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Andreas181

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  1. Genau, sogar einem wie dir. Aber erstmal 5 Jahre LuPi. Und wenn du damit Europameister geworden bist kannst du ja nochmal anfragen ob ich dir eine KK-SpoPi befürworte...
  2. Auch wenn man deinen Text zuende liest bringt es keine neue Erkenntnisse. Du gönnst anderen halt nicht ihren Spass und bist für andere Meinungen nicht empfänglich. Das habe ich schon bei deinem ersten Post gewusst...
  3. Und noch was: als Anfänger ist man nun mal auf 2 KW im Grundkontingent beschränkt. Schon deshalb halte ich es für sinnlos einen Platz mit .22 oder .38 zu blockieren. Im Sinne des Mitgliedes müsste man wenigstens ein größeres Kaliber mit WS zugestehen.
  4. Da das offensichtlich an meine Adresse geht: Ich wollte damit nur darstellen, das es immer auf die einzelne Person ankommt. In meinem Fall war es nunmal so das ich dienstlich über eine lange Zeit mit allem an Handwaffen zu tun hatte, die die Palette hergibt. Ich habe dadurch eine gewisse Erfahrung im Umgang mit Waffen erlernt und würde z.B. niemals spielerisch damit umgehen. Und ein Schuss in die Decke oder sonst wohin wäre mir peinlich und würde ich unter allen Umständen zu vermeiden versuchen. Trotzdem war ch der Meinung, dass ich während der Zeit das Schießen nie richtig gelernt habe. Das war meine Motivation mit dem Schießsport anzufangen. In meinem Verein wurde trotzdem erstmal geschaut ob ich den Umgang beherrsche, und das ist auch gut so. Wenn man mir aber direkt am Anfang gesagt hätte, das ich generell erstmal 2 Jahre kk schießen soll, hätte mich das erstmal abgeschreckt. Und ich würde auch nicht jemandem ohne jegliche Erfahrung nach einem Jahr einfach so eine .44 befürworten. Ich bin halt dagegen Pauschalentscheidungen zu treffen. Wenn jemand ohne Erfahrung nach einem Jahr ne .44 haben will, obwohl er den generellen Umgang und die Sicherheit mit Waffen nicht beherrscht, dann sag ich auch , dys muss nicht sein. Aber pauschal erstmal jedem neuen als Erstwaffe eine kk zu befürworten finde ich auch daneben. Dafür sind die 12 Monate ja da um sich ein Bild zu machen. Ansonsten bin ich bei dir. Beim Bund war ich ein schlechter KW Schütze. Mittlerweile halte ich aber die 9 auf 25m[emoji1] .
  5. Um wieder zum Eingangspost zurück zukommen: wer Interesse hat soll erstmal dem Verband beitreten. Die Vereinsmitgliedschaft ist obligatorisch und sollte auf Probe sein. Das kann man in der Satzung festlegen und der Bewerber ist dann kein Vollmitglied. Nach Ablauf der 12 Monate entscheidet der Vorstand, ob der Bewerber als Vollmitglied aufgenommen wird oder nicht. Ichcfinde 12 Monate reichen um sich ein Bild von der Person zu machen...
  6. Du verstehst es nicht, oder? Dein Ziel ist es Sportpistole kk zu schießen. Weil du GK nichts abgewinnen kannst würdest du es nicht befürworten, wenn du was zu sagen hättest. Mehr noch , deiner Meinung nach müssten GK Schützen über das geforderte Maß hinaus intern noch Meisterschaftsteilnahme vorweisen . Sorry, aber das finde ich voll daneben.
  7. Schon mal dran gedacht, das andere vllt. Andere Vorstellungen haben als du?Ich z.B. möchte Dienstpistolen schießen. Ohne Sportanzug, Schießbrillen und sonstigen Schnickschnack. Trotzdem würde ich anderen nicht verbieten ihre LuPi im Sportanzug zu schießen. Jedem das seine...
  8. @godix Nicht alle Vereine haben ausreichend Leihwaffen. Und nicht jeder ist bereit dauerhaft seine Waffe zu leihen. Ich bin zB. Linksschütze und habe kleine Hände. Mit einem 08/15 eisen geht es also nicht.
  9. Hoffentlich wirst du nie Funktionsträger im Verein. Ich sehe es schon vor mir:" mach erstmal ein Jahr Gastschütze mit LuPi, wenn es mir dann gefällt wirst du Mitglied. Nach einem weiteren Jahr kannst du dann vielleicht mal ne kk beantragen."
  10. Man lernt doch erst richtig zu schießen, wenn man mit seiner eigenen Waffe trainieren kann. Die Zeit bis dahin künstlich über das geforderte Maß hinaus zu verlängern halte ich für kontaproduktiv.
  11. Lachhaft. Mir wurde auch nahegelegt während der Wartezeit erstmal mit kk anzufangen. Ich habe 12 Jahre als Infanterist gedient und während meiner Dienstzeit von kw bis GraMaWa, HaGra und PzFst alles geschossen. Es kommt halt immer auf den Einzelfall an... Das ich mittlerweile freiwillig kk schieße weil es einfach Spass macht und günstig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
  12. Möglich wäre: im BZR Auszug für den kl. WS stand es noch drin. Die SB hat aber entschieden, dass der TS trotzdem Zuverlässig ist. Bei der Beantragung der WBK ist das BZR wieder sauber, aber die Einstellung nach 153 im Verfahrensregister ist dazugekommen. Die Aktenzeichen der alten Verfahren sind ja jetzt aktenkundig. Also fordert der SB alles an. Und das kann schon mal ein paar Monate dauern...
  13. Eben nicht. Es wird nicht für immer im BZR gespeichert.
  14. Selbst beim 170 Abs.2 kann was hängenbleiben. Kommt halt auf den Sachverhalt an. Aber bei einer Einstellung nach 170 Abs.2 aus tatsächlichen Gründen (hier Verwechslung) eher nicht. Daher meine Meinung, dass man das hoer vernachlässigen kann, wenn es denn alles so stimmt...
  15. Ja, gibt es. Und das ist schon wichtig.
  16. Als erstes würde ich mir mal eine unbeschränkt e Auskunft aus dem BZR holen. Die forderst du beim BfJ an. Gib ein Amtsgericht an, dort kannst du den Auszug dann ansehen. Und such die alten Urteile, damit du weisst wieviele TS du hattest. Das kann abwr 2-3 Monate dauern. Das eingestellte Verfahren kannst du eigentlich vernachlässigen wenn es nach 170 Abs.2 eingestellt wurde und es tatsächlich nur eine Verwechslung war. Der SB muss sich die Akte dazu kommen lassen und kann dann uu keinem anderen Schluss kommen als das es unerheblich ist.
  17. Das gilt aber nur für die einjährige Überliegefrist. Nach Aussage einer SB im BfJ werden Einträge nach Ablauf der Frist und 1 jähriger Überliegefrist getilgt.
  18. Bedenklich wieviel man über eine Person nur anhand seines Niknamens herausfinden kann... Aber ich glaube schon, dass die Anfrage ehrlich gemeint war.
  19. Vielen Dank für die Links und Infos. Jetzt weiß ich schonmal was gefordert ist. Die P210 steht tatsächlich nicht in der Liste.
  20. Mit FB kann ich leider nicht dienen. Aber gerne per PN. Düsseldorf ist schon ne ganze Ecke weg von mir ...für regelmäßiges Training meine ich. Oder ist das nur für SURT?
  21. Komme aus dem Raum Köln-Bonn. Bekannt sind mir der Stand in Bonn und Düsseldorf. Aber Kontakt gab es noch nicht. Lese mich erst mal ein, damit ich nicht ganz so ahnungslos dastehe .
  22. Aus zeitlichen Gründen wird das ganz erst in 2-3 Monaten konkret werden. Wollte nur vorab schonmal unverbindlich hören welche Möglichkeiten es gibt wenn man mit dem Sport anfangen will. Ich denke mal, die meisten die mit IPSC anfangen waren auch vorher schon LWB.
  23. Dachte an Production. Als pistole dachte ich an Glock oder HK USP, vllt. auch eine CZ, in 9mm. Das ich erstmal Mitglied im BDS sein muss und SuRt brauche ist klar. Aber so wie es aussieht bin ich auf dem Weg dahin ja dann auf Leihwaffen angewiesen, weil mit der SIG wird das nix. Das fängt an bei nem passenden Holster über die geringe Kapazität undnhört bei den Magazinpreisen auf (90 € das Stück).
  24. Das wäre bei mir der LV4 glaub ich. NRW
  25. Hallo liebe Mitforisten, ich möchte mal eure Meinung zu folgender Fragestellung hören, und zwar spiele ich mit dem Gedanken in das IPSC Schießen einzusteigen. Ich bin Mitglied im VdRBw. Mein Grundkontingent ist schon ausgeschöpft mit 1 SIG P 210-2 9mm sowie 1 Walther PP Sport .22. Also eher klassische Eisen. Für das IPSC würde ich mir dann doch lieber was modernes anschaffen. Mitgliedschaft im BDS vorausgesetzt, wie ist der Ablauf? Ich habe ja schon 2 Kw, die aber eher ungeeignet sind für IPSC. Muss ich dann mit Leihwaffe trainieren und an Wttkämpfen teilnehmen bis ich die Bedingungen für die 3.kw im BDS erfüllt hab? Bin auf eure Beiträge gespannt. Grüße Andreas181
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