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Beiträge von 2011-Jack
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Interessant Alzi aber das Wort "Bedürfnis" da hab ich immer das "schießsportliche Bedürfnis" im Kopf also zb 25m Präzi oder
IPSC. In der Hamburger Wohnung von Oma geht das ja wohl kaum.
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der erlaubnisfreie Erwerb (zur Beförderung) der Munition setzt den erlaubnisfreien Erwerb der Waffe (zur Beförderung) voraus ("unter den Voraussetzungen").
keine Waffe, keine Beförderung von Munition.
erlaubnisfreier Munitionserwerb nur im Rahmen des erlaubnisfreien Waffenerwerbs! und das hier zweckgebunden: Beförderung.
d.h. die Waffe muss mit!
...man mag mich berichtigen und eines Anderen belehren.......
Ist es nicht so das der Transport der Waffe im Grunde auf nur zum Schießstand , Match und Büxer begrenzt ist.
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Ah ja? Ein Psychologe (die werden auch gern zitiert.....) rät aber im "kognitiven Verhaltenstraining"
"ängstlichen" Personen gerade das Gegenteil und zwar sich immer wieder mit den Situationen
auseinanderzusetzen die,die Angst auslösen....!
Früher auch "flooding" genannt - dies ist eine Form der Konfrontationstherapie und zählt zur Verhaltenstherapie.
Is nix anderes als Weichflöten hart zu machen auf Dinge die diese (ver-)meiden wie der Teufel das Weihwasser
idR auf Grund einer Verhaltensstörung.
Der nähere Sinn dahinter ist das der Klient feststellt "ey du da passiert ja nix schlimmes" und irgenwann
wird die Situation normal ohne Blutdruck von 180 und das vermeiden wird gelöscht.
Allerdings kann man das zwar bei vielen Dingen anwenden aber nicht jede Situation ist dafür geeignet.
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Frag mal bei www.waffen-seeberger.de nach ...
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Neuigkeiten im Umgang mit Sportschützen seiten unseres Landratsamtes (Landkreis Leipzig) sind folgende:
Was ist das nur los bei Euch ?
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Danke Iggy für deinen Beitrag !
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Verwenden die überhaupt .223 Munition denn ich hab mal eben zb beim OA Ö Impoteur nur 9x19mm AR15 gesehen.
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Was verspricht man sich durch solche Änderungen ?
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KEINE!
ja gut oder besser
Aber nun interessiert es mich aber wo liegt da denn der Unterschied ?
Ich dachte da wurden lediglich n paar Modelle bestimmt und das war es.
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In Österrreich ist ja scheinbar nicht jede AR15 erlaubt - wie kann man den feststellen welche nun von D nach Ö
mitnahmefähig ist zu einem Match ?
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Scheint ja überall etwas anderst gehandhabt zu werden.
Die Frage wann muß das vom Verband erhaltene Bedürfnis als Voreintrag in der WBK stehen
kam mir deshalb da dies ja wiederum mit anderen Faktoren korreliert.
Ebenfalls ist es ja auch denkbar das man Aktivitäten bei der Behörde zusammen fassen möchte
so das man nicht für jedes einzeln hin muss.
Wenn man dazu n paar Wochen Zeit hätte oder gar wenige Monate wär das ja nicht verkehrt.
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Das Problem mit den Schießständen etc ist doch das überwiegend so eine (vorgefertigt/entschuldigende) zementierete Meinung besteht ala
morgen schon ist es eh vorbei , alles sau teuer , nix geht, was das kostet und sowiso lohnt initiative nicht.
Ja es mag solche Projekte geben wo die zutrifft aber diese zu verallgemeinern und pauschalisieren ist mMn eine
unglückliche Lüge.
Mir ist aber mind. eine Person bekannt welche Milionen investiert in Schießstände und ich würde der
Person wahrlich nicht unterstellen das sie nicht weiss was sie tut.
Auch einzelne Vereine stämmen div. Projekte.
Das mal als Gegenbeispiel zum "gejammer" und generell sollte man offen und positiv an
soche Dinge herangehen. Ggf Symbiosen mit anderen Vereinen bilden.
Man muß nicht immer neu bauen , ich denke auch vorhandene Gebäude kann man umfunktionieren.
Klar von nix kommt nix aber von nix unternehmen und versuchen kommt auch nur nix.
Nix tun ist aber auf Dauer und im Sinne des Schießsport zu wenig.
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Bedeutet das man erhält die Bescheinigung vom Verband und muß das dann "unmittelbar" in einen Voreintrag umwandeln ?
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Ich habe mir auch diese Frage gestellt und bin auf diesen Thread gestoßen,
gelten die hier verfassten Antworten heut zu Tage auch noch für Waffe / WBK Bedürfnisbescheinigungen
oder gibt es da mittlerweile eine Frist wann der zurückerhaltene Antrag vom Verband zB in einen
Voreintrag ungewandelt werden muss ?
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Hallo Harold, interessant ich hab mich aber verschieben
meinte eigentlich wem gehört die Infinity welche die junge Dame in der Hand hält.
Und ganz eigentlich wollte ich nur wissen ob die Dame so ein ipsc-shooting-star ist.
Wünsch jedenfalls allen viel Spaß auf dem Match !
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Danke die Anmerkung , ich seh bei uns im Verein keine "Spannungsgefahr"
denn da herrscht tiefe verwurzelte Harmonie.
Da hat jeder Verständnis für die Belange seines Nächsten.
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"0.9.3.3 Wettkampfarten
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Vereinsmeisterschaften
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Die Vereinsmeisterschaft ist auch durchzuführen, wenn nur ein Schütze startet.
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Die Durchführung der Vereinsmeisterschaft ist Angelegenheit des Vereins.
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Wenn Du eine VM schießen willst, dann hat der Verein diese auszurichten!
Das gefällt mir !
Ich werde gleich morgen eine Vereinsmeisterschaft beantragen wo mir gewiss ist das
ich der einzige Schütze sein werde ;-)
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Wie jetzt in der FAZ gibt ne kl. DIY zum Thema ?
Wobei ich durchaus glaube das wenn man so richtig "Sachkundig" bei diesem Thema ist
da durchaus was möglich sein könnte auf die einfache Tour.
Der "Student" hat es ja auch irgendwie geschafft und ich glaub nicht das er
ein mittelständischen Maschinenpark dazu hatte.
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Prima Web-Site zum Match
Was mich interessieren täte wer ist denn die junge Dame mit der Infinity in der Hand ?
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Für Gurken gibts ne Euro-Norm.
Ändern im Großen kann man selten was außer man sich selbst.
Und was das Zwischenmenschliche anbelangt - da fehlts häufig weit egal ob im SV
oder sonst wo.
Vorschiften und Gesetzte erlassen - manche haben das patentiert.
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Also, ich finde, sowas
https://forums.rivals.com/threads/girls-with-guns.76158/
weiter auszubauen hat einiges für sich !
Siehst du denn dann zumindest auch aus wie n Modell ?
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Kaum einer hat sich zu der Zeit gewehrt , der Gedanke war , es wird schon nicht so schlimm ,wie ist es heute ?
Wäre wohl kaum anderst aber mal ehrich wer wehrt sich denn schon gegen eine Übermacht.
Die Leute hatten Eigentum, Frau, Mann und Kinder - das läßt wenig Platz für den "Rambo-Typ" der nix zu verlieren hat.
Worauf willst du nun genau hinaus ?
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Ohne Worte aber mit smiliy
Munitionstransport
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von 2011-Jack
Hab ich wo soll ich nun genau im Waff§ dazu lesen wegen :
"es geht um den vom Bedürfnis umfassten Zweck. .....lies doch mal was und wo das WaffG sich hierzu äußert...."
Das hier ?