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Hans117

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  1. Hallo zusammen, Ich bereite mich gerade auf die schriftliche Prüfung für den Jagdschein vor und dabei ist mir schon mehrmals diese Frage aufgefallen: _____________________ "Wie viele Langwaffen darf ein Jagdscheininhaber erwerben?" Die korrekte Antwort: "unbegrenzt viele Langwaffen (ausgenommen halbauto. Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind)" _____________________ Ich verstehe diese Antwort so, dass es eine Obergrenze gibt bei der Anzahl an halbauto. Langwaffen, die ein Jäger erwerben kann. Allerdings steht im Waffenrecht davon nichts; hier gibt es nur die bekannte Obergrenze für Sportschützen. (§14 Abs. 5) Daher nun die Fragen: 1. Gibt es eine Obergrenze was die Anzahl halbauto. Langwaffen für Jäger betrifft? 2. Und wenn ja, wo ist diese Obergrenze im Gesetz niedergeschrieben? Und wenn nein, wie ist die Antwort auf die Frage zu verstehen? Vielen Dank. Beste Grüße
  2. Ganz stark! Vielen Dank dafür!
  3. Ok, das kann sein. Vllt habe ich da auch etwas verdreht; ist ja auch schon ein paar Wochen her. Die Thematik sollte aber - wenn ich mich nicht irre - ziemlich klar im Waffengesetz stehen.
  4. Ich hatte das Thema selber kürzlich: Bin Sportschütze, hatte mir vor 2 Jahren als erste Waffe eine Sig Sauer 1911 geholt. Dieses Jahr dann ne MR308. Seit Ende August im Ausland für meinen Master. Die Waffen lagern bei meinen Eltern. Mit Behörde abgesprochen: Kein Problem da das Haus bewohnt ist, meine Eltern aber keinen Zugriff haben (Die Waffen in einer unbewohnten Wohnung zu lagern würde z.B. nicht gehen). Theoretisch könnte ich die auch bei einem anderen Sportschützen lagern. Dass ich für Ausbildungszwecke ein Jahr weg bin, ist laut Behörde kein Problem. Reiche im Dezember sogar meine Bedürfnissbestätigung für nen halbautomaten .223 nach um mir dann was nettes zu holen sobald ich zurück bin. Alles einfacher als man denkt
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