Ganz kurz, weil es schon oft erklärt wurde: Philatelie bedeutet Briefmarkenkunde, siehe Wikipedia. Da kommt das Ende "-phila" her.
Budischowsky war auch Sachverständiger für Briefmarken und hat eine Korrekturschablone zum Korrigieren der Zähnung der Briefmarken entwickelt und hergestellt - da kommt der Anfang "Korri-" her. Weitere Erläuterungen und Darstellungen finden sich im Internet.
Kurios ist jetzt aber, dass Budischowsky den als eingetragene deutsche Marke für Korrekturschablonen geschützen Namen auch für seine Waffen benutzt hat. Der Grund war der, dass das Waffengesetz 1968, § 13 eine Kennzeichnungspflicht für Waffen verlangt, nämlich: "... den Namen, die Firma oder ein eingetragenes Warenzeichen eines Herstellers oder Händlers ...". Budischowsky hat aus dem Grund der Kostenersparnis (schwäbische Sparsamkeit, Budischowsky war damals in "Ulm/Do.") die für Korrekturschablonen eingetragene deutsche Marke (damals "Warenzeichen") verwendet, die bereits vorhanden war. Da seinerzeit das Warenzeichen an den Geschäftsbetrieb gekoppelt war, war über den Inhaber des Warenzeichens auch der Hersteller oder Händler bekannt. Die Pflicht zur Anzeige eines Warenzeichens beim BKA gemäß § 22 der 1. WaffV galt ab dem Inkrafttreten (1. Januar 1973). Marken, die bereits vor diesem Zeitpunkt auf Waffen angebracht worden waren, blieben rechtmäßig, ohne dass eine Meldung an das BKA erforderlich war. Ich gehe davon aus, dass Herr Budischowsky keine Meldung an das BKA gemacht hat.
Heute sind die Marken nach § 24 Waffengesetz bei der PTB anzuzeigen.
Das war jetzt doch etwas umfangreicher als gedacht.