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Schmidt & Wiese

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Beiträge von Schmidt & Wiese

  1. vor 1 Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

     meines Wissens nach immer Sub-Dienstleister beauftragen; wenn du also Overnite beauftragst, reichen die den Auftrag an "Fritze Müller - Kurierdienste" oder

     

    iss so,

    Hauptsache es funzt und das tut´s

    falls was schief läuft, ist dann der beauftragte Dienstleister in der Pflicht!

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  2. Am 12.5.2022 um 21:33 schrieb Colt S.:

    Außerdem wenn die Behörde nix zu verbergen hat frage ich mich wieso "ziert" sich die Behörde bezüglich der von mir beantragten Akteneinsicht?

     

    selbst wenn die Behörde nix zu verbergen hätte, welche Behörde läst sich schon gern ans Bein pinkeln, erst recht nicht von uns "Bücklingen" !

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  3. vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

    Im schlimmsten Fall kommst Du zurück, alles weg und Du unzuverlässig. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

    Gespräch führen, schriftlich geben lassen. Im Idealfall bleibt alles wie es ist bei Deinen Eltern. Im Worst Case bei einem Kumpel oder kostenpflichtig eingelagert bei einem Händler, aber immer noch besser als nach 6 Monaten alles e

     

     

    was für ein Schmarrn!

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    • Wichtig 2
  4. vor 18 Stunden schrieb steven:

    Ich stellte die letzten 40 Jahre fest, dass Waffen eine ordentliche Geldanlage darstellen.

     

     dann warte mal ab, wenn es hart auf hart kommt und Du letztendlich verkaufen mußt (was hoffentlich nicht passiert), was dann Deine "Geldanlage" bringt!

    • Gefällt mir 2
  5. vor 19 Stunden schrieb Gastgast:

    . . .  und WBK erst nach einiger Zeit vorbeigebracht, mache das nicht mehr per Post, da schonmal eine WBK abhanden gekommen ist (so habe ich das schonmal gemacht, bin mir aber nicht mehr sicher, ob der selbe Zeitraum dazwischen war)

    war noch nie pers. auf dem Amt, immer per Einschreiben, bisher ohne Probleme

    wenn ich nur daran denke, die Fahrerei, Warterei usw.

  6. vor 8 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Australien gilt ja als Vorbild in der Coronabekämpfung.

    In der gestrigen Stew Peters Show (27.01.2022) erklärt Maria Zeee ab Minute 09.00-10.00:

    https://www.redvoicemedia.com/stew-peters-show/

    "Die Polizei erklärt: Sie haben eine Maskenbefreiung wegen "anxiety"/(Angst, keine Luft zu bekommen), es ist also nicht sicher für Sie, wenn Sie Waffen besitzen."

    Dann wird die "licence" eingezogen und alle Waffen abgeholt.

     

    Also aufpassen, was man sich warum bescheinigen lässt (Maskenbefreiung, Befreiung von der Impfpflicht etc.). Australien ist Vorbild!!!

    das darauf unsere neue bunte Regierung noch nicht gekommen ist?

    aber was nicht ist, kann ja noch

  7. vor 13 Stunden schrieb Bounty:

    Vielleicht wegen AWaffV Para 13?

    4) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

     

    Im Versicherungsrecht ist ein Haus/Wohnung dauernd bewohnt wenn sich an mindestens 5 Tagen in der Woche jemand dort aufhält. 

    wer das Haar in der Suppe finden will . . .

    dann dürftest nie in Urlaub fahren!

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