Hallo zusammen,
Ich bereite mich gerade auf die schriftliche Prüfung für den Jagdschein vor und dabei ist mir schon mehrmals diese Frage aufgefallen:
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"Wie viele Langwaffen darf ein Jagdscheininhaber erwerben?"
Die korrekte Antwort: "unbegrenzt viele Langwaffen (ausgenommen halbauto. Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind)"
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Ich verstehe diese Antwort so, dass es eine Obergrenze gibt bei der Anzahl an halbauto. Langwaffen, die ein Jäger erwerben kann. Allerdings steht im Waffenrecht davon nichts; hier gibt es nur die bekannte Obergrenze für Sportschützen. (§14 Abs. 5)
Daher nun die Fragen:
1. Gibt es eine Obergrenze was die Anzahl halbauto. Langwaffen für Jäger betrifft?
2. Und wenn ja, wo ist diese Obergrenze im Gesetz niedergeschrieben? Und wenn nein, wie ist die Antwort auf die Frage zu verstehen?
Vielen Dank.
Beste Grüße