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Gonzzo

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Beiträge von Gonzzo

  1. der verein muss diese aufzeichnungen nur in den ersten 3 jahren des jeweiligen wbk besitzes führen - danach nicht mehr. es gibt genug vereine bei denen es absolut nicht derartiges gibt - was machst man dann ohne eigene aufzeichnungen ?

    interessante info .... aber was ist wenn die Sbine nach zb 7 jahren auf der matte steht ?

    Sind wir dann doch wieder bei Schießbuch oder ist es dann "wumpe" mit den Trainingsterminen 12/12 monatlich 12/18 bei übers jahr unregelmäßig verteilt ?

    ps: bezog sich der letzte Absatz auf die Zeit nach 3 Jahren / Regelprüfung ?

  2. Du benötigst kein eigenes Schießbuch. Der Verein muss die regelmäßige Teilnahem bei der Befürwortung beim Verband bescheinigen.

    Stimmt nur wer ganz sicher gehen will und mal da und dort trainiert der ist mit m Schießbuch gut bedient oder zumindest nicht schlechter gestellt.

    Die Uhr tickt erneut ... ab Austellung der WBK meine ich auch wenn du davor 77x trainieren warst ....

  3. Und vielleicht sogar noch schneller und einfacher zu erreichen als Tabor. ;-)

    So wie ich verstanden hab ist das in der Nähe vom alten SP.

    Nun die Insekten (kann mich an keine erinnern ggf lags an den 39 Grad Hitze ) fand ich weniger das Übel .... eher das Dixi und der verwucherte PP.

  4. Ich hab jetzt das ganze im ADR nochmals nachgeschlagen und hoffe, dass es richtig ist :-).

    Bis 50kg:

    Gemäß 1.1.3.1 a) ist der Transport für Privatpersonen freigestellt, die Munition muss einzelhandelsgerecht abgepackt sein und es müssen Maßnahmen getroffen werden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.

    Bei einem innerstaatlichen Transport gilt die Anlage 2 GGVSEB. Laut dieser Anlage 2.1 a) ist die Menge auf 50 kg Bruttoexplosivmasse begrenzt.

    Man muss nur die Ladungssicherung und eine ordentliche Verpackung beachten.

    Wie definiert sich "Bruttoexplosivmasse" in diesem Fall ?

  5. 2016 vielleicht auch noch zusätzlich Lochen in Lochen. ;-)

    Grüße

    Iggy

    2016 wird auf deren neuen Outdoor Schießplatz geschossen ... soll mega sein also viel größer als der bisherige*.

    Bin auch schon gespannt.

    * und bedeutend komfortabler, war angeblich zuvor Trainings-Center der Ö-National-Biathleten ... so wurde es mir zumindest gesagt.

  6. Hab mich noch mal ganzgenau mit diesem Thema beschäftigt - es gibt hier nen Unterschied denn

    der Transport ist (wohl) keine Aufbewahrung im waffenrechtlichen Sinn.

    Zuhause beim lagern (aufbewahren) muß Munition in ein Festes, abgeschlossenes Behältnis, ohne Klassifizierung.

    Wenn man nun Munition kauft und diese nach Hause transportiert (im Auto) gilt (wohl) folgendes :

    - 50kg Muni brutto

    - Transport in "handelsüblicher" Verpackung ... d.h. zB original verpacktes 2000 Murmelpaket genügt.

    Nun hab ich auch schon mal von der Sache mit den "Feuerlöscher" gehört - kann jemand von Euch sagen wie und was da

    genau gilt ?

    Zu der letzteren Sache mit dem Transport wäre auch noch ne § Quelle nett falls zur Hand.

  7. BBF wenn man sich auskennt kann man das verm. durchaus so halten ... aber tut das denn schon .

    Da hat der Beamte der was will die besseren Karten weil er einfach weiß was er darf und was nicht ... der wird verm. auch jedes Register ziehen

    wenn er auf ne harte und schlaue Nuss trifft ...

  8. Es wäre an der Zeit coltdragoon eine Gastrolle bei Cobra 11 anzubieten .... die Folge könnte den Titel tragen :

    CD feat. Miränestab - halli galli im Revier :D

    Aber mal im Ernst,

    angenommen es gibt ne zufällige Verkehrs-Kontrolle , wird es wohl so sein das der Beamte bevor er herkommt schon mal n kleinen Check up der Daten gemacht hat,

    dann wird er wissen was ich auch weis , gut er kommt dann zum Auto und wird wohl sagen , Ausweis und Führerschein bitte dann wird er ggf frage ob

    Schusswaffen an Board sind und dann vermutlich sagen das er die korrekte Verwarung/transport prüfen möchte.

    Das wäre doch nun kein Problem Ihm den verschlossenen Koffer wo die Knarre drin ist im Kofferaum zu zeigen und im Auto die verschlossene Munikiste zu zeigen und jut ist. Wenn er nun noch sagt Pistolenkoffer öffnen - nun dann wüßte ich auch nicht weiter ...

    aber eigendlich dürfte er meines Bauchgefühls soweit dann garnicht gehen ...

  9. Und ja, wenn man deine von dir genannten Polizeigesetze ließt ...

    Das sind bestimmt CD´s selbstgestrickte Gesetze ... heutzutage erfordert eben jeder Beruf Kreativität und Flexibilität.

    Von der Stange war gestern ... alternativ rational "Migränestäbchen" aufs Hirn und jut is. :vava:

    Schwerer Reuther bitte melde dich mal zu Wort ... wie läuft das so bei Euch in Berlin ?

    Für mich selbst hab ich nun beschlossen das ich mich nach nem gebrauchten Benz in VR4 ohne Türgriffe und Fensterheber umsehen werde,

    zudem führe ich die Helmpflicht ein und Sorgetragen das immer ein Jurist und ne SBine im Kofferaum ist. .... sicher ist sicher. :good:

  10. Vor Ort gibt es dann regelmässig wegen Widerstand mit dem Migränestäbchen aufs Hirn bis Ruhe ist und ab in das PG.

    Jesus & Maria .... was ist nur in dich gefahren ... ich werd um NRW nun n großen Bogen machen.

    Harry und Toto ... das war wohl mal ...

  11. Polizisten haben jeden Tag Waffen an sich! Da wirft sich keiner hinter die nächste Hecke wenn der aufgehaltene Autofahrer sagt: Ich habe Waffen dabei..

    Na hoffendlich ist das dann auch so. Aus welcher Perspektive entspringt deine Antwort.

    Bist du Polizist und berichtes aus dem realen Alltag oder war das so n allgemeiner Gedanke wie es sei könnte ?

  12. Ich würde es fast mit dem Statement von cw halten - ich habe nichts Gefährliches bei mir.

    Ne möglichkeit aber was machst wenn der Kontrolleur dir nicht glaubt ... ?

    Letzendlich hat der Polizist ja vorab schon ne gewisse Info ... und ansonsten was wenn er sagt Verbandskasten etc ... und dann liegt im

    Kofferaum danen noch die "verschlossene" Kanone im Köfferle ....

    Der Popanz der da dann unter Umständen abgeht ... hmm ich weiss nicht ob das gut ist ....

    Ich sag mal so, eigendlich müßte man diese Frage zb ans LKA oder BKA stellen ...

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