Zum Inhalt springen

mrhurra

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    99
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von mrhurra

  1. vor 8 Minuten schrieb switty:

    "Aus Kreisen des Innenministeriums verlautete am Freitag mit einigem Erstaunen, Jäger und Schützenvereine würden die Verschärfung deutlich weniger kritisch sehen als der Koalitionspartner."


    Wurden hier also im Vorfeld schon wieder typische Trachtenvereine befragt, die mit Halbautomaten sowieso nichts anfangen können, damit man anschließend „mit gutem Gewissen“ das Verbot auf den Weg bringen kann?

    • Gefällt mir 8
  2. Mittlerweile gibt Frau Wegge von der SPD eine angepasste, konkretere (in Hinblick auf ein gezieltes AR15-Verbot) Stellungnahme ab:

     

    „Sehr geehrter Herr …,

     

    herzlichen Dank für Ihre Mail zur aktuellen Diskussion um das Waffenrecht. Als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für dieses Thema schildere ich Ihnen gerne meine Position dazu.

     

    Zunächst ist es mir wichtig zu betonen, dass wir mit der aktuellen Debatte um das Waffenrecht in keiner Weise private Legalwaffenbesitzer*innen mit Kriminellen oder gar Reichsbürger*innen oder Rechtsextremen vergleichen möchten. Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzt – beispielsweise im Rahmen der Jagd oder des Sports – ist in aller Regel sehr verantwortungsbewusst und gesetzestreu. Die derzeit geplanten Änderungen im Waffengesetz sollen keine Gängelung des Schießsports oder von Jäger*innen sein, sondern werden den Umgang mit legalen Waffen sicherer machen. Wir haben in der aktuellen Rechtslage einigen Verbesserungsbedarf erkannt. Dabei geht es unter anderem auch um einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden.

     

    Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die aktuell geplante Waffenrechtsnovelle keine kurzfristige Reaktion auf die Razzien bei Reichsbürger*innen ist. Wir diskutieren diese Thematik seit Beginn der Legislaturperiode. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition auf Änderungen im Waffenrecht verständigt. Dort heißt es:

     

    „Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristinnen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.“

     

    Daraus leiten sich für das Waffengesetz aus meiner Sicht zum einen Verbesserungen der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ab, also bei der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) und Prüfung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG). Zum anderen eine Neuregelung des Kleinen Waffenscheins, der künftig auch schon beim Erwerb von SRS-Waffen vorhaben sein muss. Bisher ist der Erwerb davon nicht betroffen und nur beim Führen der SRS-Waffen ist ein Kleiner Waffenschein notwendig.

     

    Unter Reichsbürger*innen und Rechtsextremist*innen gibt es leider nach wie vor – neben vielen illegalen – auch zu viele legale Waffen. Hier müssen wir besser werden bei der Verwehrung und Entwaffnung. Und ja, dafür brauchen wir auch Anpassungen im Gesetz. Das ist keine Ideologie, sondern sicherheitspolitische Notwendigkeit. Und wir stellen damit auch nicht die rechtstreuen Jäger*innen und Sportschütz*innen unter Generalverdacht. Der Umgang mit Waffen ist eine sensible und verantwortungsvolle Angelegenheit. Sicherheit muss dabei oberste Priorität haben.

     

    Die von Nancy Faeser angekündigte Gesetzesinitiative zielt lediglich auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen. Spießsport-Disziplinen mit Halbautomaten werden also nicht gefährdet sein. Kriterien zur Bestimmung der Kriegswaffenähnlichkeit werden Bestandteil der Verbotsinitiative sein. Kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen wirken durch ihre martialische Optik besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amoktaten und Terroranschläge eine hohe Relevanz aufweisen. Durch ihre Funktionalität (schnelle Schussfolge, einfaches Handling, große Zielgenauigkeit und hohe Durchschlagskraft) in Kombination mit der auf ihrem martialischen Äußeren beruhenden Anziehungskraft weisen sie ein besonders hohes Gefährdungspotential auf. Neben der hohen Gefährlichkeit auch für Einsatzkräfte der Polizei besteht für diese in einer Konfliktsituation keine Möglichkeit, zwischen halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Feuerwaffen und optisch gleichen vollautomatischen Kriegswaffen zu unterscheiden, was Auswirkungen auf deren Einsatzbewältigung und Eigensicherung haben kann. Weder für die olympischen Schießdisziplinen noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Feuerwaffen. Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen, was auch in der einschlägigen Werbung des Waffenhandels bewusst hervorgehoben wird. In jüngster Zeit sind Verbote kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen bzw. sogar jeglicher halbautomatischer Feuerwaffen in verschiedenen Ländern – auch solchen mit einer langen Tradition privaten Waffenbesitzes – umgesetzt (Neuseeland, Kanada, Norwegen) bzw. kritisch diskutiert (USA) worden.

     

    Mit Blick auf die örtlichen Waffenbehörden sehe auch ich die Probleme im Vollzug, die mit einer starken Auslastung der Waffenbehörden verbunden sind. Für den Betrieb der Waffenbehörden sind jedoch die Bundesländer zuständig. Das macht eine Steuerung des Vollzugs von Bundesebene sehr schwierig. Jedoch setze ich mich für eine Prüfung ein, wie eine Unterstützung der Waffenbehörden auch von Bundeseite möglich sein könnte.

     

    Das Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der anstehenden Novelle auch nicht. Dafür brauchen wir gute Rechtsgrundlagen für unsere Sicherheitsbehörden und eine effektivere Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Und in diesen Bereichen sind wir auch nicht untätig. Wir werden beispielsweise das Bundespolizeigesetz erneuern und haben zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ein ganzes Bündel an Maßnahmen in Vorbereitung.

     

    Ich stehe mit den Verbänden und Interessensvertreter*innen im Bereich des Waffenrechts (wie beispielsweise dem Deutschen Jagdverband, dem Deutschen Schützenbund, dem VDB oder dem Forum Waffenrecht) in regelmäßigem und konstruktiven Austausch. Und das gilt auch für das Bundesinnenministerium.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Carmen Wegge“

  3. Aus der Gruppe Waffenlobby in Facebook:

     

    Statement von Frau Wegge, SPD

    Sehr geehrter Herr ...,
    herzlichen  Dank für Ihre Mail zur aktuellen Diskussion um das Waffenrecht. Als  Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für dieses Thema schildere  ich Ihnen gerne meine Position dazu.
    Zunächst  ist es mir wichtig zu betonen, dass wir mit der aktuellen Debatte um  das Waffenrecht in keiner Weise private Legalwaffenbesitzer*innen mit  Kriminellen oder gar Reichsbürger*innen oder Rechtsextremen vergleichen  möchten. Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzt – beispielsweise im  Rahmen der Jagd oder des Sports – ist in aller Regel sehr  verantwortungsbewusst und gesetzestreu. Die derzeit geplanten Änderungen  im Waffengesetz sollen keine Gängelung des Schießsports oder von  Jäger*innen sein, sondern werden den Umgang mit legalen Waffen sicherer  machen. Wir haben in der aktuellen Rechtslage einigen  Verbesserungsbedarf erkannt. Dabei geht es unter anderem auch um einen  besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden.
    Ich  möchte auch darauf hinweisen, dass die aktuell geplante  Waffenrechtsnovelle keine kurzfristige Reaktion auf die Razzien bei  Reichsbürger*innen ist. Wir diskutieren diese Thematik seit Beginn der  Legislaturperiode. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die  Ampel-Koalition auf Änderungen im Waffenrecht verständigt. Dort heißt  es:
    „Die  weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist  rechtstreu. Terroristinnen und Terroristen sowie Extremistinnen und  Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die  Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende  Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden  sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die  kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den  Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein  Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim  Erwerb vorgelegt werden müssen.“
    Daraus  leiten sich für das Waffengesetz aus meiner Sicht zum einen  Verbesserungen der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ab, also bei  der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) und Prüfung der persönlichen  Eignung (§ 6 WaffG). Zum anderen eine Neuregelung des Kleinen  Waffenscheins, der künftig auch schon beim Erwerb von SRS-Waffen  vorhaben sein muss. Bisher ist der Erwerb davon nicht betroffen und nur  beim Führen der SRS-Waffen ist ein Kleiner Waffenschein notwendig.
    Unter  Reichsbürger*innen und Rechtsextremist*innen gibt es leider nach wie  vor – neben vielen illegalen – auch zu viele legale Waffen. Hier müssen  wir besser werden bei der Verwehrung und Entwaffnung. Und ja, dafür  brauchen wir auch Anpassungen im Gesetz. Das ist keine Ideologie,  sondern sicherheitspolitische Notwendigkeit. Und wir stellen damit auch  nicht die rechtstreuen Jäger*innen und Sportschütz*innen unter  Generalverdacht. Der Umgang mit Waffen ist eine sensible und  verantwortungsvolle Angelegenheit. Sicherheit muss dabei oberste  Priorität haben.
    Mit  Blick auf den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum  Verbot von halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Waffen, der ja über  den Koalitionsvertrag hinaus geht, kann ich zum aktuellen Zeitpunkt  nicht viel mehr sagen, als die Tatsache, dass ich dieses Vorhaben  inhaltlich unterstützte. In meinen Augen sollten sich solche Waffen  nicht in Privatbesitz befinden. Ein jagdrechtliches oder  schießsportrechtliches Bedürfnis für kriegswaffenähnliche Halbautomaten  mit einer hohen Kapazität an Schüssen ist für mich nicht ersichtlich.
    Mit  Blick auf die örtlichen Waffenbehörden sehe auch ich die Probleme im  Vollzug, die mit einer starken Auslastung der Waffenbehörden verbunden  sind. Für den Betrieb der Waffenbehörden sind jedoch die Bundesländer  zuständig. Das macht eine Steuerung des Vollzugs von Bundesebene sehr  schwierig. Jedoch setze ich mich für eine Prüfung ein, wie eine  Unterstützung der Waffenbehörden auch von Bundeseite möglich sein  könnte.
    Das  Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des  Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der  anstehenden Novelle auch nicht. Dafür brauchen wir gute Rechtsgrundlagen  für unsere Sicherheitsbehörden und eine effektivere Bekämpfung der  Organisierten Kriminalität. Und in diesen Bereichen sind wir auch nicht  untätig. Wir werden beispielsweise das Bundespolizeigesetz erneuern und  haben zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ein ganzes Bündel an  Maßnahmen in Vorbereitung.
    Ich  stehe mit den Verbänden und Interessensvertreter*innen im Bereich des  Waffenrechts (wie beispielsweise dem Deutschen Jagdverband, dem  Deutschen Schützenbund, dem VDB oder dem Forum Waffenrecht) in  regelmäßigem und konstruktiven Austausch. Und das gilt auch für das  Bundesinnenministerium.
    Mit freundlichen Grüßen
    Carmen Wegge“

    • Wichtig 2
  4. +++ Neuer Referentenentwurf für WaffG +++

    Laut BDS-Infobrief passiert grade folgendes:

    [Zitat]
    zu unserer großen Überraschung und entgegen allen Ankündigungen von Seiten der Regierung hat das Bundesinnenministerium doch nochmal einen Referentenentwurf zur Änderung des Waffenrechts eingebracht. Dabei sollen die §§ 5 und 6 des Waffengesetzes angepasst werden.
    [...]
    Damit aber ergibt sich die Gelegenheit, nochmals die dringendsten Anliegen aus der letzten Waffenrechtnovellierung vorzutragen. Diese Gelegenheit werden BDS und das Forum Waffenrecht zusammen mit den angeschlossenen Verbänden ergreifen.
    [/Zitat]


    https://sh1.sendinblue.com/2ntggen91t7e.html?t=1616754276&fbclid=IwAR2Rd9LpkSLAEQQkPzDlLbq10IEsAp_59pZES8V3LOyl3mhcoI6RjOU8puE

  5. Zitat

    [...] Unterdessen stoßen Planspielchen des Bundesinnenministeriums ins gleich Horn: Ein derzeit kursierender Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sieht nochmalige Verschärfungen des ohnehin sehr restriktiven, deutschen Waffenrechts vor. Nachdem der Attentäter von Hanau vor seiner schrecklichen Tat an die Behörden herantrat und trotzdem im Vorfeld unentdeckt blieb, übt man sich im Bundesinnenministerium nun in Aktionismus: Die Eignung von uns Sportschützinnen und Sportschützen zum Waffenbesitz soll zukünftig obligatorisch und verpflichtend unter zwingender Einbindung der Gesundheitsämter überprüft werden. [...]

    Dieses Statement hat der BSSB heute auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht.

     

    Diese Idee wurde bereits in der gestrigen Liveveranstaltung der Grünen bezüglich der "Gefahr durch Schusswaffen im Privatbesitz" genannt.

     

    Gibt es den Entwurf denn schon irgendwo zu finden? Bisher habe ich noch auf keinen einschlägigen Seiten irgendwas davon gehört.

     

     

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  6. vor 49 Minuten schrieb daimler01:

     

    Wer wählt denn bloß diese Idiotische Partei ? Aber die anderen Parteien sind auch nicht besser !

    Laut aktuellen Umfragen 19% der Wähler, also knapp 1/5 unserer Gesellschaft steht mit dieser Partei in Einklang...

     

    Ich sehe wirklich schlimme Zeiten auf uns zukommen.

    • Gefällt mir 2
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.