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TEREX

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  1. Naja, der Polizist ausser Dienst, könnte eben in der Freizeit gewisse Herren entdecken, welcher die Polizei schon lange habhaft werden will. Dann doch lieber mit Waffe, hier ist der Unterschied zum Zivilist, welcher ja bekanntlich immer die Polizei rufen muss, wenn es um Schutz von Leib und Leben geht, ausser es geht gerade nicht anders. Das ist jetzt kein Argument für den strengen Bedarfsnachweis für den Waffenpass für all jene welche den Nachweis begründen müssen.
  2. Die Polizei kann sich selber kein Bedürfnis ausstellen, daher ist die österreichische Variante konsequent, wenn sie diese Angelegenheit an eine andere Stelle auslagern. Umgekehrt ist die Polizei befugt einen gültigen Waffenpass zu kontrollieren, insofern ein Witz, die Polizei kontrolliert ihre Kollegen selber.
  3. Offizielle Stellungnahme: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0501-0600/584-1-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  4. TEREX

    Cyborg Soldat

    Das Forschungsprogramm "DRAPA Brain Initiative" hat offenbar militärisches Potenzial. Wie bekannt wurde ist geplant mittels eines implantierten Chip im menschlichen Gehirn elektrochemische Neuronensignale nutzbar zu machen. Gennant wurden Interface mit GPS, Sprachen und Internet. Das ganze ist noch Projekt und weitere Forschung sei nötig. Tierversuche hätten vielversprechende Resultate gezeigt. Umgekehrt könnten Gehirnkuren über den Chip abgewickelt werden. http://europe.newsweek.com/us-military-plans-cyborg-soldiers-new-darpa-project-418128?rm=eu
  5. Eine seltene französische Waffe aus dem 19. Jahrhundert wurde oder wird in London versteigert. http://edition.cnn.com/2016/03/15/europe/ring-gun-tiny-auction-le-petit-protector/
  6. Wer seine Waffen nicht offensichtlich in seinen eigenen vier Wänden zur Schau stellen will oder kann, jedoch jederzeit darauf zugreifen möchte, der kann sich mit den folgenden Bildern inspirieren lassen...
  7. Wo hast den du was verloren, he? Im übrigen habe ich diesen joker_ch nicht einmal um seine Meinung gebeten, schon ist er mir frech rüber gekommen. Er empfindet das CH Waffenrecht einfach als liberal abgeleitet durch seinen Vollautomaten-Besitz. Wenn man dann mit Softair vergleichen kommt, weil die Schweiz diese Dinger als Waffen einstufen, redet er von Kindergarten und auch konnte er nicht ausräumen, dass bei einem Umzug in ein EU Land ein Schweizer, sein Sturmgewehr und die Vollautomaten nicht mitnehmen kann. Mit solchen Vergleichen glaubt er das Thema würde hier kaputt gehen. Aber eben er interessiert sich nur für die Schweiz. Na guck doch mal an was die uns nicht alles versprochen haben anlässlich der Schengen Abstimmung, z.B. das Bankgeheimnis wird gewahrt und wo sind wir heute. Ist ja klar, die Bolschewiken wollen das Eigentum abschaffen, deswegen. https://www.bk.admin.ch/themen/pore/va/20050605/index.html?lang=de
  8. Das Gespengst von Bolschewismus geistert wieder durch unsere Staedte und findet seinen Platz in der Verwaltung von Behoerden. Es offenbart sich nicht offen, aber es ist da und schlaegt zu. Deswegen die Geringschaetzung vom Eigentum, welche sich z.B. in der Enteignung von Waffen zeigt.
  9. joker_ch zeigt Gefühle! In unserem liberalen Land hat er gesagt, Donnerwetter dieser User hat Humor. Wen du dich nur für die CH interessierst, dann sprechen wir nicht selbe Sprache, aber so langsam vermute ich das du dich privilegiert fühlst durch dein Vollautomaten Besitz, oder vielleicht bist es tatsächlich, also dem Schreibstil nach schon.
  10. Ich mich nicht, aber die anderen schon wenn behauptet wird, für Softair Import in die CH braucht es eine WES, also da muss schon eine gewaltige Schraube locker sitzen, wenn ich als Ausländer in zig EU Staaten mit einem simplen Personalausweis eben diese Dinger kaufen kann. Aber auch sonst soll mir mal einer aufzählen in welche EU Länder ich aktuell mein ex CH Armee Stgw.90 zwecks kurzfristigen Arbeitsaufenthalt mitnehmen kann. Ach ja klar zum Glück können im EU Feuerwaffenpass Kategorie B Waffen eingetragen werden...
  11. Leute die Sache mit dem "assault weapons ban" im EU Format ist zu bekämpfen, auch wenn wir in den einzelnen Staaten schon heute de facto Verbote von halbautomatischen Waffen kennen. Ich komme aus einem Land wo bereits der Erwerb von Softair als Waffen gilt, wobei es bei den Softair noch keine Kategorie A Waffen gibt, müsste es aber demnächst geben, wenn man die Analogie vom Aussehen einer Waffe konsequent übertragen würde. Das ist ist aber reine Linguistik weil der Begriff Softair ist im Waffengesetz der Schweiz eigentlich verschwunden, weil diese Dinger als Waffen durchgehen. Was eine Softair darstellt musste dann über technische Merkmale bestimmt werden. Hypothetisch angenommen alle halbauto Waffen und solche welche wie Kriegswaffen aussehen werden verboten, dann werden eben diese Waffen in die Kategorie A hinaufgestuft. Die Folgen wären dann, dass alle diese Waffen auf dem EU Waffenpass hinfällig würden, ein Verkauf von privat zu privat grenzüberschreitend und landesintern ebenfalls scheitern würde. Der reinste Horror aus kaufmännischer Sicht, weil in vielen Ländern Kriegswaffen nur mit einer Spezialbewilligung gehandelt werden können, wobei die Erteilung einer solchen Bewilligung wiederum an Voraussetzungen geknüpft sind. Mit anderen Worten gesprochen 100'000 ende von Waffen wären urplötzlich Kriegsmaterial und sowas handeln nur die wenigsten EU Staaten an ihre Bürger aus. Alternativ bliebe dann der Verkauf an aussereuropäische Abnehmer welche diese Waffen wie gewohnt als halbautomatisch taxieren, oder an lokale Kriegsmaterialhändler. Aber noch immer würde und müssten dann Ausnahmen gemacht werden für die Gruppen der "privilegierten" Waffenbesitzer nämlich für die Angehörigen der internationalen Missionen. In diesem mini Segment der Waffenbesitzer gäbe es dann den "Supergau" wenn ein französischer Agent z.B. nach Griechenland eine halbautomatische Waffe als Reisegepäck einführt.
  12. Das spielt keine Rolle, die Behörden agieren dabei eher als Vermittler den als Waffenhändler. Eine definitiv eingezogene Waffe kann jeder kaufen dafür braucht es nur das Einverständnis vom ex Waffenbesitzer (vorausgesetzt die Waffen wurde legal erworben), weil dieser hat 2 Möglichkeiten: Verschrottung oder Verkauf, wobei er beim Verkauf einen Käufer nennen kann. Selbst bei definitiv eingezogenen Waffen läuft alles über einen WES, das ist ja eben gerade der Sinn davon, dass legal erworbene Waffen immer entschädigt werden müssen, illegale Waffen verkauft die Polizei nie. Tja schön für dich mit der MP Suomi, aber das erklärt noch lange nicht warum ein G36 von der Bundeswehr wie ein Stgw.90 abgeändert werden kann und von in die Schweiz exportiert werden könnte. Ich meine diese sture Behauptung der CH Behörden eine eben gerade durch einen Büchsenmacher von A nach B abgeänderte sei dennoch eine A Waffe, begreift nun wirklich keiner.
  13. Ich mach mal ein Beispiel: In Deutschland wird das PPsh 41-LDT als Kategorie B Waffe verkauft, in der Schweiz gilt diese Waffe als verbotene Waffe. Also besser gesagt sobald der Grenzübertritt in die Schweiz gemacht wird, erfolgt die Umstufung von Kategorie B nach Kategorie A. Umgekehrt der Vergleich in der Schweiz, ist das Stgw 57 eine Kategorie B Waffe (ex A Waffe), beim Grenzübertritt nach Deutschland erfolgt die Verwandlung zur Kategorie A Waffe. Oder hypothetisch angenommen, das deutsche HK G36 oder das österreichische Steyr AUG würden nach Dienstende umgebaut und dem ex Wehrdienstangehörigen überlassen, es kann niemals in die Schweiz importiert werden, weil die Schweizer dann behaupten es wäre eine Kategorie A Waffe. Nun wie ihr seht liegen die Dinge nicht so einfach, weil hüben wie drüben nicht mit den gleich langen Ellen, Verzeihung technischen Werten gemessen wird. Es ist eigentlich das perfekte Ärgernis schon heute, wenn aus Phantasie und vor allem aus Boshaftigkeit der Handel so unterbunden wird. Es ergibt wie gesagt keinen Sinn wenn die Behörden, die von ihnen selber erfundenen und heute in EU Waffenrichtlinie aufgelisteten Richtlinien, in Bezug aus die lokalen Waffengesetze nur selektiv anwenden, siehe Stgw. 90. Warum um alles in der Welt ein Bundeswehr G36 oder Steyr AUG, nicht nach Stgw.90 Norm abgeändert werden kann und somit importiert und verkauft werden könnte ist mir schleierhaft, jedenfalls mit Logik und technischem Ermessen nicht nachzuvollziehen. Ein verbot von allen halbautomatischen Waffen macht ergo keinen Sinn, weil damit alles (ex) halbautomatische ins A höher gestuft wird, und somit zusätzlich der gesamte Handel zwischen den einzelnen EU Staaten zum erliegen kommen würde und die auf den EU Waffenpässen eingetragen Waffen hinfällig werden, weil dort keine Kriegswaffen (also A) Waffen eingetragen werden können. Der Staat könnte gar nicht mehr entschädigen, zumindest in der Schweiz weil sich die Behörden nicht als Waffenhändler bewerkstelligen dürfen, also nur die Verschrottung übrig bleibt.
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