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Schmidt & Wiese

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Beiträge von Schmidt & Wiese

  1. Zitat:

    „Zur diesbezüglichen Praxis in Thüringen weisen wir (TLVwA) auf Folgendes hin:

    Bis zu einer bundeseinheitlichen Vorgabe sind die vom OVG Münster beschriebenen Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln in der Thüringer Verwaltungspraxis nicht anzuwenden.  . ."

    auch ein Bundesland, dass verstanden hat! Genau wie meines.

    Meine Waffenbehörde hat mir tel. gesagt, dass sich hier nix ändert. Danke

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  2. vor 14 Minuten schrieb Bobafett:

    meine Verriegelung am Tresor ist defekt, eben gerade.:mad1:

    Meine erste Idee, die Waffen zur Aufbewahrung an meinen Schützenverein zu übergeben … Übergabeformular ausfüllen unterschreiben und fertig.

     

    jetzt stell ich mir gerade vor, was denn passiert, wenn Dir das, sagen wir mal, so gegen 23:00 Uhr passiert . . . ?

     

    Panik hoch 10

     

    leute geht´s noch?

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  3. vor 2 Minuten schrieb Tommie:

    Ich muss mich immer wieder wundern welche Fragen von Schützen oder Vereinen an das Forum gestellt werden, über eigentlich durch das Waffengesetz, die Standzulassungen, die von Betreiber der Schießstätte (Aushang, Hausrecht), oder die Sportordnungen (auch im Aushang) festgelegten Regularien.

    Über Themen die eigentlich klipp und klar geregelt sind, Themen die sowohl der Betreiber einer Schießstätte als eine Person mit erfolgreicher Waffensachkundeprüfung, das muß kein Schütze sein, "aus dem FF" wissen sollte.

     

    Neben bedenklichen Wissenenslücken zeigt sich hier ein Trend wie er überall im Netz zu beobachten ist, "Wir fragen die Community, die soll (muss) uns das erkären, die sind der Schiedsrichter"! - und dann am Schluß, "Es war aber doch so in "Waffen-Online" erklärt und zu lesen!"

     

    Eine Diskussion im Verein? So so?

     

    Gibt es da keinen "Chef", keinen "Schieß(stätten)leiter"? - wobei es hier genau genommen nicht um den Schießleiter sondern "nur" um die Standaufsichten bzw. deren Anzahl geht, aber damit über Anforderungen und Bestimmungen die flexibel sind und über die AUSSCHLIESSLICH DER SCHIESSLEITER DES TAGES ZU BESTIMMEN HAT!

     

    Das Gesetz und die Sportordnungen (die Vereine die keinem Verband angeschlossen sind lasse hier erst mal weg, aber da gibt es die Zulassung) fordern eine "Standaufsicht" und sonst gar nichts, aber diese Standaufsichten müssen (laut Gesetz und Sportordnungen) in der Lage sein das schießen konstant zu überwachen, und notfalls sofort eingreifen zu können, was de facto nur möglich ist wenn mindestens eine (1) Standaufsich pro Stand, erst mal nicht pro Schießbahn, tätig ist. Das ist zwar unglücklich formuliert, aber trotzdem lässt dabei erkennen, daß es soviel Standaufsichten geben muß, daß sichergestellt ist daß diese SOFORT eingreifen können, was im Extremfall (hier konstruiert aber durchaus möglich!), bei z.B. fünf (5) Ständen (Bahnen) pro Stand, mit nur wenigen Metern (z.B. 3 m) zwischen den Bahnen, dies nur mit 5 Aussichten erfüllt werden kann, denn eine Aufsicht kann bei gefährlichem Fehlverhalten nicht von Stand 1 zu Stand 5 sprinten um den Schützen zu stoppen, geschweige denn alle Schützen auf 5 Bahnen überwachen.

    Der Schießleiter ist die Oberaufsicht über all diese Aufsichten, und er ist "de jure" der alleinige Verantwortliche dafür daß diese Vorgabe erfüllt ist, er ist vom Schießstättenbetreiber zu ernennen, und auch zu versichern!

     

    Der Schießleiter allein legt fest wieviele Aufsichten einzusetzen sind, und wie und wo, z.B. eine (1) eigene Aufsicht nur beim Neuling. Seine Meinung ist Gesetz!

    Ich kenne genügend Schießstätten, auch welche auf denen ich regelmässig trainiere, mit z.B. 3 oder 4 Schießständen, sogar verteilt im Gebäude, also nicht auf einer Ebene, mit jeweils 5 Schießbahnen, für die es auf der Schießstätte nur eine (1) "Aufsicht" gibt. Dies ist schon "de jure" nicht zulässig, wird aber regelmässig so gemacht, weil das "Personal" fehlt, es müssten sonst eben Stände geschlossen werden.

     

    Take it or leave it.

     

    Zum Fragesteller:

     

    Nur eine (1) Aufsicht ist in Ordnung, soweit die Forderung erfüllt ist, daß diese das Schießen ÜBERALL konstant überwachen kann und natürlich auch SOFORT einschreiten kann.

    Wie das auf der Schießstätte XY zu realisien ist? Das ist die Verantwortung des Betreibers, und in Rechtsfolge des Schießleiters.

    Das Forum ist nicht dazu da eine Diskussion im Verein zu entscheiden, Schiedsrichter zu spielen, über eine Thematik (IM VEREIN!) welche dem Forum zu 99.9% nicht wirklich in seiner vollen Tiefe bekannt ist, oder, böser ausgedrückt, die dem Forum wohl oft zu 99.9% bewusst verschwiegen wird. So auch hier?

     

    Trotzdem springen viele Forumsmitglieder, so hier auch ich, immer wieder auf solche "Fragen" (solchen Unsinn) an, um angeblichen Foristen zu "helfen", die lediglich ihre völlig Unkenntnis der Materie, und ihre Bequemlichkeit sich selbst kundig zu machen, offenbart haben, oder sich, in ihrer Ansicht durch das Forum bestätigt sehen wollen.

     

    "Waffen-Online" hat doch gesagt!"

     

    So auch hier: "Eine Diskussion im Verein? So so?"

     

    Tommie

     

    ist wie im wahren Leben, lieber vorlesen lassen als selbst lesen!

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  4. vor 3 Stunden schrieb wolf01:

    Nein, keinerlei Info

     

    ich wurde letzte Woche "inaktiv" gesetzt!

    das Unglaubliche ist, dass Du erst mal nicht auf das Konto zugreifen kannst und nur aus dem Grund, dass eine Sicherheitsüberprüfung stattfindet.

    unglaublich diese Vorgehensweise. Das könnte man auch ganz anders machen, aber wie schon erwähnt, die haben das größte Monopol!

    • Gefällt mir 2
  5. vor 2 Stunden schrieb hasei:

    Der Sachverständige argumentiert wie folgt für die Installation einer Belüftungsanlage:

    Die Belüftung sorgt dafür, dass die gesundheitsschädlichen Gase aus dem Bereich des Schützen abtransportiert werden.

     Da Gesundheitsschutz mit Sicherheit gleichzusetzen ist, kommt eine Abweichung gemäß 1.6 der Richtlinie (Bestandsschutz) nicht in Betracht.   

     

    wir haben das auch seit letztem Jahr!

    Rohre hinter dem Schützen montiert, Lüftermotor und nun bläst ein leichtes Lüftchen in Richtung offener Stand

    von den Kosten her recht überschaubar, da alles in Eigenleistung

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  6. Am 5.1.2024 um 20:00 schrieb groucho:

    Der Witz ist ja auch, sagen wir mal die geben mir im Falle der Enteignung für meine HAs den Neupreis als Entschädigung - bekomme auch auch die ~5,5k€ für die Optiken und die 5~10k für Tuningteile und Zubehör?

    Der Weg ist aber klar - je mehr Halbautomaten im Umlauf sind, um so teurer wird es und damit um so unwahrscheinliche bei der aktuellen Lage.

    Also kauft was der Geldbeutel hergibt :excl2:

    Das beinhaltet wohl alle Halbautomaten und Verwaltungskosten.

    Seine Schätzung nur für ARs waren iirc 350 Mio €.

     

    glaubst Du im ernst, im Falle einer Enteignung an eine Entschädigung?

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  7. vor 55 Minuten schrieb frosch:

     

    Die Folgen einer solchen Anzeige können sein:

    1. Einstellung des Verfahrens nach §170 (gut) oder §153 StPO (schlecht, kann auch an der Zuverlässigkeit nagen)

    2. Das volle Programm: Hausdurchsuchung, Anklage, Verhandlung mit Urteil

     

     

    ja klar,

    danach Ausbürgerung/ Straflager usw.

     

    bleib auf´m Teppich, das Ganze wegen 40 € ???

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