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Floppyk

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Beiträge von Floppyk

  1. vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Hier beschreibst du aus meiner Sicht das Hauptproblem.

    Es werden durch die Industrie immer neue Messerarten auf den Mart gebracht womit dann der Beamte und auch manch Bürger überfordert ist.

    Siehe die Arien mit den Einhandmessern.

    Das Hauptproblem ist, dass das Waffenrecht für den Bürger undurchschaubar ist. Es ist aber auch ein Problem eine sinnvolle Regelung zu finden, die den unbescholtenen Bürger mit seinem Taschenmesser unberührt lässt.

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  2. Aber wir brauchen eigentlich keine weiteren Gedanken um den Messerparagraf anstellen. Der wird sicher in Kürze geändert, d.h. verschärft werden. Ich gehe auch ganz sicher davon aus, da sich die Innenminister der Länder diesbezüglich einig sind im öffentlichen Verkehrsmitteln Messer komplett zu verbieten. Die Frage wären nur die Feinheiten im genauen Wortlaut und ob da noch weitere Überraschungen lauern.

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  3. Die Sache mit den Feststellungsbescheiden halte ich für wichtig, denn nur ein Stück Papier dürfte den kontrollierenden Polizisten überzeugen. Das gilt insbesondere für die nun neu von Böker angebotenen OTF-Messer, die eigentlich verboten sind.

    https://www.boker.de/rescue-otf-01kals146

    und

    https://www.boker.de/micro-usb-otf-01bo970

     

    (Meines Wissens die beiden einzigen, legalen OTF in D.)

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  4. Ich ergänze das mal zu einem neueren Feststellungsbescheide des BKA, wo z.B. eine Halterung mit einer gefederten Kugel keine Arretierung im Sinne des §42a darstellt.

    Böker hat ein Taschenmesser mit (Front)Flipper, das Wasabi, prüfen lassen. Demnach sind diese Messer völlig frei führbar, weil eine Klingenarretierung automatisch mit dem Öffnen greifen muss, die man manuell wieder lösen muss. Somit ist eine einfache Rastung, wie sie auch viele Cuttermesser haben, eben kein Einhandmesser.

    https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/210422Fb524MiniBoekerBaumwerk.html?nn=119010

     

    Aber insgesamt betrachtet ist es schon traurig, wenn man für banale Taschenmesser bereits ein Schriftstück mitführen sollte oder sich mindestens gut belesen sollte, damit man richtige Argumente bei einer möglichen Kontrolle hat. Ob ein Polizist diese Feinheiten tatsächlich weiß, wage ich mal zu bezweifeln. Ob eine gute Argumentation auch etwas nutzt, darf man allerdings auch bezweifeln.

     

    Da würde sich die Frage anschließen, wenn nun so ein Messer zu Unrecht konfisziert wurde, muss der Betroffen das dann selbst von der Wache abholen oder darf man verlangen, dass es zurück geschickt bzw. gebracht wird?

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  5. vor 25 Minuten schrieb Lumina:

    Auch am Bahnhof Fulda.

    Per Allgemeinverfügung, gleicher Text.

    Hat jemand gesicherte rechtliche Kenntnisse, 

    ob man als Inhaber eines KWS hiervon ausgenommen ist?

    Bei den Ausnahmen unter Punkt 3 ff ist hier nämlich nichts explizit erwähnt........

     

     

    Für uns schwammig definiert. Unter 3.2 steht der Begriff "Mitführen", den es waffenrechtlich nicht gibt. Zudem ist beschrieben, dass unter Mitführen auch der Gegenstand in einer Tasche zählt.

    Waffenrechtlich wird nicht geführt, wenn ... im verschlossenen Behältnis ...

    Da sollte Rechtssicherheit geschaffen werden, denn ansonsten dürfte kein Jäger oder Sportschütze mit seiner Knifte im Futteral mit Schloss dort erscheinen, wie ja auch die Hausfrau mit ihrem Küchenmesser, was zum Schleifer soll.

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  6. vor 9 Stunden schrieb Jahtzee:

    Eigentlich kann man noch nicht einmal von Dubiosen sprechen, denn zum Widerrufen einer WBK muss ich mir nicht zwangsläufig etwas zu Schulden kommen lassen. Es reicht schon, wenn das Bedürfnis erlischt. Vereinsaustritt, länger keinen Jagdschein gelöst, etc.

    Eben, das kann ja durchaus freiwillig erfolgen, wenn man keine Lust oder Geld dazu mehr hat, oder andere private Lebensumstände dazu zwingen. Oder der Erlaubnisinhaber ist verstorben und der Erbe gibt alle Waffen ab. Es wäre mal eine Frage beim Umzug. Wird dann die Erlaubnis am bisherigen Wohnort formal widerrufen, auch wenn der Inhaber diese zeitgleich am neuen Wohnort neu beantragt und seinen alten Kram 1:1 belässt?

    Ich gehe davon aus, dass jede Löschung formal immer ein Widerruf ist, unabhängig des Grundes.

  7. vor 12 Minuten schrieb tont:

    Wie blöd muss man als Verein sein einem Mitglied eine Art „Blanko“ Sachkunde auszustellen, obwohl er die Prüfung nicht bestanden hat.

    Zumal nun mit Sicherheit der Verein künftig keine Zeugnisse mehr ausstellen darf. Falls da Jemand mit staatl. Anerkennung unterschrieben hat, wird der sicherlich auch seine Anerkennung verlieren. Das dürfte auch einfach nachvollziehbar sein, weil die Prüfungsergebnisse langjährig aufbewahrt werden müssen.

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  8. Man darf nicht drauf hoffen, dass sich im Bundesinnenministerium die Ansicht ändert, den Sportschützen die Waffen, bzw. alle Halbautos abnehmen zu müssen. Das ist längst beschlossene Sache. Es geht jetzt nur darum das in einem Gesetz zu verbacken. Auch die jüngsten Angriffe auf der Ministerin Faeser bezüglich der verfehlten Migrantenpolitik wird daran nichts ändern. Möglicherweise verzögert sich dadurch die Bekanntgabe, aber um die eigentliche Bearbeitung einzelner Gesetze kümmern sich eigene Abteilungen, die sich wahrscheinlich nicht vom Tagesgeschehen ablenken lassen.

    Man kann nur darauf hoffen, dass die FDP weiterhin in dieser Sache standhaft bleibt und sich bei den nächsten Bundestagswahlen neue und andere Mehrheiten ergeben.

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  9. Na klasse. Dann gibt es künftig in Bus und Bahn keine Messerstechereien mehr.

    Wieder so ein unsinniges Gesetz, was an der Durchsetzung scheitern wird. Wer soll die Fahrgäste kontrollieren und das dortige Führverbot durchsetzen? Wieder wird es ein Gesetz geben, was den unwissenden und braven Bürger treffen wird, bloß weiß er im Zug einen Apfel oder die Wurst zum Frühstück schneiden will. Letztlich wage ich mal die Aussage, dass die meisten zu Straftaten benutzen Messer ohnehin schon vom allgemeinen Führverbot nach 42a betroffen gewesen sind. Das hat bekanntlich auch nichts zur Kriminalitätsverringerung im öffentlichen Raum beitragen.

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  10. vor 4 Minuten schrieb Weinberger:

    Man muss sich halt immer überlegen, was kann dabei heraus kommen, wenn jemand, der scheinbar grundsätzlich gegen privaten Waffenbesitz ist,

    Da gebe ich dir prinzipiell recht, aber es zählen ja politische Mehrheiten.

     

    vor 4 Minuten schrieb Weinberger:

    Ich erlaube mir die dreiste Vermutung, ein Evaluationsergebnis (wie auch immer) hat da keinen Einfluss.

    Auch da bin ich bei dir. Ich gehe auch davon aus, dass die ankündigte Evaluation im Waffenrecht kaum sichtbar sein wird. Aber ich frage mich auch, ob so eine Evaluation nicht auch nach hinten los gehen kann und man neu geschaffene oder auch alte Erleichterungen nicht wieder streicht.

     

    vor 4 Minuten schrieb Weinberger:

    Es geht doch wohl mehr um´s Prinzip bzw. Weltbild.

    Das steht zu befürchten, ist für uns aber auch nichts Neues. Das wird sich auch nicht ändern. Wenn Grüne eine Mehrheit hätten, gäbe ein ganz einfaches und simpel zu lesendes Waffenrecht.

  11. vor 22 Stunden schrieb Bender:

    Eins scheint jedoch inzwischen klar zu sein. Frau Faeser würde die Waffenrecht Evaluation am liebsten unter den Tisch fallen lassen.

    Ist das eine reine Vermutung von dir oder gibt es deutliche Hinweise diesbezüglich?

    Ich kann mir das nicht vorstellen. Vorstellen kann ich mir eher, dass der Ministerin Faeser die Meinung der Verbände und Schützen herzlich wenig interessiert und ausschließlich politisch agiert. Und das auch mit maximal möglicher Wirkung, die für ihr Ministerium politisch durchsetzbar ist. So bleibt für uns nur weiterhin auf die bremsende Wirkung der FDP zu hoffen.

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