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zweimeter

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Beiträge von zweimeter

  1. aloah

     

    ich ziehe, aufgrund gesundheitlicher geschichten, in erwähung das hobby aufzugeben.

     

    nun stellt sich mir die frage wie man am besten die kanonen verkauft? zwei moderne pistolen, n AR, ne habautomatische Flinte, n Repetierer. alles unter 3 jahre alt. teilweise wenig geschossen

     

    aktuell hat sich ja auch noch was im waffengesetz geändert mit den IDs

    am einfachsten wäre es natürich das bei ein zwei händlern auf den tisch zu legen und weg sind se...aber da kriegt man sicher super wenig ? denke mal so 50 prozent vom neupreis ?

    privatverkauf is halt kompliziert und dauert sicher auch ne ewigkeit bis sich da jemand findet oder ? da würde ich mal denken dass man so 70 prozent vom neupreis bekommen kann ?

     

    und natürlich die fragen ob man ZF einzeln vertickt oder mit waffe

    ich weiß ist natürlich nicht alles pauschal zu sagen...aber vllt habt ihr da ein paar erfahrungswerte oder anregungen (gerade vllt zum privatverkauf auf z.b. e*un - das stelle ich mir doch sehr suspekt vor :D )

     

    danke :)

     

     

  2. hab letztes jahr teilgenommen und hatte jeweils 2 magazinhalter wenn ich mich recht entsinne und das passte gut

    hatte aber vorne nix dran weil ich dahcte man muss sich bestimmt mal hinlegen...kam aber net vor...von daher hätte ich es auch etwas angenehmer unter berücksichtigung der vorderseite verteilen können

     

    das hat richtig laune gemacht :) wünsch dir viel spaß

    • Gefällt mir 1
  3. vor 7 Minuten schrieb Balrog76:

    Ich empfinde da immer ein unheimliches Machtgefühl, oftmals verbunden mit starker sexueller Erregtheit! Fliegt das Geschoss aus dem langen und DICKEN Lauf verspüre ich eine genüssliche Ekstase, die mich innerlich nach mehr schreien lässt! Oftmals passiert es mir dann, dass ich nicht an mich halten kann und das ganze Magazin leere, worauf ich mich sehr befriedigt fühle!

     

    Recht so?

     

    hahaha sehr amüsant :)

     

    es handelt sich dabei natürlich um magazine mit riesigem, zumindest theoretischem, fassungsvermögen. auf jedenfall größer als der penis

    • Gefällt mir 6
  4. da hab ich mir auch noch nie gedanken gemacht

     

    beim ipsc würde ich sagen bin ich einfach hoch konzentriert und versuche gut zu treffen, meine überlegungen für die stage exakt so umzusetzen und schnell zu sein. beim eigentlichen schuss spüre ich nix würde ich sagen. höchstens wenn man mal merkt dass man irgendwie verrissen hat und dann noch n schuss nachsetzt. da spürt man dann natürlich ein kurzes.."mist das war nix"

     

    beim langsameren gewehr und pistole schießen "erscheckt" man sich doch hin und wieder vom schuss oder ärgert sich wenn man merkt dass man kurz vorher eine bewegung durchs abziehen in die waffe bringt. oder beim zweiten schuss die tontaube noch weiter fliegt....

     

    aber so n richtiges gefühl beim schuss direkt würde ich bei mir nicht ausfindig machen können.

     

    und allgemein ? ich möchte halt ne gute leistung bringen. will halt gut treffen/gute zeiten hinlegen...wie das bei sportlichen sachen allgemein ist !?

     

    wenn man jetzt vergleicht und sagt: ich kann auch mal fahrrad fahren ohne auf die zeit zu gucken...einfach das gefühl genießen. also so jemanden habe ich noch nicht kennengelernt...irgendwie hat das doch immer den ergebnisorientierten bezug

    und nicht nach dem motto: boahr geiler rückstoß ich halt einfach wild auf die zielscheibe, egal wo es hingeht

     

    • Gefällt mir 3
  5. vor 2 Stunden schrieb BergKrähe:

    Wieso wird denn nicht wirklich eine Demo organisiert?

    Ich wäre dabei!

    Ich denke nicht, dass das Bedürfnis dadurch in Gefahr ist.

     

    Wenn es in Berlin Massenproteste gibt, an denen nur ein paar Hansel teilnehmen, können wir doch mit Tausenden wirklich etwas Erreichen.

    JA JA ich bin sehr dafür...aber nicht bei facebook haha

     

    also wie bringt man sowas sinnig ins rollen ?

     

     

    wurde hier schon gepostet aber ich bin grad wirklich begeistert von diesem beitrag:

    https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7395411#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTU0MTEmdmlkZW9pZD03Mzk1NDExJnZpZGVvaWQ9NzM5NTQxMQ==&mod=mediathek

     

    auch sehr gut wie ich finde

    https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7395413#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTU0MTM=&mod=mediathek

     

    der spd typ macht sich in meinen augen voll zum affen

    https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7395412#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTU0MTI=&mod=mediathek

     

  6. vor 7 Stunden schrieb Kanne81:

     

    Ja, und leider wenn man sich die Rede von Hr. Mayer anhört muss man feststellen: komplett gelogen - total inhaltliche Falschdarstellung des eigenen Papiers - kann man nur hoffen, dass ALLE anderen Abgeordneten sich gegenseitig kein einziges Wort glauben und selber lesen(lassen).

     

    Hat denn das mutwillige Belügen der "Parteifreunde" und anderen Abgeordneten gar keine Konsequenzen - hat den der Mayer gar kein Ehr- und Schamgefühl mehr?

     

    Sorry - aber der Typ ist jawohl das Letzte.

     

    https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7395410#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTU0MTA=&mod=mediathek

     

     

    hab das grad mal gesehen und bin wirklich SCHOCKIERT

    das ist ja fast alles komplett gelogen !? und das kann man einfach so machen ? geil...

  7. das ist halt die frage

     

    für mich ist es bisher überlassen, ich die tatsächliche gewalt ja theoretisch nicht mehr habe. die person könnte ja wesentlich stärker sein. aber da weiss ich eben auch nicht genau wie das rechtloich definiert ist mit der tatsächlichen gewalt.

    habe was gefunden wo steht dass das ausüben der tatsächlichen gewalt bedeutet: nach eigenem willen über die waffe verfügen

    aber das hilft mir nu auch nicht weiter :D

     

  8. schießstand ist ja was anderes !

     

    hab nochmal geschaut

    heisst für mich: zugucken wäre okay, übergeben auf keinen fall

    wobei ich meine dass irgendwo noch was steht vonwegen dass alle vorkehrungen getroffen werden sollen dass nicht berechtigte personen an die waffe kommen. das taucht sicherlich bei lagerung irgendwo auf

     

    Waffenrechtliche Begriffe 
    Im Sinne dieses Gesetzes 
    1. 
    erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, 
    2. 
    besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, 
    3. 
    überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt, 
    4. 
    führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, 

     

     

    § 5 Zuverlässigkeit
    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

    Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

     

     

     

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
    2.
    vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;
    5.
    auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;

     

    • Gefällt mir 1
  9. Hallo,

     

    mir (Sportschütze) stellen sich ein paar fragen die ich leider nirgendwo eindeutig beantwortet finde.

     

    Fall 1) ich reinige gerade meine Waffe und es klingelt - muss ich dann schnell alle waffenrechtlich relevanten teile in den schrank befördern und erst dann aufmachen ?

    Fall 2) ich reinige meine Waffe und eine unbefugte person (ohne WBK) ist a) in der Wohnung answesend b) im gleichen raum anwesend

    Fall 3) ich übergebe eine unbefugten person (ohne wbk) eine natürlich ungeladene waffe zum "mal anfassen"

     

    was ich im gesetz so finde ist, dass die waffe unbefugten nicht zugänglich gemacht werden darf. daher ist für mich aktuell fall 1,2,3 absolutes nogo. die waffe nur außerhalb des schranks wenn ich allein bin

    aber wenn man mal wieder ne freundin hat ? ehepartner ist sicherlich irgendwie nochmal gesetzlich anders gehandhabt ? klar...für händler gelten andere regeln

     

    wäre nett wenn jemand weiß wo sowas nachzulesen ist

     

    grüße :)

  10. finde das leere abschlagen sinnvoll

    warum nicht doppelt und dreifach kontrollieren, auch wenn man sich vorher (sogar zu zweit) versichert hat

    viele leute gucken ja auch gar nicht richtig ins patronenlager dabei

    und schwubs ist die K***e am dampfen

     

    klar ist das alle nicht nötig wenn man "richtig" mit der waffe umgeht, denn dann wäre ja keine patrone im lager gewesen

    aber dann bis du vermutlich auch generell gegen sicherungen an waffen? denn beim richtigen umgang und zustand der waffe wird der abzug ja niemals unbeabsichtigt getätig !?

     

    sorry aber finde deinen standpunkt da echt merkwürdig, weil du dich darüber sogar aufzuregen oder lustig zu machen scheinst ?

     

     

  11. vor 3 Stunden schrieb weyland:

    Du möchtest eine Waffe beantragen, für die Du derzeit und als auch auch in der Zukunft gar keine Trainingsmöglichkeit hast - so jedenfalls Deine Schilderung.

    Dieses Problem mußt Du sowieso lösen, sonst steht das Ding hinterher ungenutzt im Schrank.

     

    Mich wundert, daß es in einem BDS-Verein mit aktivem IPSC-Betrieb keine Schützen geben soll, die SLB schießen.

     

     

    ne ne

    also ich würde damit halt ab und an mal mit bekannen die repetierer/slb schießen wo einmieten einfach

    problem ist nur dass ich aktuell keine festen termine vorweisen kann

    aber wie gesagt...hab da eventell n verein ausfindig gemacht über meinen ipsc verein und hab den vorstand aus dem andern verein mal angehauen....v

     

    also mal sehen was da jetzt bei raus kommt...am angenehmsten wären natürlich feste termine über einen verein

    und slb sind tatsächich doch sehr spärlich gestreut bei mir hier anscheinend

     

     

  12. ja das einfachste wäre ein netter langwaffenverein

    aber da ist mir aktuell nix bekannt

     

    ich verstehe aber noch nicht so ganz wieso jetzt "potentielles" mieten ausreichen soll ? entweder mietvertrag wo die termine drinstehen oder nix is dachte ich bisher

     

    wie gesagt die offizielle version von meinem verein ist: sie würde nicht genug termine zusammenbekommen

    ich vermute auch dass es ihnen zu teuer wäre und anhebung der gebühren soll nicht passieren aufrgund einer person die auch erkundigungen bezüglich langwaffe getätigt hat.

     

    werde einfach nochmal den vorstand dauf ansprechen. paar interessierte gäbe es vermutlich

     

  13. naja generell war meine frage jetzt ob ich für kurz und für langwaffe getrennt die 12/18 nachweisen muss

    weil das in meinem sachkunde buch mit dem genannten verweis so geschrieben ist. das würde ich nicht schaffen ohne einen neuen verein

    falls nicht gibt es die möglichkeit mit dem langwaffen verein von dem ich gerade gehört habe der vereinenzelte termine hat soweit mir aktuell bekannt..das bin ich grad am klären

    das würde ja dann reichen

     

    ich werde mich ja dann eh selber irgendwann immer mal einmieten. nur kann ich nicht abschätzen wie oft das wirklich vorkommen wird...n paar mal im jahr sicher...aber wer weiß das schon :D

     

    h

     

     

     

  14. hab grad nochmal was anderes gefunden...man überall steht was anderes...ich kotze

     

    Zitat

    Innerhalb des BDS gilt: Grundsätzlich sind alle schießsportliche Aktivitäten zu berücksichtigen. Das heißt, neben den Trainingseinheiten gem. BDS-Sporthandbuch zählen dazu auch die Teilnahme an BDS-Wettkämpfen und die Teilnahme am Training bzw. Wettkämpfen anderer anerkannter Verbände. Der Nachweis erfolgt über ein persönliches Schießbuch des Mitglieds oder vergleichbarer Nachweise, die in Kopie dem Antrag beizulegen sind. (Kopie der letzten 12 Monaten vor Antragstellung) Als Mindestzahl werden im Regelfall 18 „Aktivitätseinheiten“ innerhalb der letzten 12 Monate oder jeweils eine „Aktivitätseinheit“ pro Monat (also insgesamt 12) gefordert, wobei mindestens 6 davon im befürwortenden Verein erfolgt sein müssen.

     

  15. also mein einer verein hat versucht langwaffentermine zu bekommen aber ist wohl daran gescheitert weilsie nicht genug bekommen hätten oder so...

     

    und ja das ist richtig der aktuelle verein wird das nicht machen, da auf dem stand nur kurzwaffen erlaubt.

    hab ich etwas doof formuliert. aber es würde nicht daran scheitern dass ich nicht 12/18 mal langwaffe schie0en gehe...darauf bezog sich das jetzt

     

    wieso soll ein mietvertrag nix kosten bzw nicht verpflichtend sein ? hilfeee :D

     

    ich bräuchte einfach einen verein der alles macht :D

  16. vor 5 Minuten schrieb P22:

    Lies 4.4 der WaffVwV

     

    gerade gemacht, allerdings verstehe ich das mit den satz verweisen nicht ganzd und für mich nicht ganz so vrständlich

     

    also da steht dass es fpr bestimmte gruppen nicht die auflagen wie bei erteilung zu erfüllen sind. bei anderen aber schon

     

    hier mal der text:

     

    Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehö- ren, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schieß- sportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten Jagdschein unterstellt werden. Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen, die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3. Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen. Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.

     

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