Zum Inhalt springen

walthi

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    294
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von walthi

Mitglied +250

Mitglied +250 (5/12)

189

Reputation in der Community

  1. Metallurgisch, also über die sehr spezifische Zusammensetzung des Bleis, kann man das Schrot vielleicht nicht einer Waffe aber oft einem bestimmten Hersteller, einer Produktionscharge oder noch vorhandener Munition beim Verdächtigen zuordnen.
  2. Einem CSI (bei uns hier KTI) würde wohl nichts verborgen blieben. Und neben der Bilddarstellung gibt es noch so viele weitere analytische Methoden ...
  3. Ich teile mal ein paar "echte" Bilder, sie zeigen nur ansatzweise, was möglich ist. Und sind natürlich nie in einem echten Fall verwendet worden:
  4. Nope, den nehmen sie nicht mehr ;-)
  5. Bei dem Burschen würde ich eigentlich auch bezweifeln wollen, dass es ums Finanzielle geht. Das scheint nicht die Motivation zu sein, eher noch das „haben wollen“ … 24h am Tag im Auftrag sein und Waffen herumschleppen. Gibt ja nicht wenige, die das wollen… Dass es mit dem Wachschutz nicht so einfach wird, dürfte er dann auch bald erfahren. Vielleicht hat er auch nen Schwiegersohn aufm Amt oder irgendwo in der Politik. Sollte ich ihn mal wiedertreffen, frag ich nach was draus geworden ist.
  6. Das soll ne reine Fachdiskussion sein ... mit Zynismus nur da, wo es angebracht ist. So war es bei "The Watch" auch. Gut, die Nachbarschaftswache waren mehrere Männer, die Aliens dafür superstark. Aber die Männer waren am Ende erfolgreich .... (ich muss zwischendrin eingeschlafen sein) ...
  7. Also keine Nachbarschaftswache im Sinne der "besorgten Bürger". Außer da wohnt nen Jude oder nen Politiker oder nen Islamkritiker ... aber auch dann wohl kaum mit unkonventioneller Bewaffung... ne AR15 ist wahrscheinlich auch echt nicht so einfach verdeckt zu tragen.
  8. Moin, ich hab keine Ahnung, welcher "Auftrag" das tatsächliche Führen einer Waffe zwingend erforderlich machen würde. Der Schutz eines jüdischen Museeums ... die Millionen-Villa eines Industriellen ... eine gated Community ... das Häuschen von der Lady von nebenan, die dafür 30 EUR/Monat springen lässt? Wer sich für letzteres in die Feuerlinie begeben würde ... ebenfalls keine Ahnung. Im konkreten Beispiel kann es schon sein, dass auch gewisse berufliche Erfahrungen vorliegt. Ich muss gestehen, nicht weiter nachgefragt zu haben. Aber muss man für die Behörden nen Ex-SEKler oder BWler sein oder tut es der "Couch Commander" mit Sachkunde nicht auch? Ich meine, Beamte prüfen halt Formulare. Dieser Beitrag ist nur so ernst gemeint, wie ich es verstanden habe. Für mich persönlich gibts kaum einen mieseren Job, den man machen könnte. Und ich hab als Zivi damals alte Leute durch die Gegend kutschiert, total sicher. Grüße
  9. Hallo wertes Forum, heute Abend lief ein Film im TV ("The Watch"), ziemlicher Klamauk über eine bewaffnete Nachbarschaftswache in den USA, die Aliens bekämpft. Das hat mich an ein Gespräch erinnert, das nun schon einige Zeit zurück liegt: Ich traf auf jemandem, der schon seit knapp 40 Jahren legaler Waffenbesitzer ist. Er ist nach eigener Aussage Sportschütze, Jäger, Sammler, Wiederlader sowie Pyrotechniker und besitzt wohl fast jede waffen- bzw. sprengstoffrechtliche Erlaubnis, die man als Privatperson so haben kann. Das ist irgendwie sein Ding, warum auch nicht? Nun möchte er auf seine alten Tage noch ein Bewachungsgewerbe gründen und darüber auch einen Waffenschein beantragen, die Qualifikation ist angeblich schon im Gange. Seine Ansichten kamen mir jedoch ziemlich unrealistisch vor, unter anderem will er halbauto. Langwaffen verdeckt führen und sein Unternehmen soll nicht etwa Objekt- oder Personenschutz im Auftrag größerer Institutionen betreiben, sondern klingt eher nach einer "1-Mann Nachbarschaftswache". Ich hab mir das alles angehört und stets höflich genickt, es war auch wirklich ein netter Kerl. Aber wie realistisch ist denn wohl so ein Vorhaben? Bewachungsunternehmer zu werden ist scheinbar nicht schwer, die Sachkunde ist schnell gemacht und dazu brauchts wahrscheinlich noch ne Versicherung oder so. Aber sich von irgendwelchen Privatpersonen in einer schicken Wohngegend zum privaten Wachschutz engagieren lassen, um dann 8-10 Std. täglich mit Waffenschein in "Tactical-Montur" durch die Gegend zu fahren, telefonisch erreichbar zu sein und im Alter was dazuzuverdienen? Ohne weitere Angestellte? Mit Langwaffen auf Waffenschein? Ich könnte mir vorstellen, dass so ein "Service" mancherorts schon eine gewisse Nachfrage erzielen könnte ... aber nach meiner (immerhin mehrjährigen) Erfahrung als Sportschütze würde doch keine Behörde so etwas mitmachen?! Denn es wäre doch faktisch eine (scharf) bewaffnete Nachbarschaftswache! Wer kann oder will, möge gerne mal ne Meinung äußern. Aber bitte realistisch bleiben und nur Zynismus, wo es angebracht ist
  10. Kleine Anekdote an dieser Stelle: Am Wochenende war ich auf dem Schießstand und beim Aufräumen sehe ich, dass im Hülsen-Eimer mehrere Duzend abgeschossene SRS-Kartuschen liegen. Also Platzpatronen in 9mm PAK. Da denk ich mir ... warum mietet jemand dafür eine Bahn auf nem Schießstand, obwohl es jeder (halbwegs gedämmte) Keller auch tun würde? Test eines verrückten Umbaus auf Kartuschen-Vollautomat? Wohl kaum und auch net legal. Einen Anfänger erstmals an das Schussgeräusch gewöhnen ... hmmm, schon eher. Aber so viele Schuss? Habs dann bis jetzt wieder vergessen und mir nun gedacht .... aber warum auf der Fallscheiben-Bahn? Die kostet 50% mehr als die Papier-Bahnen. Muss doch total blöd sein auf die Fallscheiben zu zielen, zu schießen ... und nix passiert. Dann hab ich mich erinnert, wie ich das erste mal mit ner dienstlichen 4" Plastik-Pistole auf 25m Fallscheiben geschossen habe. Und ich dachte mir ... naja gut ... eigentlich ist dabei sein ja alles! In dem Sinne ... bringt eure Export-Luftgewehre und eure SRS-Püster auf die Stände und übt damit. Schleudern kommen auch gut aber vorsicht: Keine Armstützen, sonst Polizeieinsatz! Und bitte nicht am Wochenende, wenn ich da schießen will! Mit satirischen Grüßen, Walthi
  11. „…mehrere Strafverfahren gegen Waffenbesitzende eingeleitet…“ Sauber gegendert, ergo … Berlin!
  12. Ich hab meinen Händler nach der gesetzlichen Grundlage für den Munitionserwerb gefragt, denn auch bei meinem Voreintrag ist die Berechtigung zum Munitionserwerb bereits gestempelt. Er hat mir folgendes Infoschreiben seiner Behörde geschickt, das ging wohl anfang des Jahres an die Händler raus: Sehr geehrte Damen und Herren, in letzter Zeit mussten mehrere Strafverfahren gegen Waffenbesitzende eingeleitet werden, weil diese Munition erworben hatten, für die zwar eine Munitionserwerbsberechtigung bestand, jedoch keine Waffe dazu eingetragen war. Um dies zu vermeiden, bitte ich Sie, beim Munitionsverkauf folgenden Hinweis zu beachten: Die in der grünen Waffenbesitzkarte eingetragene Munitionserwerbsberechtigung gilt nur für die in der selben Zeile eingetragene Waffe. Ebenso gilt die Munitionserwerbsberechtigung auf der gelben Waffenbesitzkarte für Sportschützen nur für die darin eingetragenen Waffen. D. h. Munition darf erst erworben werden, wenn der Erwerb der dazugehörigen Waffe angezeigt und von der zuständigen Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eingetragen wurde. In § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes (WaffG) ist unmissverständlich geregelt: „Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt“. Das bedeutet, dass die Munitionserwerbsberechtigung noch schwebend unwirksam ist, solange die Waffe noch nicht durch die zuständige Waffenbehörde in die WBK eingetragen wurde, auch wenn die Munitionserwerbsberechtigung durch das Dienstsiegel in die WBK eingetragen wurde. Vor einer der letzten Waffenrechtsänderungen, mit der die Händler nicht mehr in die Waffenbesitzkarte eintragen dürfen, sondern nur noch die Waffenbehörde, war die Waffe bereits beim Kauf durch den Händler eingetragen. Das geschieht jetzt aber erst bei Erwerbsanzeige bei der Behörde. Bitte sehen Sie trotzdem unbedingt davon ab, selbst Eintragungen in Waffenbesitzkarten vorzunehmen, da dies gesetzlich nicht mehr vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen Für meinen konkreten Fall werd ich die Waffe mitsamt Munition wohl auf Leihschein mitnehmen. Dann probiere ich die Waffe aus und bunkere anschließend die Munition bei einem Kumpel mit passender Berechtigung, der wohnt deutlich näher dran. Ist alles in Ordnung, gebe ich dem Händler Bescheid und er beendet die Leihe und meldet (praktisch zeitgleich) die normale Überlassung an mich. Ich lasse die Waffe fertig eintragen und hole mir dann meine Munition beim Kumpel ab. So düfte es sauber sein.
  13. @tissi Stimmt, ich könnte vorab überweisen und mir die Rechnung und alle Daten zur Waffe zukommen lassen. Nach der Eintragung müsste ich dann auch nur noch einmal hinfahren. Bei dem Händler war ich schonmal, das wär nicht das Problem. Ich hätte aber nicht die Möglichkeit, die Waffe in den 2 Wochen Eintragungsfrist wenigstens mal zur Probe zu schießen. Sollte wirklich etwas damit nicht in Ordnung sein, wäre eine Rückabwicklung so deutlich komplizierter. @Fyodor In meinem konktreten Fall ist der Voreintrag schon da, es ginge also nur noch um die "Fertigeintragung". Allerdings weiß ja meine Behörde, dass ich die Waffe zur Leihe habe, weil der Händler dies ja melden muss. Ich kann also wohl nicht direkt vom "erlaubnisfreien Erwerb" (=Leihe, §12) in einen erlaubnispflichtigen Erwerb nach §14 WaffG wechseln. Der Händler müsste unmittelbar vor der "Fertigeintragung" die Leihe als beendet erklären und seinerseits ein reguläres, erlaubnispflichtiges Überlassen melden. Und in dem kurzen Zeitraum zwischen Beendigung der Leihe und Fertigeintragung (auch wenn es nur Stunden sind) hätte ich keine Besitzerlaubnis für die Munition, oder? Naja, warscheinlich betreibe ich Korinthenkackerei und sinniere über Probleme, die es in der Realität kaum geben wird. Trotzdem interessiert es mich ... ist es bezogen auf die Munition eine Grauzone mit gewissem Restrisiko oder denke ich einfach zu kompliziert?
  14. Moin, ich möchte eine Waffe kaufen, muss zu dem Händler aber ein ganzes Stückchen fahren. Ich habe den Voreintrag und bin nicht in der Erwerbsstreckung, könnte also ganz regulär kaufen und die Waffe binnen 14 Tagen eintragen lassen. Nun bietet der Händler auch recht günstig Munition an, aber weil ich keine andere Waffe mit dem Kaliber eingetragen habe, kann/will er mir diese erst verkaufen, nachdem die neue Waffe eingetragen ist. Ich müsste die Strecke zu ihm also 2x fahren. Alternativ hat der Händler angeboten, mir die vollständig bezahlte Waffe auf Leihschein mitzugeben ... so als wollte ich die Waffe erstmal ausfürlich testen. Mit dem Leihschein könnte ich die Munition direkt dazu erwerben, damit auch schießen gehen und die Waffe trotzdem eintragen lassen. So müsste ich kein zweites mal hinfahren. Die Regelung mit dem (gestempelten) Munitionserwerb erst nach behördlicher Eintragung mag sinnfrei sein, mittels Leihschein würde man die Regel aber klar umgehen. Meine Frage ist nun, ob ich mich damit in Probleme bringen kann, weil Eigentumsübertrag und Leihe sich gegenseitig ausschließen könnten? Oder ist ein solches Vorgehen mit Leihschein gar üblich, seitdem Händler nicht mehr selbst eintragen dürfen? Danke und mfG, Walthi
  15. Anbei mal der Infozettel von der Behörde in Berlin, wo die Gebühr auch für den kleinen Waffenschein anfällt. Teilweise liest es sich ein bisschen nach "Geben Sie doch bitte Ihre Erlaubnis ab, das ist doch doof und wird Sie in Zukunft immer wieder viel Geld kosten" :-)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.