Bekannter von mir hat zu Beginn der Kontrolle klar gemacht, dass die SBs nichts aus dem Schrank nehmen, sondern er auf Aufforderung anreicht. Wurde so akzeptiert.
Bei mir (andere Behörde & Waffenraum) blieb SB1 vor dem Raum mit Liste und SB2 lies sich von mir anreichen, was SB1 aufgerufen hat. Wurde auch von beiden so gewünscht.
Eine Durchsuchung des Schranks hätte der Bekannte ebensowenig akzeptiert wie ich eine meines Waffenraumes.
Ein weiter Bekannter (gleiche Behörde wie ich) wurde bei der Kontrolle aufgefordert, den Inhalt eines Behältnisses im Schank zu zeigen. Er hat das dann wiederstrebend getan - wertvolle Uhren und Gold. Glücklich war er damit nicht, hatte aber Sorge eine Ablehnung könne zu Problemen führen.
Wir haben einen ex-Polizisten und einen ex-SB in der Jagd, die ihm dann erklärt haben, er habe das machen müssen. Begründung war imho haarsträubend: Eine Weigerung hätte genug Verdacht ergeben um eine Durchsuchung zu rechtfertigen. Sofort. "Gefahr im Verzug".
Unser aktiver Polizist mit höherer Position war leider nicht dabei, hätte mich mal interessiert, was der dazu gesagt hätte...
Gut, der ex-Polizist, übrigens SEK-ler im Ruhestand, hat mir auch mal erklärt man könne nicht 42a-konforme Messer im Auto bedenkenlos führen, das sein ja befriedeter Besitz