Wuppertal schickt auch raus.
Beiliegend das "Merkblatt":
Diesen Blödsinn habe ich nun bereits an anderer Stelle gesehen.
Ich habe nun einen 1er Tresor, fest verankert mit der Wand, zur Aufbewahrung meiner Schlüssel für meine 4 A/B & B-Schränke. Im 1er habe ich nun auch zwei KW liegen.
Ist es ernsthaft so, dass die Behörde nun verlangt, dass ich diese zwei KW im B-Schrank lagere? Das ist doch totaler Blödsinn.
Wie wäre es denn, wenn ich schon immer einen großen 1er und einen B-Schrank gehabt hätte und den Schlüssel für den B-Schrank schon immer im 1er aufbewahre? Sollen sich so Leute dann noch einen zusätzlichen Schlüsseltresor nur für den B-Schrank holen, obwohl die maximale Schutzklasse schon im Haus verfügbar ist?
Mir fehlt hier absolut die Rechtsgrundlage und selbst der Interpretationsspielraum ist ausgereizt. Ich würde gerne bei der Behörde nachfragen, will aber vorher noch abwarten bis meine zwei Anträge durch sind, bevor ich die Welle mache. Hat jemand in dieser Sache schon seine Behörde kontaktiert und kann ggf. für Aufklärung sorgen?