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gunnewcomer

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  1. http://www.europarl.europa.eu/committees/de/imco/members.html?action=3 Da ja jetzt der zu behandelte Ausschuss mittlerweile klar ist. Könnte man sich ja konzentrieren genau die Leute zu bearbeiten. Das ist ja schön und gut, das Frau Meißner z.b. Auf unserer Seite ist. Aber die wird nachher glaube ich nicht mitentscheiden?!
  2. https://www.facebook.com/janusz.korwin.mikke/posts/10153218099382060 Ein Parlamentarier aus Polen. Ist auch dagegen :-) Hat über 700000 Follower und zeigt es dehnen auch! Bei der Abstimmung wird wohl Gegenwehr kommen. Sehr gut! Mehr davon!!
  3. Woher nehmt ihr den 7dez. Als Abstimmungstag? Gibt irgendwo ein Link?
  4. Das war nur eine etwas überspitzte Antwort von mir, um die Wichtigkeit der momentanen Lage zu unterstreichen. Ob und wann wirklich was wegkommt weiß nur Gott. So eine Abstimmung beim Parlament ist wie Gericht auf hoher See. Da kann alles bei rumkommen oder nix. Aber Diskussionen ob eine LW wegkommt und man mit seiner Pistole dann nur noch irgendwann schießen kann sind unnütz! Besser ist alle Energie im Moment zu bündeln und den Jungs von der EU Kommission sofort die Luft aus den Segeln zu nehmen.
  5. Klingt doch gut :-) Das heißt bei der Abstimmung sind die schön dagegen :-)
  6. Was genau sagt das schreiben?
  7. Egon meldet endlich auch was : ACHTUNG! Hier geht es zur Petition gegen das neue "EU-Waffengesetz". Wir empfehlen allen eGunnern zu unterschreiben. Schlimmer kann es nicht mehr kommen Endlich Aktionen!! So und nun nicht wieder diskutieren. Sondern weitersagen!
  8. Die halbautomatischen zuerst. Danach die Flinten danach deine Pistole und den Revolver vom Opa! Wer glaubt das der Kelch an ihm vorbei geht und deswegen sich zurücklehnen kann . Dem ist nicht mehr zu helfen! Überhaupt so ein Thema aufzumachen !!!!! Konzentriert euch lieber darauf alles oder nix zu behalten!!!
  9. Dann hast du ihm hoffentlich in Ruhe erklärt das das der Anfang ist Und danach seine Flinte kommt. Und überhaupt sollten die Waffenbesitzes in solchen Momenten zusammenhalten!!! Omg da wundert es mich nicht das nur da. 60k Unterschriften erst gesammelt sind
  10. Ist doch auch egal, Hauptsache einer mehr weiß Bescheid! Investiert lieber die Energie nicht darüber zu philosophieren wer wiviel reißen kann. Sondern macht selber was!
  11. hm mein AR 15 ist auch 2.5 Also gaukeln die den besorgten Bürgern vor, dass irgnendwas verboten wird B7 in dem Fall Verboten wird aber nix, weil keiner so ein Teil hat ausser hier: Italy[https://en.wikipedia.org/wiki/AR-15 In Italy, the AR-15 rifle belongs to B7 class and can be owned by civilians,
  12. Jetzt mal jemand mit Politik Kenntnissen antworten soweit ich verstanden habe macht die Kommission Vorschläge für neue Gesetze. Und diese werden erst vom Rat und vom Parlament abgesegnet. etwa 750 Personen entscheiden nach Mehrheitsentscheid Laut http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/votes.html?tab=order Wird am Montag die nächste Sitzung stattfinden. Wird dann über das neue verschärfte Waffengestz entschieden? ... Wie sind bisher Waffenrechtliche entscheidungen ausgegangen? Kann man die Abstimmungen irgedndwo sehen? Knappe entscheidungen? Oder sind die Parlamentarier (wie z.B. Harald Vilimsky) doch mehrheitlich auf unserer Seite?
  13. dann sag mal allen bescheid, dass die die petition auch zeichnen sollen. Aufwand ca. 1min.
  14. Ganz im Ernst, glaube ich , steuern wir auf etwas ganz großes zu ! Die Entwaffnung der Langwaffen ist doch nur der Anfang vom Ende!!! Also gebt euren liebsten , bekannten , Waffenhändlern und allen anderen Bescheid. Und stimmt dagegen informiert alle was die EU Kommission da vor hat. Und wenn es nur diese blöde Petition oben ist die ihr unterzeichnet. Aber werdet wach!
  15. Genau so sieht es aus! Hab auch mal all 4 shooters und Egun angeschrieben, die Petition publik zu machen. Sonst können die auch bald leider wohl zu machen.......
  16. Habe gerade die Petition unterschrieben! Kann ein Admin diese mal oben in Forum Anpinnen? Damit alle das schreiben sehen und unterzeichnen? Es geht uns alle an!!
  17. @ JDHarris das sind doch mal Infos in deinen zwei Post, welche ich hier erwartet habe! Danke dafür. ich nicht dieses ewige Bla und heulen von manchen... Habe mittlerweile auch Antwort vom Zuständigen bei uns von der Polizei. Die sind auch ganze entpannt. Ich soll vorher nur kurz bescheid geben, damit besorgte Anwohner am Telefon dann beruhigt werden können
  18. hehe geil ja waffenbehörde hab ich hier auch mal parallel angeschrieben. Dauert halt immer bischen. Dachte hier kann jemand aus Erfahrung sprechen...
  19. @Alzi Ja bin Sachkundig danke:) daher: Kleiner Waffenschein Nach § 10 Abs. 4 WaffG wird das Führen einer Waffe durch einen Waffenschein erteilt. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein). Begriffsbestimmungen: 1. Führen: Nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 der WaffG führt jemand eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. 2. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3 Nr. 2. und 2.1: 2. Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) – Kleiner Waffenschein wäre mir neu, dass ich ein Bedürfnis brauche für eine Schreckschusswaffe... Nein geschossen werden soll nicht..
  20. hmmmmmmmm, also unsere Stadt besagt (steht auf der Homepage) Eine Erlaubnis wird auch für die Nutzung von Grünflächen, städtischen Liegenschaften und öffentlichen Gebäuden benötigt. Dreharbeiten/Filmaufnahmen sind genehmigungsfrei, wenn lediglich mit einer Handkamera oder Kamera auf Stativ gefilmt wird, keinerlei Behinderungen oder Störungen verursacht werden. also ich stelle mir gerade vor wie ich auf einer menschenleeren Grünfläche stehe. Und wir da Filmen. Das passt schon mal. Also muss ich hierfür keine weiteren Stellen Obrigkeiten Anfragen. Da ich auch einen kleinen Waffenschein habe, darf ich auch auf dieser Wiese meine Schreckschuss Waffe dabei haben. Ohne weitere Berechtigungen. Spannend wirds nun ob Führen bedeutet diese auch zu ziehen und in dem Moment auch offen zu tragen
  21. Ich WBK und kleiner Waffenscheinbesitzer (Student, nehme an einem Filmprojekt teil) Erst wollten wir unser Filmprojekt mit Softairwaffen durchführen- Wobei diese ja wegen Anscheinswaffen paragraphen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Dies würde die Drehorte sehr eingrenzen. Bei Schreckschusswaffen verhält es sich ja so: https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/antrag%20kleiner-waffenschein.pdf Für das Führen dieser Waffen (Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums) in der Öffentlichkeit benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein. Dies bedeutet, dass wir in einem öffentlichem Ort unsere Szenen drehen könnten.?! Oder bin ich auf dem Holzweg?
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