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DerSchwabe

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Beiträge von DerSchwabe

  1. vor 12 Stunden schrieb erstezw:

    Welches andere Land in Europa hat denn mit "der Sicherheitsarchitektur" schon so gravierende Verbrechen verübt?

    Wenn du, wie ich vermute, auf die Verbrechen im Dritten Reich abzielst, gebe ich dir Recht. 

    Mit der damaligen Sicherheitsarchitektur wurden Verbrechen mit ungeheurem Ausmaß begangen. 

     

    Meine persönliche Meinung:

    Das ist in diesem Ausmaß, zur unserer jetzigen Zeit, nicht mehr möglich. 

    Das nicht alles Gold ist was glänzt, kein Thema. 

    Und das Beamte wahrscheinlich zu selten von ihrem Remonstrationsrecht Gebrauch machen, auch das kann ich mir gut vorstellen. 

    Es gibt aber auch andere. 

  2. Mit "Regeln hinter verschlossenen Türen" meine ich, dass sich das PKGr darum kümmert. Somit haben wir die parlamentarische Kontrolle. 

    Und, seien wir mal ehrlich, welches Land in Europa ist seiner Sicherheitsarchitektur gegenüber so negativ eingestellt, wie das unsrige? 

    Deswegen bin ich mir ziemlich sicher, dass dort "richtige Maßnahmen" (für wen auch immer "richtig") getroffen werden.

  3. vor 3 Stunden schrieb Max Musculo:

    Das + Einschüchterung, Show of Force und der Delinquent muss gebrochen werden. 

     

    Wollte sich nicht auch die Verteidigungsomi noch zu einer Aktion äußern, bei der Zielpersonen des MAD von maskieren und voll aufgerödelten Feldjägern abgeführt und verhört wurden?

    Das wird im PKGr hinter verschlossenen Türen geregelt. 

    Jedoch wurde keine Person abgeführt und es wurde keine Person von Feldjägern verhört. 

    Das ist schlicht und ergreifend falsch

  4. vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

    Meine erste Kontrolle war wenige Monate nach der ersten WBK.

    Land Baden-Württemberg 

    Landkreis LB

     

    5 Monate nach Erhalt WBK und erster Eintragung hatte ich die sehr nette, umgängliche und durchweg pro Sportschütze eingestellte SB samt pensioniertem Polizisten im Haus. 

     

    Von demher, und von anderen Erlebnisse aus dem Schützenverein, kann ich dieser "Recherche" kein Glauben schenken... 

  5. @Sgt.Tackleberry

    60 Stempel ist ne Ansage. Darf ich die Vermutung anstellen, dass dir keine Pandemie einen Strich durch die Rechnung gemacht hat?

    Aber auch ohne Pandemie hätte ich wahrscheinlich keine 60 geschafft, eher so 30, wenns hoch kommt 35.

    Ich werd auf jeden Fall noch einige Termine in den kommenden Wochen wahrnehmen, dass das von dir beschriebene Szenario auf keinen Fall eintritt.

    Ein sehr guter Hinweis.

  6. So, ich hab jetzt nochmal die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz mit Stand vom 05. März 2012 gelesen.

    Ich hoffe, dass ist die aktuelle.

     

    Darin heißt es unter Punkt 14.2.1:

     

    § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftma-
    chung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
    eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilver-
    bandes darüber, dass
    – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Mo-
    naten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf-
    fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
    über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

     

    Ich verstehe das wie folgt:

    Der Antragsteller (Ich) muss in einem anerkannten Verband sein (bin ich) und den Schießsport [...] regelmäßig, [...] oder 18 mal verteilt (hab ich) über das ganze Jahr verteilt.

     

    Entweder ich hab eine zu alte Version der VwV gefunden, oder ich bin einfach zu dämlich/verwirrt.

    Wenn ich 12 Monate in einem Verband Mitglied sein muss, müsste das nicht anders formuliert sein?

     

    Ist wohl gerade die Suche nach dem berühmten Strohhalm bei mir^^

     

    Tante Edit:

     

    -der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten ...

    Denke damit ist dann alles geklärt.

    Fazit: Fuck. Der Abend ist erstmal hin...

    Und in Geduld üben ist nicht meine Disziplin.

  7. Servus Forum, 

     

    Ich habe aktuell folgendes Problem und hoffe auf die Schwarmintelligenz:

     

    Ich bin seit dem 22.08.2020 Mitglied in einem Schützenverein welcher mehreren Verbänden angehört. 

    Seit dem 01.11.2020 bin ich Mitglied des BDS, LV erstmal nebensächlich. 

    Bis einschließlich 22.09.2021 war ich 19 mal Schießen. Belegbar und durch den Vereinsvorstand belegt. 

     

    Mein LV stellt mir jetzt kein Bedürfnis aus, da die Schießen im Jahr 2020 ja nicht als Mitglied eines anerkannten Schießsportverbandes stattgefunden haben, sondern als "heranführen an den Schießsport" gewertet werden. 

    Im WaffG hab ich das so nicht herausgelesen und ob es so in der aktuellen VwVWaffG steht, bin ich mir nicht sicher. 

     

    Kann mir jemand Klarheit verschaffen? 

     

    Danke von einem recht verzweifelten und erstmal verhinderten Neuschützen... 

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