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j0hny

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  1. j0hny

    WES - kompletter Upper

    Die Frage ist, wie der neue Gesetztestext zu interpretieren ist... Neu sind ja "Gehäuseunterteil" und "Gehäuseoberteil" die wesentlichen Waffenbestandteile bei Handfeuerwaffen. Die Frage ist nun, ob die Sonderbewilligung oder der "geerbte" WES für die Gehäuseunterteile gelten und verschiedene Gehäuseoberteile zu diesem Gehäuseunterteil kein Problem darstellen, da ja die Ladevorrichtung gehäuseunterteilspezifisch ist. Oder ob jede Kombination von Gehäuseober- und unterteil und somit jeder zusätzliche Upper eine verbotene Waffe darstellt. Vor allem, da man sich aktuell ja einfach einen Lower oder Lower-Teile kaufen kann. Dann muss man wohl auch nachweisen können, wann dieser erworben wurde, da dieser Lower je nach Auslegung von "nicht relevant" auf "verboten" wechselt, falls man die entsprechende Ladevorrichtung gemeinsam lagert.
  2. j0hny

    WES - kompletter Upper

    Vielen Dank für eure Feedbacks. Ich hatte so was ähnliches wie joker_ch schreibt im Kopf und auch irgendein Problem bzgl. der Seriennr. wenn diese nicht als Komplettsystem verkauft werden. Gemäss meinem kant. Waffenbüro kein Problem, Fedpol meint auch, dass dies nicht als Waffenherstellung gilt. WES und gut ist.
  3. Hallo allerseits Frage zum WES: Was gebe ich an, wenn ich einen kompletten AR-15 Upper kaufen möchte? 3 Waffenbestandteile (Lauf, Verschluss, Verschlussgehäuse)? Oder einfach 1 Feuerwaffe? Bevor jemand mit WBK und was weiss ich kommt: Ich bin Schweizer... Vielen Dank!
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