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dl5mhk

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Alle Inhalte von dl5mhk

  1. Einer korrekten oder der "modernen" Variante, die hinten Überhang hat?
  2. Na sowieso. Das "Normalerweise" hängt allerdings stark davon ab, wie intensiv die beiden Racker grad am Diskutieren sind - zumindest in der Praxis.
  3. Blöd gelaufen. Manche lernen's nie. Keilereien im Rudel sehen immer schlimmer aus, als sie es wirklich sind, weil Kommentkämpfe immer mit viel Theater und Show verbunden sind. Die wirklich krassen, ernsten Kämpfe sehen eher unspektakulär aus. Aber wer die Nerven verliert, der geht da schonmal dazwischen. Normalerweise isses übrigens so, daß - wenn diese Keilerei innerhalb des eigenen Rudels abläuft - der Gewinner dein Freund wird und der Unterlegene rutscht halt nach unten und ist der Depp. Immer den Stärkeren unterstützen! Also so sollte es zumindest sein. Da gibts dann aber diese egalitären Nichtschecker, die Unruhe im eigenen Rudel stiften, indem sie dem Unterlegenen beistehen ("Armer Gusti, knuddel...und DU verziehst dich in die Ecke, böser Poldi!", eigentlich gehört's wie gesagt grad andersrum)...versteht zwar weder der Gewinner noch der Verlierer der Keilerei, weil das die grad so mühevoll ausgekegelte Rangordnung wieder durcheinanderbringt, aber erklär das mal den Leuten....die halten dich für ein autoritäres Arschloch. Genau das hält dich aber normalerweise an der Spitze des Rudels...ansonsten sagt die Nr. 2 seufzend: "Ich machs ja nicht gern, aber wenn du's nicht hinkriegst...einer muss es ja machen!" und duldet dich nur mehr auf dem Sofa. Game lost.
  4. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtfertigender_Notstand#Speziellere_Normen Jacke über'n Kopf werfen geht auch (Sicht nehmen), aber sobald der Hund wieder sehen kann, gehts lustig weiter... Beim Zupacken muss man halt gut aufpassen und den Hund wirklich mit den Hinterbeinen in der Luft halten, bis der Besitzer den angeleint hat - so kann der Hund sich definitiv nicht rumdrehen und zubeißen, da er dabei den Halt auf den Vorderpfoten verlieren würde. Kommt er aber mit den Hinterbeinen runter, hat man verloren. Übrigens hab ich schon erlebt, daß das böse Hundi dabei dem eigenen Besitzer in die Griffel gebissen hat. Hatte bloß gerade keine Zeit zum Lachen...
  5. Auf gar keinen Fall Hals oder Kopf versuchen zu greifen. Probate Methode: Am Schwanz packen, nach hinten oben ausheben (nicht ruckartig) und halten - also daß die Hinterbeine in der Luft sind. Dabei hat noch alles ausgelassen , was ich je so gepackt hatte, wenn mein Hovawart wieder mal von sozial geschädigten Stadtkötern angegangen wurde. Nicht ein einziges Mal gebissen worden! Die netten Hundilein rechnen mit sowas überhaupt nicht bzw. kennen das nicht und sind völlig perplex, weil sie dafür keine erlernte Verhaltensweise im Repertoire haben. Wichtig dabei: Das hysterische Geschrei des Besitzers völlig ignorieren und sich davon auf keinen Fall ablenken lassen. Viele Grüße, dl5mhk
  6. ...vom Kopfschütteln: http://www.merkur.de/lokales/ebersberg/50-jaehriger-ebersberger-einer-waffe-loeste-bahnhof-zorneding-einen-polizeieinsatz-6713416.html Nicht lange her gab es einen ähnlichen Großeinsatz ein paar S-Bahn-Stationen weiter, als eine Frau die Polizei anrief und einen Mann mit Langwaffe an der S-Bahn-Station meldete. Die kamen dann auch prompt und stellten fest, wie der Übeltäter ausgerüstet war: Mit 3 Flaschen Bier und einem Taschenmesser am Gürtel...
  7. Ist halt einfach eine Frage der Herangehensweise. Ich - und du wohl auch - bin z.B. in einer Umgebung aufgewachsen, wo der ABV ggf. wenn wir als Kinder oder Jugendliche mal einen Blödsinn gemacht haben, sich gefragt hat "Muss ich die jetzt anzeigen oder reichen ein paar strenge Worte?". Heute scheint's mir, als würde rigoros alles zur Anzeige gebracht, was sich irgendwie anzeigen läßt - und langts nicht, dann läßt man sich was einfallen, wie man doch ein strafwürdiges Ding draus konstruieren könnte. Und sowas ist einfach dermaßen was von daneben, daß sich jede Diskussion erübrigt. Ebenso wie z.B. die Sache mit dem Kerl, der angesichts des Papstbesuches äußerte, daß man die dafür anfallenden 40 Mio auch anders hätte verwenden können und dem dann deswegen die Bude auf links gedreht wurde... Dann gehören ihm halt die Waffen schon weggenommen, aber eben auf 'ne umgängliche Art. Aber das scheint heute irgendwie keine Bedeutung mehr zu haben.
  8. Tja, manchen Leuten ist halt echt nicht zu helfen. >Die erteilte Waffenberechtigung wurde von der Waffenbehörde wegen Unzuverlässigkeit und persönlicher Nichteignung widerrufen > und er wurde nach Eintritt der Rechtskraft zur Abgabe der WBK und der Waffen aufgefordert. > Nachdem er auf diese Aufforderung nicht reagierte wurde durch die Behörde Strafanzeige wegen illegalem Waffenbesitz erstattet > und es wurde ein Durchsuchungsbeschluß zur Beschlagnahme der Waffen erlassen. Also so ziemlich alles falsch gemacht, as man falsch machen kann. > Dass ich mit dieser Art des Vorgehens nicht konform ging, weil nach meiner Meinung so im Ablauf nicht zulässig, könnte mir ein > Mitglied hier bestätigen. Hätte denn deine Meinung in der Sache ggf. was geändert? Ich meine, wenn Beschlüsse erstmal rechtskräftig werden, dann ist es eh ein wenig spät, daran noch herumzuschrauben.
  9. Hatte der einen schlechten Anwalt? Schreckschussschießen auf dem eig. Grundstück ist ja nun nicht an sich verboten. Da würde mich doch mal das Az interessieren, die Urteilsbegründung ist sicher ein Musterbeispiel an Spitzfindigkeit.
  10. > Und das wird heute reichlich getan, schlimmer als in der ehemaligen DDR. Stümpt definitiv. Im Grunde hat sich anno dazumal mehr oder weniger alles unter Nachbarn klären lassen, auch wenn's hier und da mal eines etwas deutlicheren Wortes bedurfte. > Das wollen oder können manche aber leider nicht begreifen, mir ist es eh wurscht, ich kann nur darauf hinweisen. > Ich laufe heute mit der SSW an einem PVB vorbei, der grüßt mich freundlich, am nächsten Tag an einem anderen PVB, der das nicht so locker sieht. > Und nun? > Recht haben und Recht bekommen? Also mir ging es in dieser Diskussion eigentlich garnicht mal so sehr um die praktische Durchführbarkeit, sondern mehr um die Rechtslage an sich. Daß der eine oder andere Rechtsdurchsetzer seine eigenen Verfahrensweisen entwickelt, ist mir vollkommen bewusst, nur muss das ja deswegen nicht immer der 100% korrekte Weg sein. Sowas wie das hier ist ja nun auch nicht der Königsweg an sich, der rechtlich einwandfrei ist - die Frage ist vielmehr, ob man das halt schulterzuckend hinnehmen sollte im Sinne von "Is halt so": http://www.sueddeutsche.de/muenchen/vorwuerfe-gegen-muenchner-polizei-der-beamte-ist-ausgetickt-1.1592391
  11. > Ich sehe es nicht anders, aber Du verstehst nicht, daß der kWS nur eine allgemeine Erlaubnis (bezogen auf das Führen von SSW) ist wie auch der FS eine allgemeine Erlaubnis (bezogen auf das Führen von Kfz) ist. > Die beide ihre Grenzen in den allgemeinen (oder auch speziellen) Gesetzen findet. Wenn das nur so eine allgemein gehaltene Erlaubnis ist wie der FS, dann bedürfte es einer kodifizierten "Einschränkung" analog der StVO. Gibt es aber nicht. Warum wohl? > Du kennst Die Waffenverbotszonen. Das ist wie ein "Durchfahrtverboten"-Schild. Oder "Fußgängerwegschild" - da darfst Du nicht mit dem Auto fahren, FS hin oder her. In der > Waffenverbotsverbotszone darfst Du keine Waffe führen. kWS hin, gWS her. Es sei denn, Du hättest eine spezielle Erlaubnis (wie die Polizei), auch in Waffenverbotszonen > eine Waffe führen zu dürfen. Das versteht Du doch auch. Eine Waffenverbotszone untersagt das Waffentragen explizit, richtig? Und sie ist hinreichend genau spezifiziert, also ganz konkret, richtig? > Und § 118 OWiG ist nichts anderes wie eine solche für alles Nichtverbotene und auch für allgemeine Erlaubnisse geltende Verbotsnorm. Das ist so schön, das werd' ich mir wohl als Signatur reinsetzen...ein Verbot für alles Nichtverbotene. Klasse.
  12. Sorry, es gilt das geschriebene Recht, oder siehst du das anders? Die Erteilung eines KWS ohne weitere Auflagen erlaubt das Führen ohne weitere Einschränkungen. Sollten diese von der Behörde gewünscht und beabsichtigt sein, dann muss das die Behörde entsprechend so definieren. Wohlgemerkt: Die Behörde, nicht der jeweilige PB. Ansonsten vielleicht mal interessant für dich: http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Nebenbestimmungen_eines_Verwaltungsaktes-d164836.html
  13. "Für Ordnung sorgt": im Sinne des geschriebenen Rechts oder im Sinne eines PB, der der Meinung ist, der Bürger habe nicht mit Waffe rumzulaufen und basta, egal was Gesetz und Waffenbehörde sagen? Was den Motorradhelm in der Bank angeht: Was meinst du, wie sich die Bank bzw. deren Sicherheitspersonal verhalten würde: Dich höflich darum bitten, den Helm abzusetzen, oder würde man dich packen und zu Boden werfen, während der zweite mit gezogener Waffe sichert? Noch'n Nachtrag: Das mit dem offenen Führen hat ein Nachbar schon ausprobiert: Weißes, gut frisiertes Haar, über 70, Anzughose, helles Hemd, Krawatte (also insgesamt sehr seriöses Äußeres), SSW im Holster. Ist höflich auf die SSW angesprochen worden, nach Ausweis und Erlaubnis für die Waffe gefragt worden. Außerdem wurde er gefragt, ob ihm bewußt sei, daß das offene Führen eher ungern gesehen würde - was er bejahte. Und das war dann soweit eigentlich alles. Kurzum: Völlig korrektes Auftreten der PB, und genauso sollte es eigentlich immer ablaufen, wenn nicht grad mit dem Ding herumgefuchtelt wird etc.
  14. Sorry, aber dein Beispiel mit dm GV in der Öffntlichkeit hinkt nicht nur, das hat nicht mal Beine und sitzt ergo im Rollstuhl. Schau dir nochmal die beispielhafte Aufzählung in deinem Link an, bei keiner der dort erwähnten Verhaltensweisen hat der Betreffende eine explizite behördliche Ermächtigung für sein Verhalten, im Gegensatz zum mit WS oder KWS ausgestatteten Waffenträger. Insofern erwarte ich von einem Polizisten ggf., daß er sich beim Waffenträger nach dessen Erlaubnis erkundigt und bei Vorliegen derselben diesen legalen und explizit per auf die konkrete Person ausgestellter Ermächtigung genehmigten Akt des Waffentragens nicht weiter beeinträchtigt. Im übrigen: Selbst WENN das Tragen einer SSW eine gewisse Irritation bei den das sehenden Bürgern auslösen sollte - das hat der Gesetzgeber sicher mit in seine Überlegungen einbezogen und mit der gewählten Verfahrensweise in Kauf genommen. Was "Führen", "öffentlich Führen" etc. angeht: Führen umfasst alle Arten des Führens. Einschränkungen können ggf. auf dem KWS genannt werden. Der Polizist hat jedenfalls nicht die Befugnis, den Umfang der Erlaubnis einzuschränken.
  15. Sorry, aber das ist ein halbseidenes Herbeikonstruieren irgendeiner Regelverletzung, um das offene Tragen am geltenden Recht vorbei unterbinden zu können. Der Inhaber eines KWS ist von der zust. Behörde ermächtigt, seine SWS in der Öffentlichkeit zu tragen, und Einschränkungen sind ggf. auf dem KWS vermerkt. Daraus, daß er dieses Recht wahrnimmt, kann ihm also kein Nachteil erwachsen, solange er sich diesbezüglich an die dafür geltende Rechtslage hält. Und damit wäre dieses Thema eigentlich abschließend behandelt, wenn da nicht der eine oder andere Beamte der verqueren Ansicht sei, "so" könne das ja wohl weder der Gesetzgeber noch die Waffenbehörde gemeint haben und bräuchten nun ihn, um gerade eben dieses absolut legale und rechtskonforme Verhalten zu unterbinden. Leute, wo leben wir hier eigentlich? Entscheidet der einzelne Polizist auf der Straße, ob Gesetze und auf deren Grundlage ergangene Behördenentscheide nun rechtsgültig sind oder nicht?
  16. dl5mhk

    Derf der das?

    Stümpt. Beim Einspieler mit zwei Nuchakus, die er gar nicht mal schlecht beherrschte. Ich glaub auch nicht wirklich, daß er von Mannheim aus zum Trainieren ins Ausland fährt...und die Dinger dort lagert. ;-)
  17. dl5mhk

    Derf der das?

    Daß das so hingenommen wird, während dem LWB - wo las ich's nur vorhin grad? - sogar versucht wird, daraus einen Strick zu drehen, daß er ein volles Magazin neben der KW im 0erSchrank liegen und somit nicht die größtmögliche Vorsicht hat walten lassen...
  18. dl5mhk

    Derf der das?

    Beg your pardon, aber der durchschnittliche LWB darf sich nicht erlauben, auch nur einen falschen Schritt zu tun, ohne dadurch seine Zuverlässigkeit und somit WBK zu riskieren, und insofern kann ich eigentlich nicht nachvollziehen, daß man grad mal eben drüberwegsieht, daß Mr. IschweisswodeinHauswohnt nicht nur im stillen Kämmerlein mit seinem komplett verbotenen Sportgerät übt, sondern das auch noch in der Glotze präsentiert. Aber vermutlich strebt der auch nicht den Erwerb einer WBK an und somit isses dann eh' wurscht. Aer irgendwie komm ich mir da schon bissel verarscht vor.
  19. dl5mhk

    Derf der das?

    Das lag dazumals daran, daß unsere Behörden in ihrer unendlichen Weisheit die Nunchakus als Würgehölzer definiert haben (ja, man kann auch würgen damit), anstatt als beweglichen Knüppel, mit dem mordsmäßig draufgedroschen wird. Und man könne ja auch mit den Plastikdingern würgen, ergo seien diese auch zu verbieten. War dazumal wohl das BKA, das das so definierte.
  20. dl5mhk

    Derf der das?

    Hab grad mal mit 'ner Polizistin gesprochen - wenn die eine Ausnahmegenehmigung haben,wär's ok. Allerdings wenn der junge Mann so geschickt damit umgeht, dann spricht das für reichlich Training, und da allein schon der Besitz strafbar ist, wäre das durchaus zumindest des Prüfens wert. Viele Grüße, dl5mhk
  21. dl5mhk

    Derf der das?

    @heletz: Da hab ich so meine Zweifel, ob die da außerhalb D drehen. Ich werd mir den Quark mal ansehen, vielleicht auch aufzeichnen. Viele Grüße, dl5mhk @Terrex: Ja, das scheint tatsächlich so.
  22. dl5mhk

    Derf der das?

    Ja, die Schaumstoff/Plastikrohrvariante definitiv auch... Viele Grüße, dl5mhk
  23. dl5mhk

    Derf der das?

    Moin, grad schaut meine Frau in die Glotze, zeigen die auf RTL einen rappenden Kulturbereicherer, der wohl heute abend bei Dieter Bohlens DSDS auftritt - fuchtelt der da vor der Kamera eifrig mit Nunchakus herum und tut das wohl auch bei DSDS. Haben die für sowas eine Ausnahmegenehmigung oder begeht der da vor laufender Kamera 'ne Straftat nach WaffG? Grüße aus dem tiefen Süden, dl5mhk
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