Ablaze
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Ja, wie ich schon ganz am Anfang schrieb, so handhabt das die Behörde in Berlin auch. Die ist aber leider nicht mehr zuständig. Die Behörden interpretieren das Gesetz wohl unterschiedlich und der Anwalt, den ich gesprochen hatte, meinte, man könne da nix machen ("Nur weil Berlin das so lax handhabt, können Sie nicht fordern, dass jede andere Behörde das auch so macht").
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Halbautomaten sind in Norwegen seit Kurzem illegal. Für die Einfuhr benötigt man einen Grund (nein, "ich will halt lieber hier schießen gehen" ist kein Grund). Man benötigt eine offizielle Einladung zu einem Wettkampf z.B. Man kann nicht einfach bewaffnet durch die Gegend reisen, nur weil man einen EFP hat. Dazu jedes Mal dann Zollformulare ausfüllen, mit den Grenzbeamten sprechen, Gepäck aufgeben und Gebühren zahlen. Ich habe über 120 Flüge im Jahr. Die Waffen nehme ich dann wohl am besten immer zum Kunden mit ins Büro. Hat ja jeder Kunde einen zugelassenen Waffenschrank für den Fall, dass der Berater seinen in dem Land illegalen Halbautomaten mitführt. Ich bin nicht an einem festen Ort, sondern dauernd woanders. Das einzige, was relativt konstant ist, ist, dass ich nicht in Deutschland bin. Aber sicherlich interessiert es die deutsche Behörden nicht, dass meine in Deutschland registrierten Waffen überhaupt nicht in Deutschland sind, sondern einfach fröhlich mit mir 120 Flüge im Jahr quer durch die Weltgeschichte machen. Ein deutscher Verband erkennt außerdem Termine im Ausland nicht an für das Bedürfnis (wohl weil man schlechter die Echtheit der Schießbucheinträge nachprüfen kann etc.), außerdem ist ja auch nicht wirklich plausibel, dass man IN DEUTSCHLAND Waffen benötigt, wenn man eh nie in Deutschland schießt, insofern also logisch. Kurzum: nicht hilfreich. Ich werde die Waffen vermutlich erst mal bei meinen Eltern unterstellen und versuchen, wenigstens 3-5x im Jahr nach Deutschland zu kommen und Wettkämpfe zu schießen o.ä., damit mir der Verband weiter das Bedürfnis bescheinigt.
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Zwar sowohl sachlich falsch als auch für meinen Fall überhaupt nicht praktikabel (ganz offensichtlich nicht mal den Thread gelesen), aber schön, dass Du auch was kommentiert hast.
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Wozu soll man ein Bedürfnis haben, in DE Waffen zu haben, wenn man nur im Ausland mit ausländischen Waffen schießt?
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Der Verein muss doch das Bedürfnis bescheinigen und nicht nur die Mitgliedschaft. Und das tut der Verein auch nur, wenn das Bedürfnis besteht, wofür die passive Mitgliedschaft nicht ausreicht.
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Danke!
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Nein, weil es nicht als "überlassen" zählt, wenn man selbst jederzeit eingreifen kann. Den genauen Wortlaut des Gesetzes habe ich aber nicht mehr im Kopf.
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Ja, das ist klar. Ich habe halt bei der Sachkunde gelernt, dass ich eine Waffe einer anderen Person nur überlassen darf, wenn sie eine WBK hat.
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Dann behauptest Du Quatsch und hast vermutlich keine WBK.
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Das war mir neu, danke. Ich weiß halt noch aus meiner Zeit, als ich noch keine WBK hatte, dass z.B. Stände mit Mietwaffen immer die WBK als Voraussetzung hatten. Wir haben zwar Vereinswaffen, aber das ist immer ein Riesenaufwand, da es keine zentrale Lagerung gibt. Deshalb bin ich eben echt froh, eigene Waffen zu haben.
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Ja, um alleine schießen zu können. Aber zum Schießen benötigt man halt auch eine Waffe. Und ohne WBK kann man schlecht mit der Waffe allein sein. Ich bin im BDS, frage mal beim Verband nach.
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Die WBK ist doch Voraussetzung, dass einem Waffen ohne Aufsicht überlassen werden können...? Sonst ist man ja nur regulärer Gastschütze und die Aufsicht muss jederzeit eingreifen können, etc. Die Aufsichtsbescheinigung ist natürlich nur relevant, damit man alleine auf dem Stand sein kann.
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Da steht doch, dass es zulässig ist...? Und bei Auswanderung gibt es ja sogar einen guten Grund, dass die Behörde vermutet, dass das Bedürfnis entfallen ist.
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Das war ja auch meine Überlegung. Bis auf den Quatsch mit der Lupi (von AR-15 ist es schon ein Unterschied). Aber es ist halt einfach erheblich einfacher, wenn man eine WBK hat, das weiß ich noch aus den Zeiten, wo ich selbst keine hatte. Selbst wenn Mietwaffen vorhanden sind, haben Stände oft keine Kapazitäten für die Aufsicht, sprich, ohne WBK und Aufsichtsbescheinigung kann man nicht mal Waffen mieten. Ja, man kann mit Vereinskameraden schießen gehen, aber das ist alles furchtbar nervig (immer warten, bis man dran ist, etc.). Würde deshalb schon gern wenigstens einfach Waffen auf Leihschein holen und selbst damit zum Stand fahren können, etc. - und wer weiß, vielleicht komme ich ja doch noch mal zurück, will die Waffen doch ins Ausland mitnehmen, etc. Ich will mir halt jetzt nichts verbauen - außer es ist einfacher meinem Kumpel die Waffen zu verkaufen, dann würde ich das Geld natürlich schon nehmen.
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1. Die Sachbearbeiterin beim BVA schrieb dazu: Da ich diese Prüfung aufgrund des Zuständigkeitswechsels vorgezogen habe, ist die nächste Überprüfung (auch des Bedürfnisses) erst wieder in drei Jahren , also im März 2020. Hatte auch einen Anwalt für Waffenrecht kontaktiert, der meinte, das ist alles schon richtig so. Wenn Berlin das lockerer auslegt, ist das deren Ding. Hast Du mehr Infos zu dem Urteil? 2. Nun ist ja schon die Frage, wann bei mir die "drei Jahre ab Erteilung sind". Erteilt wurde die WBK 2015, müsste also 2018 sein. Allerdings gab es durch den Wegzug den Zuständigkeitswechsel, deshalb erst wieder Regelüberprüfung 2020 (s.o.). Ich werde mal noch mal mit meinem Verband sprechen.
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Ich würde mich dem FA gegenüber schon erklären, aber wozu soll ich mir das ans Bein binden? Welchen Vorteil würde der deutsche "Papier-Wohnsitz" mir denn bringen? Verkaufen vs. verleihen, weil...?
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Danke. Also war mein erster Ansatz gar nicht so verkehrt. Gäbe es Gründe für die eine oder andere Variante (verkaufen und leihen vs. behalten und verleihen)?
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1. Das ist leider falsch. Bei deutschem Wohnsitz gilt automatisch unbeschränkte Steuerpflicht (wobei aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen das Einkommen in Deutschland ggf. nicht besteuert wird). So etwas wie "mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland" existiert im deutschen Steuerrecht überhaupt nicht. Das gibt es nur bei DBAs. Bitte beschränkt Eure Ratschläge auf Bereiche, wo Ihr kompetent seid und nicht nur mal etwas gehört habt. Glaube mir, ich habe mich damit zur Genüge befassen und Geld für Steuerberater ausgeben müssen. Natürlich kann ich dem FA dann alles mögliche erklären, es hätte steuerlich in meinem konkreten Fall auch keine negativen steuerlichen Auswirkungen, aber den Stress brauche ich einfach nicht. 2. Was soll mir der Wohnsitz bei den Eltern bringen, außer einen Verstoß gegen das Meldegesetz? Wie soll ich mit "einfach mal hin und wieder" (<< 18x pro Jahr) ein Großkaliber-Bedürfnis aufrechterhalten?
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Mit der 4mm-Waffe würde ich die WBK also behalten dürfen. Aber das Bedürfnis für die Großkaliber-Waffen würde ggf. entfallen. Ok. Könnte ich denn dann z.B. die Waffen trotzdem meinem Jägerkumpel verkaufen und, wenn ich mal da bin, auf Leihschein meine alten Waffen schießen gehen? Oder nur, wenn er dabei ist? Überlege halt, ob es sinnvoller wäre, so lange wie möglich zu versuchen, meine Waffen zu behalten (ggf. ihn auf Leihschein damit schießen zu lassen, wenn sie eh bei ihm gelagert sind), oder ob ich sie ihm gleich verkaufe und sie mir dann selbst nur ab und zu ausleihe.
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Richtig, kein Wohnsitz mehr in der BRD. Den Stress mit dem Finanzamt brauche ich nicht, wäre streng genommen ja auch ein Verstoß gegen das Meldegesetz, wenn man dort nur auf dem Papier einen Wohnsitz hat. Der Wohnsitz ist aber auch nicht das Problem. Wenn ich schaffen würde, mein Bedürfnis zu erhalten, könnte ich für alle Ewigkeiten meine WBK behalten. Das BVA hat mir erzählt, die haben ganz viele "Kunden", die z.B. von Bayern nach Österreich ziehen (oder so), aber immer noch regelmäßig über die Grenze fahren und in Deutschland schießen gehen, mit Waffen, die z.B. bei den Eltern gelagert sind. Ist völlig unproblematisch, WBK bleibt gültig, alles schick. Nur komme ich halt nicht dazu, so oft schießen zu gehen, selbst wenn ich mal meine Eltern besuche (was auch daran liegt, dass es immer etwas umständlich ist, zum Schießstand zu fahren, eine freie Bahn zu finden, etc.).
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Ich habe einen 1er-Schrank. Ich würde die Waffen auch behalten (gerade wenn Du meinst, dass sie im Wert steigen), aber wie soll das gehen, wenn ich nicht zum Schießen komme? Spätestens 2020 würde die WBK dann doch wohl eingezogen. Klar, mein Verein/Landesverband unterstützt mich, die würden evtl. auch was machen in Richtung Wettkampfschütze und so (evtl. einfacher, das Bedürfnis bestätigt zu bekommen?), aber bei vielleicht 5-10 Terminen im Jahr, wenn es hochkommt? Ich habe momentan keine Pläne, noch mal nach Deutschland zu ziehen. Man soll ja niemals nie sagen, aber ich kann es mir wirklich nicht vorstellen. Tresor könnte ich sicher bei Freunden unterstellen, evtl. auch bei Eltern. Das ist ja auch nicht das Problem, hatte ich ja bisher auch (alte Wohnung, aber mitgeteilt, dass untervermietet, Untermieterin hat keinen Zugriff). Wie gesagt, im Ausland ist nicht wirklich eine Option. Dazu bin ich zu wenig an einem festen Ort, und da ist es ja sonst auch wieder das ganze Geraffel mit Vereinsmitgliedschaft, Terminen etc., wenn man dort überhaupt z.B. Halbautomaten besitzen darf. Einen Jagdschein würde ich vielleicht machen, der kostet in Norwegen ca. 250 Euro und ist an einer Handvoll Nachmittagen zu bekommen (alles etwas relaxter).
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Hallo, ich bin ursprünglich Berliner und zu Ende 2016 ausgewandert. Ich bin momentan in verschiedenen Projekten vor allem in Nordeuropa als Berater tätig und lebe quasi nur im Hotel. Bisher hatte ich meine Wohnung in Berlin untervermietet an eine Freundin und meine Waffen dort noch zu stehen (sie hat keinen Zugriff, alles behördlich abgesegnet), aber die Freundin zieht jetzt selbst ins Ausland für ihren Master. Aufgrund der Abwesenheit komme ich nicht zum Schießen, bisher war ich 2-3x schießen dieses Jahr. Daher muss nun eine andere Lösung her. Mit Wegzug ging die Zuständigkeit vom LKA Berlin auf das Bundesverwaltungsamt über. Meine Sportschützen-WBK (leere gelbe und grüne mit drei Waffen) habe ich seit 2015. Im Rahmen des Zuständigkeitswechsels gab es Anfang 2017 eine neue Regelüberprüfung, das BVA hat mir aber mitgeteilt, dass man alle drei Jahre das Bedürfnis prüft. In Berlin wird nur nach den ersten drei Jahren das Bedürfnis geprüft. So, wie es aussieht, wäre es also nur eine Frage der Zeit, bis meine WBK eingezogen wird. Dem möchte ich gern zuvorkommen. Ein Freund hat gerade seinen Jagdschein gemacht und würde mir die Waffen abkaufen. Alternativ könnte ich sie sicher auch bei ihm unterstellen o.ä. - er müsste jetzt eh einen Waffenschrank kaufen. Wenn sie ihm gehören, könnte ich ja immer noch mit ihm schießen gehen, wenn ich mal zu Besuch bin. Vorausgesetzt, er darf überhaupt AR-15, VS-Repetierflinte und 9mm-Pistole kaufen. Gibt ja für Jäger bestimmt auch ein Erwerbsstreckungsgebot...? Ich würde aber am liebsten meine WBK behalten, weil das einfach vieles einfacher macht. Habe nun gehört (ja ja, das habe ich sicher mal bei der Sachkunde gelernt, aber nicht so aufgepasst, weil mich nur Großkaliber interessiert hat ), 4mm-Waffen mit PTB-Zeichen und F im Fünfeck sind WBK-pflichtig, aber bedürfnisfrei. Wäre es evtl. eine Lösung, dass ich mir so etwas kaufe und bei meinem Kumpel im Waffenschrank einlagere, um meine grüne WBK zu behalten? Es gibt bei uns keine zentrale Lagerung im Verein o.ä. und ich würde eben die Waffen eigentlich auch gern verkaufen, weil sie ja nun nicht gerade im Wert steigen, wenn sie einfach nur irgendwo herumliegen. Mitnehmen ins Ausland ist auch keine Option, weil ich eben so viel herumreise und auch nicht zum Schießen komme, zumal u.U. auch nicht alles unbedingt erlaubt ist (Norwegen z.B. hat gerade alle Halbautomaten verboten). Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?