Ablaze
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Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
Ablaze antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Du hast Recht, die Behörde hat es bestätigt: -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
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EIN Geisterfahrer?! Hunderte! -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
Ablaze antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Ja, genau, das ist der Stand. Mein Verein hat auf das Schreiben vom BDS verwiesen, dass das jetzt eben vom BDS bescheinigt werden muss (§ 58 Abs. 21 WaffG). Die Bescheinigung vom Verein reicht nicht. Die Behörde hat mir dazu noch nicht geantwortet. Ich bin in zwei Wochen wieder in Deutschland und werde dann die WBK-Kopien dem BDS vorlegen, damit sie das ausgestellen können. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
Ablaze antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Na ja, die Regelüberprüfung findet alle drei Jahre statt. Da werden ja immer die letzten zwei Jahre angeguckt. Von daher würde ich nicht davon ausgehen... Oder? -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
Ablaze antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Halt mal den Ball flach. Wie ich mehrfach geschrieben habe, fehlt es mir an Zeit. Ich habe erst recht keine Zeit, mich in irgendwelchen Foren herumzutreiben. Dementsprechend bin ich nur hier aktiv, wenn ich eine konkrete Frage habe. Die letzte Regelüberprüfung war übrigens auch kein Problem, da hatte ich ausreichend Termine. Das ärgert Dich vermutlich schon wieder, bin ich doch ein böser Vaterlandsverräter, der einfach kackfrech ins Ausland abgehauen ist. Das tue ich auch gerne, ich schieße auch Wettkämpfe. Wenn ich wieder mehr Zeit habe (was durchaus bald sein kann, da ein großes Projekt gerade zu Ende geht und ich einen neuen Mitarbeiter eingestellt habe, um mich zu entlasten), werde ich auch wieder mehr schießen gehen. Ich verstehe schon, dass Du vermutlich mit dem silbernen Löffel im Mund geboren wurdest (nicht? Siehst Du mal, wie sich Unterstellungen von Fremden im Internet anfühlen). Aber andere Leute müssen tatsächlich für ihr Geld arbeiten. Das Schöne an der Sache ist, dass sich niemand für Deine oder meine Meinung interessiert. Es gibt ein Gesetz, das für alle gleich ist. Ob das Gesetz gut oder schlecht ist, kann man sicher diskutieren, aber glücklicherweise gibt es noch keine Willkürentscheidungen in Deutschland. Es steht Dir frei, Dich politisch zu betätigen und einen neuen Passus einzuführen, der bei WO-Benutzern, die Du nicht magst, automatisch zum Verlust der WBK führt. 1. Es gibt Länder mit deutlich restriktiverem Waffengesetz. Das kennst Du natürlich nicht, weil Du wahrscheinlich Dein Dorf noch nie verlassen hast. 2. Es gibt Menschen, die viel international arbeiten und unterwegs sind und - potzblitz - ihren Wohnort durchaus öfter wechseln. Ich weiß, das kannst Du Dir nicht vorstellen mit Deinem begrenzten Horizont. Nach Deutschland kehre ich regelmäßig zurück, um meine Familie zu sehen, und daher ist es am zweckmäßigsten, dass die Waffen dort sind. Wenn ich mal einen „Für-immer-Wohnort“ gefunden habe, werde ich sicherlich die Waffen dorthin mitnehmen, sofern möglich. Glückwunsch, das ist das Dümmste, das ich seit Langem gelesen habe. An keiner Stelle habe ich so etwas geschrieben. Du weißt genau null über meine persönliche Situation, aber Hauptsache, Du bist mal Deine dummen Stammtischparolen losgeworden. Es ist wirklich zum Fremdschämen, was Du hier vom Stapel lässt. Tut mir leid für die anderen, die so einen Austausch lesen müssen, aber das konnte ich nicht unkommentiert lassen. Von mir aus kann ein Moderator gern sowohl ALBAs Beiträge als auch meine Antwort darauf löschen, es trägt ja nichts zur Sache bei. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
Ablaze antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Mitteilung vom BDS dazu an Vereinsvorsitzende (relevanter Abschnitt): https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__58.html Ich glaube nicht, dass die da eigene Gesetze erfinden, für den BDS bedeutet das nämlich jede Menge Mehrarbeit. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
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Der BDS sagt, seit diesem Jahr müssen sie das ausstellen, nicht mehr der Verein. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
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Aha. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
Ablaze antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Ja, deshalb will ich erst wieder mit dem BDS sprechen. "Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst" und so. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
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Der Unterschied ist egal, ich habe beantragt und sofort eintragen lassen. Passt schon alles so. Mal gucken, was der BDS morgen sagt. Kenne das durchaus so, dass die Behörde einen nicht von sich aus auf solche Dinge hinweist... -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
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Danke. Ja, so werde ich das dann machen. Werde gleich morgen mal beim BDS anrufen... -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
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Ja. Ich bin übrigens nicht in der Schweiz oder so. Ich meinte nur, ich würde eher in die Schweiz ziehen als nach Deutschland, sollte ich noch mal in die Nähe ziehen. Wie dem auch sei, evtl. habe ich die Lösung: Ich habe sowohl eine grüne als auch eine gelbe WBK. Die ersten beiden Einträge in der grünen WBK sind von Ende 2015. Somit bin ich doch hier über der 10-Jahres-Grenze? Ich habe aber auch noch eine gelbe WBK. Die habe ich damals mit beantragt, aber dummerweise nie etwas gekauft. Im Nachhinein natürlich extrem ärgerlich mit dieser 10-Jahres-Frist... Aber kann ich dann nicht die gelbe WBK einfach zurückgeben und alles sollte schick sein? Ich bin ja weiterhin Vereins- und Verbandsmitglied. Damit sollte doch die Überprüfung für die grüne WBK vom Tisch sein? Die letzte Regelüberprüfung war vor drei Jahren (2023), da bin ich ja durchgekommen. 2024 wird nicht überprüft, oder? Es würden dann nur die letzten zwei Jahre jetzt geprüft werden, aber wenn ich die gelbe WBK zurückgebe, sollte ich da raus sein...? -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
Ablaze antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Ist das nicht mit dem neuen WaffG abgeschafft worden? Nein. Ich bin halt nur alle paar Monate kurz da, um meine Familie zu sehen. Und ich bin selbständig und extrem stark eingespannt. Vielleicht bessert sich das in der Zukunft wieder, aber in letzter Zeit war es einfach immer super stressig. Wenn ich einfach frei hätte, dann wäre das gar kein Thema, schießen zu gehen. Genau so ist es. Die machen auch Regelüberprüfungen. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
Ablaze antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Sportschütze bin ich seit 2015. Ich kann mir nicht vorstellen, nach Deutschland zurückzukehren. Denkbar wäre aber, dass ich evtl. in der Zukunft mal öfter bei der Familie zu Besuch bin und dann schießen gehen kann, oder dass ich z.B. in die Schweiz ziehe und die Waffen dann in die Schweiz umziehen würde, wenn dort die Berechtigung vorliegt. Also aktuell alles sehr vage. Aktuell komme ich einfach nicht dazu, aber die Waffen waren teuer und liegen mir, und ich habe jetzt eher wenig Lust, die mit Verlust zu verkaufen, das Bedürfnis später wieder neu erwerben zu müssen etc. -
Hi, ich wohne seit einigen Jahren im Ausland und bin kaum in Deutschland. Meine Waffen (1x kurz, 2x lang) befinden sich bei einem Familienmitglied in Deutschland (das weder WBK noch Zugriff auf den Schrank hat). Nun steht die Regelüberprüfung mal wieder an, ich war aber die letzten zwei Jahre kaum schießen. 2024 habe ich noch einen Langwaffen-Wettkampf mitgeschossen, 2025 habe ich einen Pistolen-Termin im Schießbuch, 2026 noch gar nichts. Ich bin im BDS und der BDS meinte, wenn das nur so wenig Termine seien, würde es wenig bringen, dass sie irgendwas bestätigen. Ich sollte einfach mal die Behörde kontaktieren, erklären, dass ich halt weg war, und gucken, was sie sagen. Würdet Ihr das auch so machen? Ich komme momentan echt wenig zum Schießen...
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Um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten, muss ich aber sicherlich auch regelmäßig einen Jagdschein lösen?
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Jagdschein scheint mir bisschen viel Aufwand, da kann ich dann auch einfach die paar Mal schießen gehen.
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Danke. Ich sehe damit summa summarum zwei Möglichkeiten: 1. Ich behalte die Waffen (stelle sie bei meinen Eltern unter o.ä.) und schaue eben, dass ich ausreichend schießen gehe, damit mir der Verband das Bedürfnis weiter bescheinigt (evtl. reichen ein paar Wettkampftermine). 2. Ich verkaufe die Waffen und verliere mittelfristig meine WBK und kann dann eben nur noch mit jemand mit schießen gehen.
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Bei der Sachkunde war soooo viel Info, dass ich tatsächlich bei den Sachen, die für mich nicht relevant waren (ich bin kein Jäger) nicht so genau hingehört habe. Die Waffen wären ja wirklich seine, er würde damit auch schießen usw. - also nicht wirklich eine Einschränkung. Danke.
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Ich meinte mit "Ausleihen" jetzt das Ausleihen auf Leihschein. Also zum Kumpel fahren, Waffe ausleihen, alleine zum Schießstand, wieder zurückbringen. Wenn ich dafür den passenden Eintrag in der WBK brauche, nützt das natürlich in der Tat wenig. Kann denn ein Jäger (noch ohne WBK, aber bestandene Jägerprüfung) mir Vorderschaftrepetierflinte, AR-15 und 9mm-Pistole abkaufen? Also bekommt er dafür problemlos eine grüne WBK?
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Ja? Warum? Damit würde ich doch meine grüne WBK bedürfnisunabhängig behalten können?
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In Berlin ist mir das nicht bekannt.
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Das war ja auch meine Überlegung. Es ist auch irgendwie blöd, wenn man mangels Übung nicht besser wird. Wenn man 2x im Jahr schießen geht, kann man es eigentlich auch gleich lassen. Ich würde aber gern die WBK behalten, damit ich mir eben wenigstens problemlos Waffen leihen kann, wenn ich mal zu Besuch bin. Die 12 Monate ohne WBK waren echt nervig. Weiß ja nicht, wie das bei Euch so ist, aber wir haben kein Vereinshaus oder so, sondern man trifft sich einfach nur auf einem gemieteten Stand. Muss also immer schauen, dass jemand da ist, der einen dann schießen lässt, etc. Furchtbar umständlich, Wartezeiten auf dem Stand usw.
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Geht ja auch gar nicht, wie ich schon ausgeführt habe. Also selbst wenn man irgendwas mit dem EFWP "basteln" wollte, würde es nicht funktionieren, da Schießen im Ausland für das deutsche Bedürfnis irrelevant ist.
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Es gibt keinen Erst-/Zweitwohnsitz im Ausland. Das ist eine deutsche Erfindung, gibt es nur im Inland. Entweder man hat einen deutschen Wohnsitz oder nicht. Wenn er also einen "Erstwohnsitz" im Ausland hat, dann ist sein "Zweitwohnsitz" in Deutschland ein ganz normaler "zweiter" Erstwohnsitz (da ja nur ein Wohnsitz in DE vorhanden ist).