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lambda

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  1. Bim eben noch auf dieses Merkblatt gestoßen. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.jagderleben.de/sites/default/files/2017-11/Waffenaufbewahrung_Merkblatt.pdf&ved=2ahUKEwikpYak_qTjAhVBU1AKHWnjCWUQFjADegQIAxAB&usg=AOvVaw37Hl7MM0yllSMB9few_4EQ
  2. Stimmt. Das zusammen mit einer Buchungsbestätigung sollte eigentlich ausreichen. Zumal ich den Raum ggf. sogar anschließen kann oder vielleicht sogar auf einen einfachen Tresor zurückgreifen kann. Also das sollte alles kein Problem sein. Werde ich wenn ich da bin Mal anfragen wie es damit aussieht. Wobei es dort glaube ich keine Leihwaffen gibt. Aber fragen kostet nix. Danke euch schonmal!
  3. Hatte ich auch schon den Gedanken. Nur passen oftmals die Öffnungszeiten nicht mit den Zeiten meiner An- und Abreise überein. Nicht jeder Schießstand hat Sonntags oder Freitag spät abends offen. Eine Einladung bzw. Buchungsbestätigung über die Slots würde ich mir natürlich einpacken.
  4. Moin Moin, die Regelung zum Transport oder eher Aufbewahrung während einer Reise (Wettkampf) im Hotel sind mir soweit bekannt. Wie sieht es in folgender Situation aus: Besuch von Familie/Freunden mit Übernachtung. Dort vor Ort gibt es auch Schießstände, die ich gerne mal als Gast besuchen möchte. Nun haben wohl die meisten eher keinen 0 oder 1 Tresor einfach rumstehen. Wie halt auch die meisten oder alle Hotels. Gilt hier auch die Reiseregelung, dass ein sicheres Aufbewahren ausreicht für diese Reisezeit? Dort wo ich bin, kann ich die Waffen zumindest sicher in der Wohnung/im Haus verwahren und einschließen. Ggf. sogar in dem Raum der mir zur Übernachtung zur Verfügung gestellt wird.
  5. Hi, ich wollte mich nochmal abschließend melden. Es hat alles geklappt. WBK abgeholt, Waffe komplett eingetragen und mittlerweile ist sie sicher bei mir angekommen. Danke nochmal!
  6. Vielleicht hilft das? Quelle: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/305349-paket-verloren--wer-haftet-wann---was-tun
  7. So, danke nochmal für die rege Beteiligung hier. Ich habe mit der Behörde telefoniert. Man trägt mir aufgrund aller vorliegenden Infos alle Sachen soweit in die WBK ein und ich kann die Waffe dann an mich senden lassen. Ich muss nicht erneut hin.
  8. Scheint so, als müsste ich das dann nochmal ansprechen. Denn den Kaufvertrag inkl. aller Daten (Vorbesitzer, Seriennummer etc.) habe ich direkt bei der Beantragung mit vorgelegt mit dem Kommentar "Liegt halt noch beim Shop, bis ich von Ihnen die WBK bekomme". Sie sah überrascht aus, meinte dann aber "Oh..dann ist ja im Prinzip alles vollständig". Aber gut, danke für die schnellen Antworten! Nächste Woche mal anrufen und freundlich fragen, ob ich mir einen Weg sparen kann.
  9. Hi, ich habe eine Frage zum ersten Eintrag in der grünen WBK. Mein Antrag wird momentan bei der Behörde bearbeitet und müsste in den nächsten Tagen durch sein. Mit abgegeben habe ich natürlich Unterlagen zum Voreintrag, da ich jedoch vorab eine Kurzwaffe bereits gekauft habe (Liegt noch bei Händler) hatte ich auch direkt alle Informationen der Waffe inkl. Vorbesitzer. Wenn ich nun die WBK bekomme sind ja im Prinzip alle relevanten Infos vorhanden. Nun bekomme ich die Waffe ja vom Händler zugesendet. Muss ich dann anschließend nochmal zur Behörde nachdem ich die Waffe erhalten habe?
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