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Gordy

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Beiträge von Gordy

  1. Was ICH erwerben darf und was ich zum Erwerb laut WaffG nachweisen muss ist mir bekannt, war aber dezidiert NICHT die Frage.

     

    Mit der Behauptung:

     

    "Der Gesetzgeber hat ja ein Regelungsinteresse daran, dass Munition nur durch Berechtigtigte besessen wird. Und du bist berechtigt. Ob es der Verkäufer war ist für dich ohne Interesse.  Du darfst einfach davon ausgehen."

     

    lehnst du dich sehr weit aus dem Fenster, und außerdem ist dies genau das was ich NICHT wollte, eine Behauptung ohne Quellenangabe.

     

    Gordy

  2. Oh weh oh weh,

     

    da  wird er böse "Gordy", der böse Troll, doch nicht unbewusst in einem ganz andere Thread ein unbequemes (weil ein bischen unklares) Thema angesprochen haben?

     

    BÖSE Frage: Alle Erklärungen der "Vereins-Foristen" bisher O.K.,  kein Problem, aber, was passiert wenn einem Schützen der nachweislich DIESE Munition "über den Verein" erworben hat eine Waffensprengung erlebt und dabei nicht nur die Waffe sondern (fiktiv) auch ein Auge verliert?

     

    WER ist der Ansprechpartner und WER ist primär (erst mal) die vom Anwalt (wegen des KKH-Kosten, Schadensersatzes und z.B. auch der Früh-Rente) zwangsläufig zu verklagende Partei?

     

    Gordy

  3. Ich hab da mal eine Frage,

    die bezieht sich ausschließlich auf das aktuelle Waffenrecht in Deutschland, und bei Antworten bitte keine Vermutungen und epische Erzählungen "wie das schon immer war", sondern bitte belastbare Quellenangaben.

    Die Frage bezieht sich hier im folgenden Beispiel auf Munition die der Erwerbserlaubnis unterliegt, betrifft aber genau genommen alle waffenrechtlich relevanten Gegenstände die einer Besitz- und/oder Erwerbserlaubnis unterliegen. Der Verkauf von Waffen und Munition in Auktionsplattformen wie EGun ist klar, zumindest für den VERkäufer, der Käufer hat seine Erwerbserlaubnis nachzuweisen und der Verkäufer darf den Verkaufsgegenstand erst abgeben wenn diese Frage positiv geklärt ist.

    Was aber ist eigentlich mit dem Nachweis des VERkäufers daß er die waffenrechtlich relvanten Gegenstände überhaupt legal besitzt, waffenrechtlich (UND eigentumsrechtlich), und verkaufen darf? Ich kann als Käufer nur dann etwas rechtmässig erwerben wenn der Verkauf rechtmässig ist, und absolut denkbare Sonderfälle lasse ich erst mal weg, UND, meine Frage zielt primär auf den waffenrechtlich legalen Besitz des VERkäufers, die eigentumsrechtliche Besitzfrage ist sekundär und juristisch auch klar. Die Fragestellung zielt auch nicht etwa auf den Handel im Internet ab, dieses Handelsmöglichkeit, z.B. in EGun, ist ja nur eine weitere Variante, besonders für Munition.

    Ich will hier erst mal alles andere ausschließen und beziehe meine Frage hier beispielhaft mal ausschließlich auf GK-Munition (Fabrikmunition) deren Besitz und Erwerb einer Erlaubnis unterliegt, der Einfachheit halber rede ich hier mal von einer Schachtel (50 Schuß) original verpackter 9x19mm.

    Verkäufer soll ein PRIVATER Anbieter in EGun sein, eventuell sogar ein "Neuer" mit weniger als 10 Bewertungen oder einer der nur alle paar Monate mal irgendwas verkauft, also kein bekanntes Handelsunternehmen, also niemand dessen "Firma" oder "Adresse" allgemein bekannt ist.

    Gibt es eine gesetzliche Pflicht des Käufer sich über die Rechtmässigkeit des Verkauf kundig zu machen? Wenn es diese nicht gibt, dann auch gut, kann ich aber nicht glauben, es muss wohl irgendwo geregelt sein - wo?

    Selbst beim Ankauf einer Waffe wird wohl kaum ein Käufer den Verkäufer auffordern seinen legalen Besitz sowie das Recht zum Verkauf irgendwie nachzuweisen? Bei einer Waffe fliegt die Sache aber irgendwann auf weil die Waffe ja (normalerweise) nicht nur irgendwo eingetragen werden muss, sondern (normalerweise) auch irgendwo ausgetragen werden muss.

    Bei Munition ist das aber nicht der Fall, da wird nichts ausgetragen. Jeder "Hinz und Kunz" kann in EGun Munition verkaufen ohne daß die Rechtmässigkeit von Besitz und Verkauf überprüft werden würde - wie auch? Die einzige Möglichkeit wäre es, sich vom Verkäufer entweder eine beglaubigte Kopie der Munitionsbesitzerlaubnis zusenden zu lassen, oder aber einen Scan und dann beim zuständigen Sachbearbeiter SEINES Amtes nachzufragen, also analog wie bei einer Waffe eben auch.

    Macht aber niemand, und selbst dann wäre nur festzustellen ob der Besitz waffenrechtlich rechtmässig ist, "Besitz" also nur in waffenrechtlichem Sinne nicht etwa in eigentumsrechtlichen Sinne, was für mich bei der Fragestellung allerdings sekundär ist.

    Wie ist die rechtlich Situation?

    Und bitte, wie schon am Anfang erwähnt, bitte keine Vermutungen und oder Geschichten und Beschreibungen wie Egon und Lisa das in der (EGun) Praxis machen, sondern Fakten, Paragraphen und Quellenangaben.

    Danke

    Gordy

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