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vor 5 Minuten schrieb Floppyk:
Ich habe extra für den WSK Unterricht die H&K P30 in 4 Versionen angeschafft. Natürlich sind fast alle Teilnehmer überrascht, zumindest so lange, bis die diese Dinger in die Hand nehmen. Für uns ist es ja nicht verwunderlich, dass Laien auch auf den zweiten Blick keine Unterschiede sehen, was die Waffen nun unterscheiden könnten. Das ist mitunter auch schwierig.
Auf den ersten schnellen Blick... rechts unten ist die Echte?
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Am 9.7.2020 um 21:40 schrieb erstezw:
Wo sind denn blanke Betonböden noch erlaubt?
Zum Beispiel in Peine/Telgte... dort gibt es dann für die Zwischendistanzen eine Art Rollbrett, dass im Falle einer unbeabsichtigten Schussauslösung in abgesenkter Haltung das Geschoss aufnehmen soll...
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Wenn die x-five so dabei ist... wo wird die denn eingesetzt?
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Was ist denn ein "Gemeindeschießstand"? Die Unterscheidung sollte vielleicht eher nach privat (also reine Eigennutzung), gewerblich (egal ob mit oder ohne Vermietung an Dritte) oder öffentlich (also solche Schießstände, die von gemeinnützigen Vereinen errichtet und betrieben werden und evtl. sogar öffentliche Gelder dafür erhalten haben. Schießanlagen unterscheiden sich doch nicht dadurch ob sie ober- oder unterhalb der gewachsenen Geländeoberkante liegen...
Und was ist so ein "Schützenmeister", hat der besonders viele Titel geholt? Steht der Begriff im WaffG, der AWaffV oder der WaffVwV? Kann der irgendwas besonders gut?
Und "alleine ohne Aufsicht" kann ich als zur Aufsicht befähigte Person immer schießen... 😉 außer der Standbetreiber (egal ob Gewerblich oder Verein) legt über die im WaffG getroffenen Regeln noch weitere fest.
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Also ich fand es als stehender Kurzwaffenschütze auf dem 25m-Stand zwar immer etwas irritierend, wenn neben mir jemand mit dem .30 M1 Carb lag... aber wenn die behördliche Zulassung das her gibt, und der Ablauf des Trainings das gleichzeitige Schießen ermöglicht... was sollte da noch dagegen sprechen?!?
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vor 23 Stunden schrieb charly.brown:
ihr könnt mich jetzt zerreissen aber mir hat man mal beigebracht das in bestimmten Dingen das WaffG. auf dem Stand nicht gilt ..
will sagen das ja dann auch kein Gastschütze ohne WBK / Sachkunde auf einem Stand schiessen dürfte
Das WaffG gilt dann sehr wohl, nur wird eben für solche Sachverhalte gerade keine Erlaubnis benötigt... steht so im WaffG und den weiteren einschlägigen Vorschriften...
Und zum eigenbtlichen Sachverhalt... kann man ohne Kenntnis des Bescheides der Behörde INKLUSIVE vollständigem Begründungstext tatsächlich gar nichts sagen. Aber den enthält der TE ja bewusst vor.
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Am 4.3.2020 um 00:31 schrieb Fyodor:
Kurz: nein. Es ist eine Fachmesse für Fachpublikum, nicht für Endanwender.
Ernsthaft?!? Polizei, Zoll, Vollzug und Militär... als Nachweis dient der gültige Dienstausweis?!? Wenn da wenigstens stehen würde, dass man einen Nachweis benötigt für den Einkauf zuständig zu sein, ok, aber so? Da ist jeder aktive Sportschütze mehr Fachbesucher als dieser Personenkreis...
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vor 10 Minuten schrieb cartridgemaster:
Die Bremer haben es ja bereits versucht, jährliche Kontrolle mit einem Gebührensatz von 100,00 € (ohne Beanstandungen).
Wieso versucht? Die machen das!
Ursprünglich wollten sie ja eine Waffensteuer von 300,- € je Waffe und Jahr einführen, damit sind sie dann ja im Senat gescheitert. Jetzt nehmen sie 139,- € für die jährliche Aufbewahrungskontrolle, 70,- € für eine Nachkontrolle und 50,- € für die 3-jährige Zuverlässigkeitsprüfung. Und ich wette, die werden sich auch einen fetten Tarif für die Bedürfnisprüfung alle 5 Jahre ausdenken.- 1
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vor 11 Minuten schrieb Floppyk:
" Das BMI räume damit ein, „dass die Waffenrechtsverschärfungen nur auf einem Bauchgefühl, nicht aber auf Fakten beruhten.“
Aber gleichzeitig dem Bürger das recht auf "gefühlte Gefahr" absprechen, weil laut PKS ja die Gesamtzahl der Straftaten zurückgegangen ist...
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Besteht die Möglichkeit, dass ihr Spring-Kits bzw. Tuning-Sets von M-Carbo oder Cajun Gun Works ins Programm aufnehmt?
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vor 40 Minuten schrieb WOF:
BTW: der § beginnt mit: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet..."
An der Stelle ist schon für viele Schluß
Für die wo nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind regelt die Passpflicht dann halt der § 3 Abs. 1 AufenthG, so oder so, einen gültigen Pass/Ausweis braucht es, außer in bestimmten Ausnahmefällen.
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vor 25 Minuten schrieb erstezw:
Das sollte man ja schon daran erkennen, dass ihm zufällig anwesende Menschen nicht die Behälter öffnen können.
...sollten.
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Am 1.2.2020 um 13:29 schrieb HangMan69:
die wissen aber wer da vor ihnen steht...
Echt, woher? Gehen wir mal vom Beispiel Bremen aus, dort werden i.d.R. pensionierte Polizisten eingesetzt um die Aufbewahrungskontrollen durchzuführen. Woher sollen die denn wissen, wer da vor ihnen steht? In der Waffenakte befindet sich meistens ja auch nur eine Kopie des Personalausweises, und kein echtes Foto.
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Am 1.2.2020 um 17:00 schrieb WOF:
Das PAuswG sagt lediglich das man einen Ausweis haben muss aber nichts über das vorzeigen oder mitführen.
Ääääähm... doch:
§ 1 Abs. 1 Satz 2 PAuswG
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.
Und bevor die Frage nach der berechtigten Behörde kommt:
§ 2 Abs. 2 PAuswG
Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Stellen, die befugt sind, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben als hoheitliche Maßnahme die Identität von Personen festzustellen.
Da steht zwar nichts von mitführen, aber sehr wohl etwas zum vorzeigen bzw. vorlegen. Wer seinen Ausweis also nicht bei sich trägt, läuft Gefahr auf dem besagten Platz hinten links nach Haus gefahren zu werden um dort den Ausweis vorzulegen. Die Rückfahrt ist im Preis übrigens nicht mit drin... Und bei einer Aufbewahrungskontrolle dient der Abgleich mit dem Ausweis wohl primär dazu abzugleichen, der die Person die vor dem Kontrolleur steht auch wirklich die zugriffsberechtigte Person ist.
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Am 1.2.2020 um 17:22 schrieb daimler01:
Noch mal, in Deutschland vorausgesetzt er ist Deutscher besteht keine Pflicht einen Ausweis zu führen oder sogar einen zu beantragen...
Komisch, das steht in § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG irgendwie anders... ich lasse mich aber gerne durch die Nennung einer einschlägigen Rechtsgrundlage oder eines Urteils durch ein oberstes Bundesgericht vom Gegenteil überzeugen...
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vor einer Stunde schrieb karlyman:
Rein theoretisch...
...könnte man die Kollegen auch freundlich hereinbitten (nachdem man die Dienstausweise kontrolliert hat, wenn nicht persönlich bekannt), ihnen einen Kaffee anbieten und im Anschluss das Gewünschte (Aufbewahrungsort und Waffen) zeigen. Da meine Behörde eh mehrere Fotos meines Waffenzimmers hat (Totale, jeden Schrank einzeln geschlossen und offen, Typenschilder, Verrigelung der Mun-Schränke) und der Raum im Keller ist, so dass ich niemanden in mein Schlafzimmer lassen muss. Ich frage mich ja schon manchmal, warum man sich wundert, dass die Behörden sich querstellen, wenn man selbst keine Gelegenheit auslässt denen ihre Arbeit zu erschweren.
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Da müsstest Du mal direkt einen der Zugriffsberechtigten Fragen welche Suchoptionen im NWR möglich sind.
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vor einer Stunde schrieb Vitos:
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Seit wann haben denn Polizisten (abgesehen von wenigen lobenswerten Sonderfällen) irgendeine Ahnung von Waffen(-recht)?
Der DJV hat die für Jäger relevanten Änderungen durch das WaffG 2019 ja recht übersichtlich zusammengefasst.
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vor 22 Minuten schrieb WOF:
Bei Wasserstoff ist die Speicherung und der Transport nicht ganz unproblematisch. Leider - wäre sonst ein ganz ausgezeichneter Energieträger.
Im industriellen Maßstab findet da LOHC ja bereits Anwendung... aber da unsere Regierung sich ja auf die Fahne geschrieben, oder besser gesagt, der deutschen Autoindustrie fette Gewinne aus ihren Investitionen in die reine eMobilität zugesichert hat, werden wir wohl in D noch lange auf ein LOHC-Kreislaufsystem oder etwa die Zulassung von HVO, BtL oder PtL Kraftstoffen warten dürfen.
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vor 43 Minuten schrieb alzi:
der einzige Haken an der Sache bist Du! Du schreibst Müll.
Ebenso... „Mitbenutzung durch...“ ist nämlich was entschieden anderes als eine gemeinsame WBK... aber das verstehen leider nur wenige.
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vor einer Stunde schrieb Steelworker:
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Was bedeutet denn nun wieder "Über die BESTÄTIGUNG des Bedürfnisnachweises entscheidet die Verwaltung."? Wer entscheidet da was, und wer bestätigt da was? Laut gesetz bestätigt doch der VERBAND das Bestehen eines Bedürfnisses und die VERWALTUNG (in Nds. allgemein auch bekannt als untere Waffenbehörde) erteilt dann über die Ausstellung einer gelben WBK bzw. einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag die Erlaubnis zum Erwerb. Oder bin ich da jetzt völlig auf dem Holzweg?!?
Da versuchen die Bayerischen schon mal Hochdeutsch zu schreiben, und sind immer noch nicht zu verstehen...
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vor 14 Minuten schrieb Direwolf:
Man könnte sich ja mal die Zahlen aus Österreich angucken, aber da bin ich grad zu faul.
Deren Statistikportal ist auch nicht so schön wie unseres... den Gedanken hatte ich auch schon.
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Kann man sich bei Interesse ganz einfach raussuchen... 😉
Wobei ich ja die Bezeichnung "Y060 0 Vernachlässigung und Verlassen d. Ehegatten o. Partner: Zu Hause" mit zwei weiblichen Toten in 2017 schon komisch finde... da geht der Kerl aus der Tür und verabschiedet sich, und die Frau fällt tot um weil sie verlassen wurde?!?
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vor 11 Stunden schrieb cartridgemaster:
Nun wissen wir es endlich: ein Rechter mit illegalen Waffen!
Wie würde die CDU denn sonst auch aussehen, mit einem schießwütigen Rentner in den eigenen Reihen, da muss er doch als Rechtsaußen dargestellt werden!
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Seit 2016 ca. 100.000 verschwundene oder gestohlene private Schußwaffen in Deutschland
in Allgemein
Geschrieben
Ebend... im NWR als "gestohlen/verschwunden" gemeldet Waffen und Waffenteile... INSGESAMT... darin sind die eingepflegten Karteileichen seit 1971 enthalten... das ist aber genau der Punkt, mit dem die Grünen auch nicht umgehen können. Da wird dann behauptet, dass es in dem Jahr VOR dem Abschluss der Datenpflege einen sprunghaften Anstieg gab... ja klar, weil da alle Behörden ihre ganzen Papierkarteien in das NWR übertragen haben... ich meine in 2019 waren es insgesamt etwa 6.500 Waffen und Waffenteile, die neu als "gestohlen/verschwunden) gemeldet wurden.
Tatsächlich aussagekräftig sind die Daten dann aber eigentlich erst ab diesem Jahr... und auch nur dann, wenn wirklich alle Altdaten fehlerfrei in das NWR übertragen wurden und keine Bereinigungen mehr erfolgen.
P.S.: Die Bundeswehr hat wohl mal 24.000 (8.000 G3, 8.000 G36, 8.000 P8) Handfeuerwaffen an die kurdischen Peschmerga in Syrien geliefert, die tauchen jetzt langsam auf den europäischen Schwarzmärkten auf... das wäre viel eher etwas über das ich mir Sorgen machen würde als um irgendeine alte Doppelflinten vom toten Opa Heinz, die auf dem Papier noch vorhanden ist aber nirgends gefunden werden kann.