Zum Inhalt springen

Rubberduck70

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    616
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Rubberduck70

  1. Teilweise wird auch bei den Sachkundelehrgängen viel Blödsinn erzählt. Manche Städte/Landkreise geben auch schon mal Merkblätter mit "eigenen" Aufbewahrungsvorschriften heraus. Wenn man aber kritisch nachfragt wird dann wieder zurück gerudert. War in meinem Fall auch so. Da hieß es dann:" ja stimmt.....das war mal eine Empfehlung vom LKA....die ist dann aber leider wieder zurück gezogen worden.."

  2. Stellungnahme von Arne Lietz (SPD) zur Frage: Wie beurteilen Sie die Zuständigkeit der EU hinsichtlich des Gutachtens vo Prof. Degenhart und der

    Mitteilung des Bundesrates vom 29. Januar 2013 (732/13)

     

    Sehr geehrter Herr ,

    haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Richtlinie 91/477/EWG und dem Gutachten, dass Prof. Dr. Degenhart im Auftrag der Vereinigung Prolegal, Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e.V., geschrieben hat. Ich habe mir das Schreiben näher angesehen und möchte Ihnen zu den Kritikpunkten einige Erläuterungen geben:

    1. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat gegen den Änderungsvorschlag der Richtlinie 91/477/EWG

    In der Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat vom 18. Januar 2016 werden Bedenken geäußert, ob es zu einem Sicherheitsgewinn in Deutschland durch die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments würde. Die Notwendigkeit der Änderung dieser Richtlinie ergibt sich aufgrund der dringend benötigten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene bei der zunehmenden grenzüberschreitenden Kontrolle des Handels mit Feuerwaffen. Eine EU-weite Regulierung für eine einheitliche Kennzeichnung von Feuerwaffen wird für einen besseren Informationsaustausch auf europäischer Ebene, Verfolgung und Kontrolle des Handels von Feuerwaffen benötigt.

    2. Stellungnahme des Bundesrates zur fehlenden Zuständigkeit der EU bei Fragen der inneren Sicherheit

    Die Mitteilung des Bundesrats vom 29. Januar 2013 (732/13) bezieht sich auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über „Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels” COM(2013) 716 final und nicht auf den aktuellen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen COM(2015) 750 final. Zu dem momentanen Vorschlag gibt es eine umfassende Bewertung des BMI vom 07. Januar 2016, in welchem explizit die Zuständigkeit der Europäischen Union geprüft und auf Artikel 114 AEUV verwiesen wird. Durch den Bundesrat liegt ein Beschluss vom 29. Januar 2016 vor, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen. Eine Zuständigkeit der EU wird nicht in Frage gestellt, auch nicht in den angesprochenen Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat.

    3. Kompetenzüberschreitung der EU: keine Grundlage nach Artikel 114 AEUV, Verstoß gegen den Grundsatz der Subsidiarität Art. 5 Abs. 3 EUV und der Verhältnismäßigkeit Art. 5 Abs. 4 EUV

    Nach Artikel 72 AEUV sind die Mitgliedsstaaten für den Schutz der inneren Sicherheit verantwortlich. Durch die bestehende grenzüberschreitende Bedrohung durch organisierte Kriminalität und den illegalen Handel mit Feuerwaffen, ist jedoch eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erforderlich, um wirksam auf diese Bedrohung reagieren zu können. Eine Regulierung auf nationaler Ebene ist nicht ausreichend, um einen hohen europäischen Sicherheitsstandard gewährleisten zu können. Demnach wird der Grundsatz der Subsidiarität nach Art. 5 Abs. 3 EUV nicht verletzt. Der Vorschlag der Änderung der Richtlinie zielt auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes ab und hat als Schwerpunkt die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards für die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union. Die Verwirklichung und das Funktionieren des Binnenmarktes werden in Artikel 26 AEUV formuliert. Diese Ziele werden durch Artikel 114 AEUV verwirklicht, weshalb Artikel 114 AEUV für die Änderung der Richtlinie als rechtliche Grundlage herangezogen werden kann. Da sich die Änderungsvorschläge auf Aspekte beschränken, welche für die Gewährleistung des hohen Sicherheitsstandards für EU-Bürger und Bürgerinnen notwendig ist, ist zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeben.

  3. Ich habe mal ein wenig gegoogelt. Frau Kaufmann war früher in der PDS. Das machte mich natürlich neugierig. Und siehe da:

    Zitat:

    Die Europa-Abgeordnete Kaufmann hatte den Parteitag mit einem tränenreichen Auftritt in der Debatte über mögliche Uno-Kampfeinsätze dazu gebracht, den Vorstandsvorschlag abzulehnen, jeden einzelnen Fall zu prüfen. Kaufmann, deren Ehemann einst Chef der Ausbildungsstätte der Stasi-Spionageabteilung war, wird nun von den Betonköpfen als Kandidatin für die Bisky-Nachfolge aufgebaut.

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-16214866.html

    Das Internet vergisst nichts! Das muss man doch irgendwie verwerten können.

  4. Neue Rückmeldung von Herrn Schwab:

    vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen.

    Die Gesetzgebung für halbautomatisierte Sportwaffen wurde verschärft. Diese fallen unter den Waffenbegriff der Kommission und auch für sie soll eine 5- Jahres-Lizenz gelten. Es ist hierbei schwer, die Balance zwischen den Freiheitsrechten des Einzelnen und dem Schutz der Allgemeinheit zu finden.

    Wenn man den Vorschlag der Kommission mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt etwa ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Ob diese Definition einer rechtlichen Überprüfung standhalten wird, ist zweifelhaft und wird von uns geprüft. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären jedenfalls diese von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen. Konkret würde die Verschärfung also die halbautomatischen Waffen von Sportschützen betreffen. Hier sollte man nach meiner Einschätzung das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Allerdings müssen wir nach dem Anschlag von Winnenden natürlich alle vernünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten zu nutzen, derartige Anschläge möglichst auszuschließen.

    Ein weiterer Unterschied zu der derzeitigen Rechtslage in Deutschland lässt sich bei einer stärkeren Beschränkung des Verkaufs von Waffen über das Internet feststellen. Auch eine Registrierung deaktivierter Waffen ist nach deutschem Recht noch nicht vorgesehen.

    Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu verhindern. Unser Augenmerk liegt darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen. Ich trete schon immer für einen ausgewogenen Kompromiss im Sinne der Sicherheitsinteressen in der Europäischen Union unter Wahrung der Interessen gesetzestreuer Bürger ein. Unter keinen Umständen dürfen Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden, in Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus zu stehen.

    Ich bitte derzeit aber noch um Verständnis, dass ich Ihnen noch keine abschließende Veränderung präsentieren kann, weil die Europäische Kommission die Überarbeitung der Richtlinie erst vor kurzem vorgestellt hat. Ich stehe aber in intensivem Austausch mit den Kollegen und werde mich auch selbst in den Entscheidungsprozess einbringen.

    So verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen,

    Andreas Schwab

  5. Habe bisher nur eine Rückantwort erhalten:

    Sehr geehrter Herr

    ich bedanke mich zunächst einmal dafür, dass Sie sich an mich gewandt haben.

    Den Vorschlag der EU-Kommission, den Kauf von Waffen zu erschweren, lehnt die FDP in seiner jetzigen Form ab. Als Rechtsstaatspartei ist es für uns selbstverständlich, dass Waffen im Rahmen ihrer legalen Nutzung nicht pauschal mit Terrorismus in Verbindung zu bringen sind, solange nicht im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist.

    Es ist ein Mythos, dass legale Waffen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Gesetzestreue Waffenbesitzer sollten daher nicht in ihrem Recht auf Ausübung ihre legalen und legitimen Hobbys eingeschränkt werden. Schließlich leisten Sportschützen und Jäger durch ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit, im Umwelt- und Tierschutz einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

    Für die FDP ist klar: Nicht die legalen Waffen stellen ein Sicherheitsproblem für unsere Gesellschaft dar, sondern die illegalen Waffen. Die Politik hat an dieser Stelle die tatsächlichen Ursachen zu bekämpfen und darf nicht in blindem Aktionismus verfallen. Deshalb begrüßen wir alle Maßnahmen, die den illegalen Handel mit Waffen erschweren. Sie können versichert sein, dass wir uns in den Verhandlungen im Europäischen Parlament dafür einsetzen werden, dass der Vorschlag der Kommission entsprechend geändert wird.

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

    Mit besten Grüßen,

    Ihr

    Michael Theurer

  6. Zitat:

    Ich frage mich, welcher Grund rechtfertigt es, privat eine Schusswaffe besitzen zu dürfen? Ich sehe nicht einen einzigen. Sportschützen, Jäger, Sicherheitsdienste usw. die eine Schusswaffe benutzen dürfen, haben sicher die notwendigen Voraussetzungen dafür.
    Warum aber braucht eine Privatperson eine Schusswaffe?

    Der Ersteller der Petition hat anscheinend überhaupt keine Ahnung, davon aber eine ganze Menge!

    Reine Zeitverschwendung sich damit zu befassen.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.