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Ösophagus

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  1. Geht's auch ne Nummer kleiner? Ein bloßer Tippfehler, der sich offenbar gern wiederholt, sodass die rechte Hand bei manchen Diskutanten schon zu zucken beginnt. Geh besser wieder zu den Anti-EU, AfD, Anti-Grünen-Themen zurück...
  2. Momentan warte ich noch auf den zweiten Nachweis über meine Aktivität von meinem alten Verein. Mein aktueller Verein kann mir aufgrund des Umzuges lediglich die Aktivität innerhalb der letzten 16 Monate attestieren. Sobald der andere Verein mir ebenso eine Bescheinigung ausstellt, geht das zur Behörde. Falls sich dann nichts tut bzw. man noch immer die WKB nicht zurückbekommt, werde ich wohl doch die Schießbücher vorlegen.
  3. Ein kurzes Update zum Thema: Der Sachbearbeiter hat aktuell wohl den E-Mailverkehr eingestellt und antwortete nicht auf meine letzte Frage. Es ist seither nichts mehr passiert. Mein/ein beratender Anwalt wies noch einmal darauf hin, dass Schießbücher nichts bei der Behörde zu suchen haben und allein der Verband bzw. der Verein entsprechende Aktivitätsnachweise erbringen soll, da es so auch vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Nur insofern die Integrität des Verband bzw. des Vereins begründet angezweifelt werden darf, könnte die Behörde direkte Nachweise einfordern. Die WKB ist noch nicht zurück und auch postalisch kam nichts vom Landratsamt. Vermutlich wartet man nun geduldig auf den entsprechenden Handlungsimpuls und rückt dann erst die WKB wieder raus. Erschreckenderweise habe ich mich in meinem Verein umgehört und dort rennen wohl die Thüringer Kollegen regelmäßig mit dem Schießbuch zur Behörde. Scheint dort wohl normal zu sein. Jedenfalls machen die dann Kopien der Schießbücher, welche sie einbehalten - und dann genügt das. Einerseits möchte ich endlich meine Ruhe haben und ziehe in Erwägung, meine Schießnachweise direkt vorzulegen. Andererseits nerven mich Behörden die sich nicht an die Spielregeln halten und offenbar diese auch nicht kennen bzw. selbst neue erfinden.
  4. Hab ich schon und wird einfach ignoriert. Er zitiert den Paragraph 14 Abs. 4 WaffG selbst und schiebt dann im nächsten Satz das Schießbuch nach. Er schafft es also sich in zwei Sätzen selbst zu widersprechen. Das Schießbuch begründet er mit der 12/18-Geschichte und dann soll ich doch mal den Rest (fünf Jahre) auch noch schicken...
  5. Ich habe nun selbst bei meinem alten Sachbearbeiter in Bayern nachgefragt und natürlich liegen alle Nachweise bei der Behörde vor. Er hat mir diese nach kurzer Schilderung des Falls prompt im Rahmen eines Cloudzugang mit Passwort zukommen lassen. Darin ist wirklich alles enthalten, was für die WKB-Beantragung damals eingereicht wurde (Behördenantrag, Bedürfnisantrag über Verein und Verband, Bilder vom Aufbewahrungsbehältnis sowie die Rechnung dazu, WKB-Kopie mit Voreintrag, WKB-Kopie komplett etc...). Er wollte auch gleich die Nummer des thüringer Kollegen haben und sich mal mit dem unterhalten. Ob er das schon getan hat und was dabei herumkam, weiß ich nicht. Weiterhin hatte ich Kontakt mit zwei Anwälten bezüglich dieses Falls aufgenommen. Beide sind der Ansicht, dass das Infragestellen der WKB-Erteilung fraglich ist und auch auf keiner Rechtsgrundlage basiert. Die Behörde steht diesbezüglich in der Beweispflicht und müsse vorlegen, dass ich die WKB nicht wegen meinem charmanten Lächeln erhalten habe. Ich solle mich deshalb erstmal nicht sorgen und die letzten 24 Monate der schießsportlichen Aktivität vorlegen. Das Schießbuch hat auf der Behörde nichts verloren und dennoch fordert es der Sachbearbeiter in seiner Mail, obwohl er selbst im Absatz vorher §14 Abs. 4 WaffG zitiert.
  6. Hallo, ich bin seit letztem Jahr von Bayern nach Thüringen umgezogen und habe kürzlich eine Waffe verkauft und eine neue erworben. Entsprechend habe ich die dafür notwendigen Unterlagen bei meiner thüringer Behörde eingereicht und war erstaunt, was sich im Fortgang ereignet hat. Statt simpel die Waffen ein- und auszutragen wird nun gleich neben dem Bedürfnis nun auch offenbar die Rechtmäßigkeit der WKB angezweifelt. Angeblich finden sich in meiner Akte der bayerischen Kollegen wohl keine Hinweise zum Bedürfnis, abgesehen natürlich von den ausgestellten WKB (grün und gelb). Meine Behörde fordert mich nun ernsthaft auf, ich solle Bilder von meinem Schrank, meine fast fünf Jahre alten Schießnachweise vor der WKB-Beantragung (12/18) nachreichen und auch den Nachweis, dass meine damals erworbene Waffe (inzwischen bereits wieder verkauft) für den Sport geeignet war. Weiterhin soll ich für den Besitz die letzten 24 Monate schießsportliche Aktivität nachweisen. Dies bitte innerhalb von einer Woche und natürlich samt dem Schießbuch im Original(!). Was sagt ihr dazu?
  7. Hallo, ich möchte mich von einem gebrauchten und in sehr gutem Zustand befindlichen Nightforce NF 8-32x56 NF inklusive Montageringen aus dem gleichen Hause trennen. Meine persönliche Preisvorstellung liegt bei 1100,- € - Nightforce NF 8-32x56 NP--RR https://www.nightforceoptics.com/riflescopes/benchrest/precision-benchrest-8-32x56/ - Nightforce WA 30mm UltraLight, Bauhöhe 13,56mm https://www.arms24.com/nightforce-ultralite-montagringe-30mm-bauhoehe-13-6mm-nfr1125ul Bei Interesse hinsichtlich Bilder etc. einfach per PN anfragen.
  8. Hiho, ich bin auf der Suche nach einer JP Silent Captured Spring für meine LR308. Wenn jemand eine zu Hause hat und abgeben möchte, dann würde ich zuschlagen. Hinweis: Keine H2-Variante
  9. Hiho, ich hätte zwei Magpul PMAG 10 Gen 3 für AR10 abzugeben. Beide Magazine wurde von mir sorgfältig innen erweitert, sodass nun Patronen mit einer L6 bis zu 72,6mm zuverlässig zugeführt werden können. Funktioneren tadellos und sind in wirklich gutem Zustand. Da ich sie nicht mehr brauche und beide bloß im Schrank herumliegen, gebe ich sie gern ab. Preis 17,- € pro Magazin, exklusive Versand.
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