auf Freitag der nächsten Woche!

    Ich hoffe jetzt keine schlafenden SB geweckt zu haben. ;)

    By euer

    Doc Hollywood

    Mit Verlaub: Komische Zeitrechnung die du hast! Du hast immer noch 2 Wochen / 14 Tage Zeit.

    Natürlich werden Samstage,Sonntage + Feiertage mitgerechnet.

  12. Oli,

    was machst du dir (und wenige andere?) solche Sorgen?

    Die Behörden haben sicherlich nicht die Absicht dich in eine "14 Tage-Falle" zu bringen. :D

    Dein Antrag, deine Meldung erhält einen Posteingangsstempel, wie bei allen Behörden und gut ist es.

  13. -schnipp-

    Und nun frage ich Euch eines:

    Glaubt Ihr wirklich, daß dieses komische "Verhalten" der NRW-Behörden auf individueller Rechtsansicht des jeweiligen einzelnen Sachbearbeiters beruht oder vielmehr auf einer dienstlichen, zentralen, für uns nicht zugänglichen Schikaneanweisung von oben? ;)

    Die 2/6 Regelung, welche NRW-Behörden auch auf die alte Gelbe beziehen, hat ihre Anweisung definitiv von einem, dem verantwortlichen Herrn aus Arnsberg.

    Die einzelnen SB in den örtl. Behörden sind somit nur ausführendes Organ eines offensichtlich wissentlich falsch ausgelegten Rechts. Wenn es hart auf hart kommt, haben die SB anscheinend die Anweisung "mit dem Kunden mal zu reden" und diese verweisen selbst auf die Möglichkeit des § 12 Abs. 1 WaffG. Nur um mit allen Mitteln ihre 2/6-Regelung auch auf die alte Gelbe in NRW durchsetzen zu können.

    :peinlich:

  14. Hallo, von einem Neuling in dem Foren.

    Es muß ja ein Bedürfniss vorhanden sein.

    Wenn sich jemand z.B. 5 Jahre im Verein nicht auf dem Schießstand sehen läßt,

    wo soll dann das Bedürfniss zu einer neuen Waffe herkommen.

    Gruß

    Pistolen Jo

    Natürlich liegt bei nicht vorliegenden Schiessnachweisen kein Bedürfnis vor und somit hat sich ein Neuantrag

    berechtigterweise erledigt. Es sei denn, er hat anderweitig trainiert und darüber Nachweise.

  15. Pfeiff auf die "Gemeinnützigkeit".

    Bis auf das Thema Spenden doch kaum bedeutungsvoll. Der Vorteil, wenn der e. V. nicht gemeinnützig ist = man kann sich die Gesichter nach gut Dünken aussuchen und "muss" nicht jeden aufnehmen.

    Der zu versteuernde Gewinn muss auch irgendwas mit 10 bis 20000,- erstmal erreichen / überschreiten, bevor Vater Staat greift. ABER die genaue Grenze kenne ich jetzt nicht mehr. Selbst informieren! :)

  16. -schnip-, müssen Koffer und Futterale (!) verschlossen sein! Ich denke dass das so unterschieden wird weiß nicht jeder. Ich zumindest nicht.

    -schnip-

    404077[/snapback]

    Hätt ich das nur gewusst!!

    Habe meine Futterale und Koffer immer offen getragen. Das war wahrlich anstrengend. Oft genug sind diese rausgerutscht / gefallen. :peinlich:

    :rotfl2:

  17. Entzug der WBK gerechtfertigt?

    Mein Vater als Sportschütze und Jäger ist seit einem halben Jahr manisch depressiv und aus diesem Grund in Behandlung beim zuständigen Amtspsychater. Innerhalb seines anfänglichen Krankheitsverlaufes hat er bedingt durch seine Krankheit u.a. Bedrohung gegen die körperliche Unversehrtheit gegen Familienmitglieder ausgesprochen, wodurch es auch zu polizeilichen Anzeigen kam die aber fallen gelassen wurden. D.h. er ist nach wie vor nicht vorbestraft und befindet sich in fachärztlicher Behandlung in einer Klinik. Der Amtsarzt hält die Behandlung mit möglicher Aussicht auf Besserung noch nicht für abgeschlossen, es kann sich wohl noch über ein halbes Jahr hinziehen.

    wie seht ihr das? Wie sehen die rechtlichen Chancen aus? Was müsste ein Widerspruch in diesem Falle genau beinhalten?

    Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe!

    Chris

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    § 6

    Persönliche Eignung

    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

    1. geschäftsunfähig sind,

    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

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