Zitat:
§ 12
Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder ......
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Eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt erbeten:
Kann ein Sportschuetze, Inhaber Grüner wie alter Gelber WBK, vom HÄNDLER eine Kurzwaffe zum Zwecke des Probeschiessens ausgehändigt bekommen? Diese dann somit Transportieren, Aufbewahren und natürlich auf einem Schießstand schiessen.
Der Kollege Sportschuetze verfügt selbst bereits über KW und LW aber momentan über keinen Voreintrag in seiner Grünen bezüglich der zu testenden KW.
Der Händler selbst ist sich bezüglich der Handhabung im hiesigen Fall unsicher.