Zum Inhalt springen

Gerry

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    47
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Gerry

  1. Ja, unter diesem Aspekt haben Sie natürlich Recht. (war mein Denkfehler)
  2. Und wie bitte kommen Sie auf die Idee ? (für eine Quellenangabe wäre ich dankbar-) § 14 WaffG. (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. ------------------------------------------------------------------------------------------ Allerdings könnte man aufgrund der Bestimmungen des WaffVwV auf die Idee kommen, dass auch der Verein und nicht der Verband das Bedürfnis für das Grundkontigent bescheinigen kann. 32.2.2 Mitglieder von Schießsportvereinigungen brauchen bei Vorliegen der in § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG genannten Voraussetzungen ( Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben, Bescheinigung des Vereins ) ein Bedürfnis zum Erwerb von zwei Kurzwaffen und von Selbstladewaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm nicht nachzuweisen
  3. Aus meiner Sicht wäre der richtige, ordentliche Weg, dass der Verband - der die Daten der Neu-Mitglieder vorliegen hat - nach genauer Prüfung der Voraussetzungen das Bedürfnis für weitere Vereinswaffen erteilt . Die Behörde wäre dann daran gebunden.
  4. Richtig, und das wurde mir auch so vom Verband bestätigt. Ohne die Liste erhalte ich aber vom Amt - mangels Bedürfnisnachweis - keine Waffen. Zitat aus dem Schreiben des Landratsamts: "Eine solche Erwerbsberechtigung können wir nur dann erteilen, wenn uns von Seiten des Schützenvereins das Bedürfnis an einer weiteren Vereinswaffe (z. B. anhand der Vorlage von Anwärterlisten o. ä.) nachgewiesen wird. "
  5. Das war bisher auch meine Ansicht, bis ich erfahren habe, dass viele Vereinsvorsitzenden die Vereinswaffen bei sich Zuhause aufbewahren.
  6. Habe ich jetzt auch meine eigene gelbe WBK eintragen lassen aber da erhebt sich dann die Frage ob und wie lange man als Mitglied seine Waffen im Tresor des Schützenhauses verwahren kann ohne jedes mal einen Überlassungsschein auszufüllen. Wenn ich davon ausgehe, dass auch die Vereins-WBK auf mich als 1. Vorsitzenden ausgestellt ist, dürfte das eigentlich egal sein. Genauso könnte ich dann Vereinswaffen bei mir Zuhause aufbewahren oder ?
  7. § 10 WaffG, § 8 WaffVwV. Die Zahl der einem Verein zuzubilligenden Vereinswaffen bemisst sich nach den Regelungen in der Satzung und der Zahl der in der Übungs-/Probephase befindlichen Mitglieder des Vereins und der vom Verein in diesem Zusammenhang konkret nutzbaren Schießstättenkapazitäten (verfügbare Bahnen,Häufigkeit der Nutzung etc.). Unter Beachtung dieser Parameter wird dem Verein ein Waffenkontingent zugestanden, welches bei umfassender Nutzung aller in diesem enthaltenen Vereinswaffen einen nach objektiven Maßstäben effektiven Schießbetrieb in diesem Bereich ermöglicht. Bei der Festlegung der Anzahl der Vereinswaffen soll das ggf. längerfristige personenbezogene Überlassen einzelner Waffen an (Neu-)Mitglieder nicht berücksichtigt werden. Bei der Festlegung der konkreten Zusammensetzung dieses Kontingentes sollte neben den allgemeinen Vorgaben (Zulässigkeit nach der Sportordnung) auch das Interesse des Vereins und der (Neu-)Mitglieder an den Möglichkeiten zur Nutzung einer bestimmten Bandbreite an Waffen berücksichtigt werden. Das Bedürfnis darf jedoch nicht so weit ausgelegt werden,als dass es alle nach der Sportordnung zugelassenen Waffen oder Disziplinen komplett abdecken würde. Die Zusammensetzung des Kontingentes sollte sich auf eine Auswahl von bei den vom Verein geschossenen Disziplinen möglichst breit einsetzbaren Waffen konzentrieren. Sollten die Vereinswaffen im Schützenhaus/Schießstätte untergebracht werden, so ist zu beachten, das nur max. 3 Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit einem Widerstandsgrad der Klasse I in einem unbewohnten Gebäude gelagert werden dürfen. Ausnahmen zur Anzahl der Waffen und der Unterbringung/Sicherheitsbehältnis sind hierzu nur in Absprache mit der zuständigen Waffenbehörde auf Antrag möglich und unter Nachweis ergänzender und zusätzlicher Sicherheitskonzepte für die Unterbringung dieser Waffen. Diese Vorschriften des Waffengesetzes und der AWaffVwV führen in der Praxis zumeist zu Unzuträglichkeiten weil sie der Waffenbehörde weitreichende Regelungsvollmachten zubilligen. Unser Landratsamt verlangt zum Beispiel eine Listen der Mitglieder die sich im Probejahr befinden und noch keine eigene Waffe haben. Nach Ansicht des Verbandes ist das datenschutzrechtlich problematisch aber was soll ich machen wenn die Behörde darauf besteht. Unser Verein hat derzeit 147 Mitglieder von denen 10-12 im Probejahr sind. Waffenmäßig verfügen wir außer diversen Luftdruckwaffen noch 5 Kleinkaliber Matchgewehre, eine Pistole 9mm para, einen Revolver 22Lfb und eine Sportpistole 22Lfb. Das 5. KK-Gewehr und den Revolver haben wir im Juni 2017 gekauft, nachdem ich 1 Pistole und 3 Gewehre des Vereins entsorgt habe. Ein weiterer Voreintrag für ein KK-Matchgewehr wurde mir abgelehnt obwohl ich darauf hingewiesen habe, dass der Verein über 6 KK-Stände verfügt und bei Veranstaltungen alle 6 Stände benutzt werden. Wir haben im Jahr zwei große Veranstaltungen bei denen nicht nur Mitglieder sondern auch Gäste schießen. Dazu kam der Hinweis "die müssen ja nicht alle gleichzeitig schießen." Auch mein Hinweis, dass eines des KK-Matchgewehre für unsere Jugendlichen für Rundenwettkämpfe reserviert ist und für die Allgemeinheit nicht zur Verfügung steht, war erfolglos. Da man uns vor Jahren bei der Aufbewahrung der Waffen im Schützenhaus weitgehend entgegen gekommen ist, scheuen wir uns davor rechtliche Schritte einzuleiten. Nach den Vorgaben dürften wir nur maximal 3 Langwaffen im Schützenhaus aufbewahren. Ich möchte diesen Sachverhalt hier gerne zu Diskussion stellen und wäre für Hinweise und Anregungen dankbar. Hinsichtlich der expliziten gesetzlichen Vorschrift gibt es vermutlich nicht viel Spielraum.
  8. 1. Vorsitzender des Schützenvereins Weisweil 1926 e.V.

  9. Gerry

    Gewehrkaliber

    Es ist richtig, dass bei den Jägern 222 oder 223 die 22lfB abgelöst hat aber die meisten Jäger die ich kenne haben trotzdem noch ein 22lfB rumstehen.
  10. Gerry

    Gewehrkaliber

    Hallo zusammen. Mein Sohn hat mich diese Woche gefragt welcher Gewehrkaliber in Deutschland am meisten verbreitet ist. Nach kurzem Überlegen habe ich auf cal. 22lfB getippt. Dieses ist bei Jägern und Sportschützen gleich verbreitet. Wer hat einen anderen Tipp oder eine Idee wo man sowas nachlesen kann.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.