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Sharpsshooter 70

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Beiträge von Sharpsshooter 70

  1. vor 14 Stunden schrieb karlyman:

     

    Was in dem Fall ein Fehler ist. Denn der B-Plan ermöglicht das "auf die Pelle rücken" des Wohngebietes...

    Und wenn dieses erst mal in die Nähe des Schießstandes reicht, und sich in der angrenzenden Wohnbebauung Lärmprobleme (= Überschreitungen der maßgeblichen Dauer- bzw. Impuls-Pegel im Schießbetrieb) ergeben, ergeben sich auch Abwehrrechte der Bewohner. So grausam sich das anhört, aber es ist so. Es gibt da keine "älteren Rechte", kein "wir waren zuerst da".

     

    Ist hier aber OT. 

     

    vor 13 Stunden schrieb zickzack:

     

    Schreib doch das der guten Mrs Ford :icon14:

    Ich habs heute schon via Facebook gemacht.

    @ karlyman     ,   Man müste der Mrs Ford mal zeigen was in den Nachrichten der Europäischen Fernsehsender zur Zeit zu Sehen ist ,  dann sollte und müßte Sie erkennen von wo eine wirkliche Gefährdung der inneren Sicherheit in der EU ausgeht ,und nicht von bestens überprüften Mitbürgern ,wie es die Schützen ,Jäger, Sammler sind.

    ich hoffe auf eine Entscheidung die für alle Betroffenen zeigt,daß die Parteien die darüber tagen,uns bestätigen daß sie wirklich nur das Wohl der Bevölkerung in ihren Statements  erkennen lassen.  

     

    man soll die hoffnung nicht aufgeben  m.f.G.

  2. @Empty8sh   ja ja ,so schreitet die Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer voran und kein Kommunalpolitiker oder Landespolitiker, muß befürchten ,daß ihm seine Wählerschaft das Haus einrennt.

    (bildlich gesprochen) In USA könnten sich solche Politiker in Bälde von der politischen Plattform verabschieden ,bei solch einen Eingriff in die persönliche Freiheit und in geltendes Recht in der Verfassung .

  3. @ Schiiter    Hast Recht mit Deiner Einschätzung ,des Artikels von Tittifax, ist halt doch mal wieder nur eine Sache des Geldmachens. Alle kompetenten Fachbücher die dieses Thema schon vorher seit ca 40 Jahren behandelten , wurden in den USA publiziert . Selbst Deutsche Jurnalisten wie R. Henning , Hübner, H.J. Stammel ,oder auch der französiche Polizeiausbilder Raimond Sasia eigneten sich , oder perfektionierten sich , ihr Fachwissen aus diesen Qellen an. In unseren Breitengraden  (Deutschland ) waren die genannten Personen Voreiter in dem Thema des gebrauchsmäßigem Schießens . War zu dieser Zeit auch hoch Interessant weil Neu, und ebnete den Weg in Europa für das sportliche dynamische Schießen .

     

    f.f.G. Franz

  4. Am 23.4.2016 um 18:05 schrieb schiiter:

    Wenn man vorher die Originale noch nicht gelesen hatte.

    20 Jahre altes aufgewärmtes als die große Sache dogmatisiert ist nun wirklich nicht die große Show.

    Wäre es nicht eine deutsche Übersetzung, wäre das Buch komplett überflüssig.

    Zudem ist sehr vieles im alten Österreicher, was in FuT überhaupt nicht vorkommt.

    Hatten wir im Forum an anderer Stelle schon ausführlich diskutiert und es wurden zahlreiche "Ausbildungshilfen" verlinkt, welche den Kauf mehr als überflüssig machen.

    Beide Bücher sind eigentlich nur Regalschmuck. Man muss das lernen. Danach gibt es geeignetere Seiten mit einer Fülle von praxisnahen Übungen.

     

  5. vor 11 Minuten schrieb Fyodor:

    Der Widerruf der Waffenbesitzerlaubnis ist keine Strafe, sondern ein Verwaltungsakt. Den kann die Behörde grundsätzlich jederzeit und ohne jeglichen Grund aussprechen. Anschließend kannst Du dagegen vorgehen, und darlegen warum die Behörde das nicht hätte tun dürfen. Allerdings hat die Behörde da einen großen Spielraum: "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" bedeutet eben, daß irgendeine Tatsache vorliegen muß, die es mit total kranken gedanklichen Winkelzügen irgendwie gerade eben so zuläßt, daß man darüber nachdenken könnte Du wärst eine Gefahr, sofern das denn stimmen würde... es muß nicht stimmen, es kann sogar objektiv widerlegt werden, es reicht wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen".

     eine  fachlich  korekte  Einlassung  zu dem geschilderten Fall ,wenn auch leider für den Betroffenen nicht sehr ermutigend .Trotz alledem es bleibt halt nur noch der juristische ,und teuere Weg zu seinem Recht zu kommen mit kompetenter Unterstützung durch einen Fachanwalt.  m.f,G.  Franz

  6. @ Rubberduck Sorry deep sorry.!! !!!!!!! war Lesefehler meinerseits geht natürlich nicht an Rubberduck sondern an den Verfasser der Petition

    mit 70 soll ich mich stimmungsmäsig doch nicht so aufregen so das ich den zeilenanfang mit dem wort ""Zitat "" übersehe.

    jetzt natürlich mit freudlichstem Schützengruß Franz

  7. @ Rubberduck welch Geistesblitz hat dich so verwirrt, daß du nicht erkennst was du von dir gibst. Auch Jäger, Schützen ,Mitarbeiter in den Sicherheitsdiensten sind Privatpersonen. Jede unbescholltene überprüfte Person hat lt.Gesetz das Recht bei Nachweiseines eines glaubhaft zu machenden Bedürfnisses eine Waffe zu erwerben um sie bestimmungmäsig zu verwenden.Wenn du für dich Schußwaffen ablehnst ,ist das wohl Deine Sache ,was ich sogar bereit bin zu akzeptieren, aber bitte keine solchen Posts (wie wäre es denn mal mit dem Vergleichsobjekt dem Auto,wieviel pasiert alle Jahre durch Missbrauch der verschiedenen menschlichen Fehlverhaltensweisen , versuch doch mal in den Druckmedien dafür zu werben das autoherstellen und fahren

    einzuschränken oder zuverbieten) ja dann mal viel Freude .

    nix für Ungut m.G. Sharpsshooter 70

  8. Hi . Sream, Asgard bringt es auf den Punkt. Eigentümerrechte bleiben beim Vermieter oder Verpachter . Verantwortlich gegenüber diesem ist BGB mäßig natürlich der Verein bzw Vorstand. Für den Schießbetrieb gelten demnach wie immer die gesezlichen Bestimmungen so wie auch die eventuellen Vorgaben der betreffenden Verbände.

    Macht es Euch nicht komplizierter als es ist, bemüht euch um ein freundschaftliches einvernehmliches Verhältnis zu eurem Vermieter und alles wird sich bestimmt zum Positiven wenden.

    mit diesem Wunsch für Euer Ansinnen

    mit freundlichem Schützengruß Franz

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