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vaquero357

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  1. Ich werde bestrebt sein, meine künftigen Kommentare in Einfacher Sprache zu verfassen.
  2. Na, da hab ich ja wenigstens dir eine Freude machen können. Allerdings deutet dein Schreiben eher auf eine extrem radikalisierte Orthografie hin 😉
  3. Falls du dich von deiner Schnappatmung erholt hast: Es ging darum, was der Gesetzgeber denken mag, wenn er dieses Urteil liest. Deine Tiraden werden da auch mit 100 WO-Sternchen nichts daran ändern. Soviel zum Thema Nachdenken.
  4. Toll. Ein hohes deutsches Gericht entscheidet, dass nach geltendem Waffengesetz auch ein ziemlich nazimäßiger Nazi noch ganz legal mit seinen Wummen herumballern darf, weil er halt nicht so hauptberuflich Nazi ist. Da kann man schon den Countdown mitzählen, bis eine oder zwei der drei Regierungsparteien zu dem Schluss kommen, dass entgegen aller Beteuerungen der LWB-Verbände das aktuell geltende WaffG nun offenkundig doch nicht verhindert, dass solch braune Geschmeiß mit Knarren ballern darf.
  5. Auch wenn mich Alfreds Nutten eigentlich mehr interessieren: Hat schon jemand eine Stellungnahme unserer Verbände zu dieser wahnwitzigen Idee gefunden? (Ich meine nicht die Nutten sondern die Meldung aus dem ersten Eintrag im Faden)
  6. Ich glaube, du hast dir die Antwort selbst schon gegeben. Selbst rumgekommen versus Diplom in Geopolitik an der YouTube University gemacht.
  7. Besten Dank noch einmal. Das hat alles sehr geholfen!
  8. Danke @kulli ! Auch wenn ich weiß, wofür das LR in .22LR steht: Das heißt, in Österreich würde diese Munition als LW-Patrone gehandelt und damit auch frei ab 18?
  9. Howdy Long, Danke - hab mal in den USA gewohnt.. unter anderen auch eine gute Stunde entfernt von dieser range: https://bigsandyshoot.com/ Ziemlich spektakulär, wenn auch weit jenseits meiner normalen "Bedürfnisse" 😉 Vaquero
  10. Nachdem bei meiner letzten Online-Meldung ggü. Behörde der NWR XWaffe "Dolmetscher" nicht einmal meinen wirklich nicht exotischen oder zu alten oder zu neuen UHR gefunden hat, glaube ich weniger an Ideologie sondern eher an typisch deutsche Programmier-Sach-Un-Kenntnis. Die Beschreibung dieses Tools auf der Webseite vom NWR lässt keine Fragen mehr offen diesbezüglich.
  11. Servus, Frage für einen Freund aus NÖ (hier stimmt der dumme Spruch wirklich mal), der beim letzten Besuch bei mir in DE mit meinem KK UHR viel Spaß hatte und jetzt nicht ganz schlau aus den online verfügbaren Infos zu Erwerb/Besitz/ und Aufbewahrung in Österreich wird. Bislang ist unser "Wissensstand" so: .22lr Repetierer oder UHR gilt als Kat. C, Erwerb ab 18, keine WBK erforderlich, Eintrag ins ZWR notwendig (würde bei Kauf bei Händler eh mit erledigt werden?) Frage Munitionserwerb .22lr: Reicht hier nur Ausweis/ ü18? Frage Aufbewahrung: In altem Thread aus 2015 steht, dass gesichertes Wegschließen im z.B. normalen Schrank reicht (in der Wohnung). Ist das noch aktuell? Für Waffe und Muni gleichermaßen? Woanders (auf den offiziellen gov.at Seiten) lese ich, dass dies die jeweilige Bezirkshauptmannschaft festlegt. Weiß jemand, was nun gilt? Schönen Dank schon mal an alle, die hier Nachhilfe geben können.
  12. Glaub ich nicht. Eher das Geschäftsmodell, günstiger Basispreis, hohe Verbrauchsabhängige Kosten.. Ist auch auf vielen "Mehr just for fun"-oder Event-Schießständen in USA in den Touristengebieten so, dass im Paketpreis zwar viele Waffen aber wenig Schuss Munition inkludiert sind. Und du für mehr Muni deutlich höhere Preise als im Laden zahlst. Kann ja in Polen durchaus mal Spass machen, sich mal eine Waffe zu gönnen, die man sich nie selbst kaufen würde, aber einfach mal schießen möchte .. wie die Desert Eagle, wenn sie halt nicht nur in .44mag verfügbar wäre 😉
  13. Nein, hatte keine Ahnung! Und dafür extra Danke. Auf die Idee, eine Pumpe nach Österreich mitzunehmen, würde ich jedoch nie kommen LOL
  14. Ups, das eskaliert ja wieder flott heute 😄 Danke für alle sachdienlichen Hinweise!
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