Hallo allerseits.
Meine Suche bei Google und auch hier im Forum war leider erfolglos, daher versuche ich es mal mit einer direkten Frage an dieser Stelle.
Laut Waffengesetz und dem, was man uns bei der Sachkunde beigebracht hat, besteht das Grundbedürfnis aus maximal 2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen für die grüne WBK.
Nun weisen mich meine Sportkollegen darauf hin, dass dies jedoch anders gilt. Gemeint seien max. 2 Kurzwaffen pro Verbands-Disziplin, also ggf. zwei KK, 2 GK, etc.
Ich bin erst auf dem halben Weg zur WBK und möchte bei der Beantragung keinen Weg gehen, der später unumkehrbar ist, weil man sich evtl falsch entschieden hat. Einen klaren Hinweis im Waffengesetz finde ich dazu nicht.
Stutzig macht mich jedoch immer wieder der Passus mit den 2 Waffen pro 6 Monate, der aus meiner Sicht kaum Sinn macht, wenn ich ohnehin nur insgesamt zwei bekommen kann. Nun gut, die Langwaffen zählen auch. Sehe ich mich jedoch bei den Kollegen aus dem Verein um, so ist fast jeder mit 'mehr' ausgestattet, als es eigentlich sein dürfte. Also scheint an der Sache mit der 'Sport-Disziplin' wohl was dran zu sein.
Ich bin rundum glücklich, wenn ich mir im Endeffekt irgendwann eine 32er-GSP mit 22er Wechselsystem, eine .357 Magnum und eine .45er ACP zulegen darf. Und da stellt sich eben die Frage, ob das mit den geltenden Regelungen möglich ist. Alles unterschiedliche Disziplinen, also durchaus belegbar und durch durch den Verband auch beführwortbar.
Danke im Voraus, wenn mir im Vorfeld jemand was dazu sagen kann.