Schmidt & Wiese
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vor 12 Minuten schrieb erstezw:
Wie beweist man eigentlich, dass ein Paket leer war?
das ist die Frage
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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:
Ich sende nur noch mit Sendungsverfolgung und versicherten Versand!
. . . ich auch, aber das nützt ja nichts, wenn der Empfänger das Paket erhalten hat und behauptet, es war nichts drinn, wie TE geschrieben hat
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vor 19 Minuten schrieb uwewittenburg:
Aus anderen Erfahrungen: "Verstoß WaffG"
er hat aber geschrieben, dass die Teile nicht EWB pflichtig waren
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vor 10 Stunden schrieb Josef Maier:
Auf einen Streich 2 LWB? Tapferes Schneiderlein a. d. 2024. Ist wie "Treffen sich 2 Lastenradfahrer". Unwahrscheinlich, d´accord.
das verstehe wer will (oder besser kann)
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vor 55 Minuten schrieb frosch:
Die Folgen einer solchen Anzeige können sein:
1. Einstellung des Verfahrens nach §170 (gut) oder §153 StPO (schlecht, kann auch an der Zuverlässigkeit nagen)
2. Das volle Programm: Hausdurchsuchung, Anklage, Verhandlung mit Urteil
ja klar,
danach Ausbürgerung/ Straflager usw.
bleib auf´m Teppich, das Ganze wegen 40 € ???
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vor 36 Minuten schrieb EkelAlfred:
Jörg, der eindeutig ein Rad ab hat, aber . . .
Gewöhnt Euch daran, dass Menschen damit Geld verdienen möchten vorzugeben, für Eure Rechte einzutreten.
Das macht übrigens den VDB recht glaubhaft, der schließlich Waffenverkäufer vertritt - und die können nur verkaufen, was jemand kaufen darf.
Rad ab, hin oder her, letztendlich vertritt er eine Meinung, die ihm und uns nützt!
klar verdient er Geld damit, und der VDB, der die Waffenverkäufer vertritt, wahrscheinlich auch, aber auch wir haben einen Nutzen!
und solange sich der VDB für die Interessen der Waffenbesitzer eintritt und dann auch Erfolg hat, dann sind diese auch zufrieden und wir auch
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vor 5 Minuten schrieb MrMagic:
. . . und das BZR sollte wieder sauber sein.I
das wird wohl doch etwas länger dauern, glaub´s
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das häätest Du, wo Du schon mal da warst, gleich beim Amtsgericht erfragen können
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vor 26 Minuten schrieb TTG:
Worum soll es sonst gehen? Innere Sicherheit? Witzbold.
. . . dann bestellst nix mehr über´s Internet, dann hast die beste Sicherheit
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vor 38 Minuten schrieb Norfok:
Was wenn ein Richter gerade in die andere Richtung also im Sinne PRO Sportschütze urteilt, . . .
der wird sofort suspendiert!
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vor 15 Stunden schrieb Frank222:
Ich möchte etwas ganz banales.
Gesundheit, Gesundheit, Gesundheit.
Nachdem mir 2023 ganz-ganz übel mitgespielt hatte.
Verschleppte schwere Doppelseitige Lungenentzündung, 3Wochen Intensiv bei 2 Wochen Koma und beatmet über Luftröhrenschnitt.
Hat gereicht, daher Gesundheit.
Ein neuer Job wäre auch nicht schlecht. Der Arbeitgeber hat sich gedacht, melde doch mal Insolvenz an und mach den Laden zu.
Kommt jedoch erst nach der Gesundheit.
Gruss
Frank
ich drück Dir die Daumen und ja, gute Besserung!
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vor 1 Minute schrieb Mateusz:
von der Waffenbehörde
ok, wie könnten da die Kriterien sein?
Anschaffungszeitraum?
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vor 1 Minute schrieb Mateusz:
Es kommt eine Tabelle, welche Waffen Grund- und welche Überkontingent sind
ganau das würde mich interessieren, von wem kommt diese Tabelle?
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Hab den 3M Peltor ProTec III, super zufrieden
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vor 26 Minuten schrieb pescator:
Also ich als Berufskraftfahrer trinke immer und schon während der Fahrt viel Alkohol!
Anders lässt sich der Job nicht ertragen!
unter dem Motto: "hast Problem mit Alkohol? Nö, nur ohne!"
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man sollte das auch immer erwähnen, Schützen kommt auch von "Be"-schützen, also zum Schutz des zu Beschützenden
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vor 3 Minuten schrieb CZM52:
???
ja, geht mir ähnlich
wahrscheinlich verspätetes Sommerloch
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vor einer Stunde schrieb Andrè1:
Irgendwo hatten wir das schon,
ist doch egal, das muss richtig an die Glocke!
unsereiner wird gegängelt und gemobbt, verliert seine "Zuverlässigkeit" für das kleinste Vergehen
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da stinkt´s gewaltig!
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was für ein Aufwand für so´n Killefitz!
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Nun, es ist nun mal so!
eGun ist der Platzhirsch und bestimmt die Regeln.
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ich stelle schon immer mit abload.de meine Bilder ein, kostet nix!
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vor einer Stunde schrieb axel_dulz:
Wie also soll ein Erbe entweder mit eigener Waffenerlaubnis oder aber zur Übergabe an die Behörden rechtlich einwandfrei Zugriff darauf erhalten?
also man könnte in einem Testament z.Bsp. den Code des Zahlenschlosses (evtl. in einem zusätzlich versiegelten Kouvert) hinterlegen, oder den Fundort des Schlüssels!
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
in Waffenlobby
Geschrieben
glaubst Du im ernst, im Falle einer Enteignung an eine Entschädigung?