Hallo Zusammen!
Ich habe das mal ins "Waffenrecht" gepackt, bitte verschieben, wenn das nicht der richtige Platz hierfür ist.
Um auf den Punkt zu kommen: ich habe mich kürzlich in einem Schützenverein angemeldet; die Atmosphäre passt ganz gut, und der Oberschützenmeister ist ein wirklich spitzen Typ, allerdings folgende Problematik, er möchte bei Neulingen, dass sie möglichst im ersten Jahr KK schießen, da er, ich denke berechtigterweise, Angst hat, dass ihm der Schießstand zusammengeschossen wird (möglicherweise schlechte Erfahrungen mit Neulingen gemacht). Ansich ist das für mich kein Problem, jedenfalls möchte ich definitiv, wenn ich im Besitz der WBK bin, mein eigenes GK Werkzeug besitzen und damit arbeiten (durch meine damalige Zeit bei der Bundeswehr bin ich die P8 gewohnt, von daher war ich beim letzten KK schießen im Verein recht 'gelangweilt').
Jedenfalls hatte ich in diversen Foren schon gelesen, dass manche Behörden eine Eintragung für GK abgelehnt haben, da in den ersten 12 Monaten Verbandsmitgliedzeit nur KK geschossen wurde, und demnach kein Bedürfnis vorliegt. Die 'größte' Vereinswaffe ist im übrigen auch nur eine .357 Magnum. Ist das tatsächlich ein Problem? Ich würde wirklich ungern deswegen einen anderen Verein aufsuchen, da eigentlich alles passt.
Ich hoffe hier kann mich irgendwer diesbezüglich behelligen. Danke im Voraus!
Falls das irgendwie von Interesse ist: ich bin 33, und Wunschkaliber ist .45 ACP
Gruß,
Michael