walthi
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BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ich habe mal die alten Anträge rausgesucht. Damals war die erstmalige Erteilung der BKA-Ausnahmegenehmigung für "große" Magazine tatsächlich kostenfrei. Ich habe diesen Antrag gestellt, Stand 14.4.2020: https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/5194-AntragAltbesitzMagazine.pdf Kurz darauf hat das BKA den Antrag geändert (interner Lernprozess?), die zweite Version von September 2020 sieht dann so aus: https://warendorf.polizei.nrw/sites/default/files/2020-09/BKA Antrag Altbesitz Magazine.pdf In dieser Version wurde eine entscheidene Ergänzung vorgenommen, nämlich genau die Information, die mir gefehlt hatte: Erstmalig kostenfrei ABER künftig kostenpflichtige regelmäßige Überprüfung. Mit meinem Antrag (vom 14.4.2020) habe ich diese Ergänzung nicht zur Kenntnis nehmen können und bin auch sonst nicht darauf hingewiesen worden. Jetzt bin ich schlauer und die 65 EUR werde ich halt bezahlen. Binnen der nächsten Jahre überlege ich, ob ich erneut zahlen will oder die Mags kaputt gegangen sind. Grüße, Walthi -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Hat denn jemand für die erstmalige Ausstellung der §40 Erlaubnis etwas bezahlt? Hat dafür eine (kostenfreie) Prüfung stattgefunden? Bei jeder meiner Waffen- oder Sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse wurde stets erst geprüft, dann Gebühren erhoben und dann gab’s die Erlaubnis. Die §40 Ausnahmegenehmigung zur Besitzstandswahrung (!) bekam ich aber „for free“ und meine, dass das so der Standard war. Von eine kostenpflichtigen Folgeprüfung binnen 5 Jahren war daher meiner Meinung nach nicht unbedingt auszugehen. -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Warum die Polemik? Stark wäre gewesen, das selbst erworbene Eigentum zu zerschreddern und zu entsorgen. Und mutig wäre gewesen, das Verbot zu ignorieren und die Magazine einfach so zu behalten. Die Vernünftigen haben ihren Altbesitz (vor 2017) gemeldet bzw. für den jüngeren Besitz eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Meine Genehmigung wurde -wie wahrscheinlich alle dieser Genehmigungen- unbefristet zur Besitzstandswahrung erteilt, weitere Begründungen bzw. Bedürfnisse habe ich nicht angeben müssen. Von laufenden Kosten durch kostenpflichtige BKA-Bedürfnisprüfungen war weder während der Antragsstellung noch in der Genehmigung selbst die Rede. Und bei Erteilung der Genehmigung wurde ja auch keine kostenpflichtige Überprüfung vorgenommen! Ob diese Kosten nach einigen Jahren damals absehbar waren oder ob WO sich da festgelegt hatte, kann ich nichtmal sagen ... wie du schreibst gab es ja beim BKA sicherlich Lernprozesse während dieser Zeit, womöglich wussten die es selbst nicht. Nun ist mir klar geworden, dass man für die Besitzstandswahrung eines verbotenen 20€-Magazins alle paar Jahre ein Vielfaches für sinnlose Überprüfungen bezahlen muss. Wer davon auch überrascht ist aber noch nicht an der Reihe war, könnte sein(e) Magazin(e) jetzt noch abgeben, die Ausnahmegenehmigung zurückschicken und sich die Kosten so evtl. sparen. -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
walthi antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Besondere Gebührenverordnung, Regelüberprüfung nach §4 Abs. 3 WaffG und Bedürfnis nach §4 Abs. 4, beides gemäß §40 Abs. 4. Es sind knapp 65€. Dass die Behörden zur Regelüberprüfung alle einzeln tätig werden, mag ja der normale Wahnsinn sein. Ich hab auch noch nen §27er, da prüft dann eine dritte Behörde noch ein drittes Mal und in manchen Bundesländern wird für einen „Kampfhund“ auch noch eine vierte Behörde tätig usw. Aber warum eine Bedürfnisprüfung für Magazine? Wenn ich den Halbautomaten verkaufe oder den Schießsport gänzlich aufgebe, dürfte ich die Magazine doch trotzdem behalten?! Mein Bedürfnis war einfach nur, dass ich nicht entschädigungsfrei enteignet werden wollte, weil Gegenstände nach ihren legalen Kauf plötzlich für illegal erklärt wurden. So dachte ich das zumindest … -
Hallo, ich hatte zwischen 2017 und 2020 zwei sogenannte „große“ Magazine für meinen Halbautomaten gekauft und deren Besitz nach der Waffengesetzänderung per BKA-Ausnahmegenehmigung legalisiert. Dies sollte kostenfrei möglich sein, was damals nach ein paar Unstimmigkeiten zur sportlichen Nutzung (z.B. im Ausland) auch geklappt hat. 4 Jahre später bekomme ich nun einen Kostenbescheid über eine Regelüberprüfung sowie eine Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses ausschließlich für diese beiden „großen“ Magazine. Die ~65€ übersteigen dabei den Wert der Magazine womit die kalte Enteignung doch wieder billiger gekommen wäre. Ergeht es echten Altbesitzern (Erwerb vor 2017) genau so? Warum ist überhaupt ein Bedürfnis zum Besitz dieser Magazine per Ausnahmegenehmigung nötig, diese erfolgt doch unabhängig vom Hobby/Sport und war für jeden möglich, der solche Magazine besaß, oder? Grüße, Walthi
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Zu viel CSI geschaut - Frage zu erkennungsdienstlicher Untersuchung von Projektilen
walthi antwortete auf victor.wette's Thema in Allgemein
Metallurgisch, also über die sehr spezifische Zusammensetzung des Bleis, kann man das Schrot vielleicht nicht einer Waffe aber oft einem bestimmten Hersteller, einer Produktionscharge oder noch vorhandener Munition beim Verdächtigen zuordnen. -
Zu viel CSI geschaut - Frage zu erkennungsdienstlicher Untersuchung von Projektilen
walthi antwortete auf victor.wette's Thema in Allgemein
Einem CSI (bei uns hier KTI) würde wohl nichts verborgen blieben. Und neben der Bilddarstellung gibt es noch so viele weitere analytische Methoden ... -
Zu viel CSI geschaut - Frage zu erkennungsdienstlicher Untersuchung von Projektilen
walthi antwortete auf victor.wette's Thema in Allgemein
Ich teile mal ein paar "echte" Bilder, sie zeigen nur ansatzweise, was möglich ist. Und sind natürlich nie in einem echten Fall verwendet worden: -
Nope, den nehmen sie nicht mehr ;-)
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Bei dem Burschen würde ich eigentlich auch bezweifeln wollen, dass es ums Finanzielle geht. Das scheint nicht die Motivation zu sein, eher noch das „haben wollen“ … 24h am Tag im Auftrag sein und Waffen herumschleppen. Gibt ja nicht wenige, die das wollen… Dass es mit dem Wachschutz nicht so einfach wird, dürfte er dann auch bald erfahren. Vielleicht hat er auch nen Schwiegersohn aufm Amt oder irgendwo in der Politik. Sollte ich ihn mal wiedertreffen, frag ich nach was draus geworden ist.
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Das soll ne reine Fachdiskussion sein ... mit Zynismus nur da, wo es angebracht ist. So war es bei "The Watch" auch. Gut, die Nachbarschaftswache waren mehrere Männer, die Aliens dafür superstark. Aber die Männer waren am Ende erfolgreich .... (ich muss zwischendrin eingeschlafen sein) ...
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Also keine Nachbarschaftswache im Sinne der "besorgten Bürger". Außer da wohnt nen Jude oder nen Politiker oder nen Islamkritiker ... aber auch dann wohl kaum mit unkonventioneller Bewaffung... ne AR15 ist wahrscheinlich auch echt nicht so einfach verdeckt zu tragen.
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Moin, ich hab keine Ahnung, welcher "Auftrag" das tatsächliche Führen einer Waffe zwingend erforderlich machen würde. Der Schutz eines jüdischen Museeums ... die Millionen-Villa eines Industriellen ... eine gated Community ... das Häuschen von der Lady von nebenan, die dafür 30 EUR/Monat springen lässt? Wer sich für letzteres in die Feuerlinie begeben würde ... ebenfalls keine Ahnung. Im konkreten Beispiel kann es schon sein, dass auch gewisse berufliche Erfahrungen vorliegt. Ich muss gestehen, nicht weiter nachgefragt zu haben. Aber muss man für die Behörden nen Ex-SEKler oder BWler sein oder tut es der "Couch Commander" mit Sachkunde nicht auch? Ich meine, Beamte prüfen halt Formulare. Dieser Beitrag ist nur so ernst gemeint, wie ich es verstanden habe. Für mich persönlich gibts kaum einen mieseren Job, den man machen könnte. Und ich hab als Zivi damals alte Leute durch die Gegend kutschiert, total sicher. Grüße
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Hallo wertes Forum, heute Abend lief ein Film im TV ("The Watch"), ziemlicher Klamauk über eine bewaffnete Nachbarschaftswache in den USA, die Aliens bekämpft. Das hat mich an ein Gespräch erinnert, das nun schon einige Zeit zurück liegt: Ich traf auf jemandem, der schon seit knapp 40 Jahren legaler Waffenbesitzer ist. Er ist nach eigener Aussage Sportschütze, Jäger, Sammler, Wiederlader sowie Pyrotechniker und besitzt wohl fast jede waffen- bzw. sprengstoffrechtliche Erlaubnis, die man als Privatperson so haben kann. Das ist irgendwie sein Ding, warum auch nicht? Nun möchte er auf seine alten Tage noch ein Bewachungsgewerbe gründen und darüber auch einen Waffenschein beantragen, die Qualifikation ist angeblich schon im Gange. Seine Ansichten kamen mir jedoch ziemlich unrealistisch vor, unter anderem will er halbauto. Langwaffen verdeckt führen und sein Unternehmen soll nicht etwa Objekt- oder Personenschutz im Auftrag größerer Institutionen betreiben, sondern klingt eher nach einer "1-Mann Nachbarschaftswache". Ich hab mir das alles angehört und stets höflich genickt, es war auch wirklich ein netter Kerl. Aber wie realistisch ist denn wohl so ein Vorhaben? Bewachungsunternehmer zu werden ist scheinbar nicht schwer, die Sachkunde ist schnell gemacht und dazu brauchts wahrscheinlich noch ne Versicherung oder so. Aber sich von irgendwelchen Privatpersonen in einer schicken Wohngegend zum privaten Wachschutz engagieren lassen, um dann 8-10 Std. täglich mit Waffenschein in "Tactical-Montur" durch die Gegend zu fahren, telefonisch erreichbar zu sein und im Alter was dazuzuverdienen? Ohne weitere Angestellte? Mit Langwaffen auf Waffenschein? Ich könnte mir vorstellen, dass so ein "Service" mancherorts schon eine gewisse Nachfrage erzielen könnte ... aber nach meiner (immerhin mehrjährigen) Erfahrung als Sportschütze würde doch keine Behörde so etwas mitmachen?! Denn es wäre doch faktisch eine (scharf) bewaffnete Nachbarschaftswache! Wer kann oder will, möge gerne mal ne Meinung äußern. Aber bitte realistisch bleiben und nur Zynismus, wo es angebracht ist
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Kleine Anekdote an dieser Stelle: Am Wochenende war ich auf dem Schießstand und beim Aufräumen sehe ich, dass im Hülsen-Eimer mehrere Duzend abgeschossene SRS-Kartuschen liegen. Also Platzpatronen in 9mm PAK. Da denk ich mir ... warum mietet jemand dafür eine Bahn auf nem Schießstand, obwohl es jeder (halbwegs gedämmte) Keller auch tun würde? Test eines verrückten Umbaus auf Kartuschen-Vollautomat? Wohl kaum und auch net legal. Einen Anfänger erstmals an das Schussgeräusch gewöhnen ... hmmm, schon eher. Aber so viele Schuss? Habs dann bis jetzt wieder vergessen und mir nun gedacht .... aber warum auf der Fallscheiben-Bahn? Die kostet 50% mehr als die Papier-Bahnen. Muss doch total blöd sein auf die Fallscheiben zu zielen, zu schießen ... und nix passiert. Dann hab ich mich erinnert, wie ich das erste mal mit ner dienstlichen 4" Plastik-Pistole auf 25m Fallscheiben geschossen habe. Und ich dachte mir ... naja gut ... eigentlich ist dabei sein ja alles! In dem Sinne ... bringt eure Export-Luftgewehre und eure SRS-Püster auf die Stände und übt damit. Schleudern kommen auch gut aber vorsicht: Keine Armstützen, sonst Polizeieinsatz! Und bitte nicht am Wochenende, wenn ich da schießen will! Mit satirischen Grüßen, Walthi