Ich habe mir jetzt mal alles hier überflogen...
Grundsätzlich gilt:
Die von ihm begangenen Straftaten sind nicht schwer genug, als dass sie eine 10-Jahres-Sperre auslösen. Ergo sind die ihm nach 5 Jahren nicht mehr vorzuhalten.
Die zahlreichen Anzeigen, welche der Threadstarter gesammelt hat wie andere Briefmarken, können nicht gewürdigt werden, sobald alle oder die innerhalb der letzten fünf Jahre nach § 170 Abs. 2 STPO eingestellt wurden.
Was ich aber sehr interessant finde, ist sein Verhalten hier, welches verdeutlicht, dass er auf alle Fälle Waffen besitzen möchte und ihm Gesetze in dieser Hinsicht egal sind. Ich meine hier insbesondere seine Überlegung, Verwandte anzustiften Waffen für ihn zu besorgen auf welche er dann Zugriff hätte und die Frage, was denn dann passieren könnte wenn das auffliegt. Ich sehe seine Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG hiermit nicht mehr gegeben, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er leichtfertig mit Schusswaffen umgehen wird.
Ich hätte ihm die WBK aufgrund dessen verweigert und wäre ggf. noch soweit gegangen, den im Haushalt mit ihm lebenden Personen die WBKs ebenfalls einzuziehen, da aufgrund seiner Aussagen die Annahme naheliegt, dass er Zugriff auf die Waffen erhält und ohnehin der Grundsatz gilt, dass eine im Haushalt lebende, unzuverlässige Person auch die Zuverlässigkeit der anderen "herunterzieht".
Gruß aus der Verwaltung