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omegal38

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Beiträge von omegal38

  1. Die Europäische Kommission schlägt vor, dass nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden.

    So habe ich das während der jüngsten Korrespondenz mit Abgeordneten auch häufig mitgeteilt bekommen:
    In die hier in Rede stehende Kategorie B7 gemäß der Feuerwaffenrichtlinie sollen wohl nur solche Waffen eingeordnet werden, die tatsächlich automatische Mechanismen besitzen. Dies sei wohl die passendere Definition für diese Kategorie. Praktisch gesehen würden demnach nur Waffen in diese Kategorie fallen, die zwar für zivile Zwecke als Halbautomat gebaut wurden, also keine umgebauten Vollautomaten, jedoch Teile die für eine vollautomatische Funktion benötigt werden aufnehmen können. Ein Bespiel wäre hier der Sear-Cut bei den AR-15.
    Ob diese Interpretation tatsächlich zutrifft, oder nur ein Ablenkungsmanöver darstellt, kann ich nicht beurteilen. Zumindest gibt es so Sinn, dass in Deutschland nahezu keine Waffe in die Kategorie B7 eingestuft wurde, da unsere AR-15 ja bereits jetzt so beschaffen sein müssen, dass keine Abzugseinheit für automatische Funktion installiert werden kann.

    Ach ja: Selbst wenn es tatsächlich so sein sollte wie oben beschrieben, hält der Vorschlag noch genug anderes Sinnbefreites parat, sodass er weiterhin verhindert werden muss.

  2. Vertreter der einzelnen Verbände wurden in der Tat ins BMI eingeladen um dort Stellung zu den Plänen nehmen zu können. Über Inhalt und Verlauf wurde allerdings weitgehend Stillschweigen vereinbart. Jedoch gibt es bereits eine Stellungnahme u.a. der Bundesrepublik zu dem EU-Vorschlag, der überraschend deutlich Kritik übt. Der Link dazu ist hier auch irgendwo zu finden.

    Im Übrigen: Wir sollten unseren Fokus und vorallem unser Engagement wieder auf die tatsächlichen Vorschläge lenken und weiter versuchen diese zu verhindern. Hier Streitigkeiten über die Jagd oder das Führen zu eröffnen, halte ich für wenig zielführend.

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  3. Und damit kömmt Art.15 GG ins Spiel ...

    Artikel 15 GG ist hier leider nicht einschlägig. Dieser nennt explizit "Boden, Naturschätze und Produktionsmittel" als Güter die vergesellschaftet werden dürfen. (Deko)-Waffen fallen allerdings in keinen dieser Bereiche.

    Denken könnte man hier lediglich an Art. 14. Problematisch ist allerdings, dass hier keine Enteignung vorliegt, auch keine mittelbare, da das Eigentum ja weiterhin gewährleistet wird. Ansatzpunkt könnte hier lediglich sein, dass der Eigentümer mit seinem Eigentum nicht mehr in einer bestimmten Art und Weise verfahren kann, sprich verkaufen oder tauschen sind nicht mehr möglich. Genaueres lässt sich hier allerdings nur mit Blick auf den Einzelfall sagen, da hiervon die Intensität des Eigriffs in die Eigentumsfreiheit abhängt.

  4. Meine Erfahrungen mit Frankonia sind unterschiedlich. Wenn es Angebote gibt, sind diese gerade bei Munition doch meistens sehr ordentlich. Auch die Preise für Gebrauchtwaffen passen meistens zumal es zwei Jahre Garantie gibt. Mein letzter Besuch war allerdings wenig erfolgreich. Ich wollte verschiedene Sorten .45 ACP für meine neue Les Baer zum ausprobieren kaufen. Der Verkäufer legte mir dann drei Schachteln hin, bei denen es sich um Fangschussmunition handelte und meinte, dass sie momentan nicht mehr im Lager hätten. Gut kann ja sein, aber die Begründung war echt amüsant: Momentan würden ja so viele Vereine ihr Weihnachtsschießen veranstalten und daher wären die Bestände knapp.

    Vereinsweihnachtsschießen mit .45er, naja

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  5. Mit Ausnahme des Hr. Durand und natürlich des Vertreters des Kommission haben die Stellungnahmen wirklich sehr angenehm überrascht. Nett fand ich auch, wie die Vorsitzende den Kommissionsvertreter am Ende nochmals in die Mangel genommen hat. Gerade bei der Frage nach den HA kam er doch stark in Stottern. Seine Aussage mit den 10000 Toten in den 10 Jahren gilt es jetzt zu untersuchen.
    Ich denke, dass die Kommission bei weitem nicht mit diesem Widerstand gerechnet hat und sich sehr genau überlegen wird, was sie weiter verfolgen wird.

    Vor allem haben wir und unsere Freunde im Rest Europas unsere Stimmen erhoben und scheinen mit Erfolg gehabt zu haben. Weiter so!

  6. Ist ja auch keine klassische Enteignung. Man muss das Ding halt bloß einem berechtigten überlassen. Wie? Es gibt keinen Berechtigten mehr? Das ist aber schade.

    Dieses Vorgehen bleibt allerdings eine Enteignung. Es liegt hier ein mittelbarer Grundrechtseingriff vor und zwar in die Eigentumsfreiheit, Art. 14 Abs. 1. Zwar wirkt das Verbot bestimmter Waffen für Privatpersonen nicht final auf eine Enteignung hin, jedoch mittelbar. Wenn du also gezwungen bist, die Waffe an eine Behörde abzugeben, weil sich kein Käufer finden lässt und dies auf eine belastende Maßnahme des Staates zurückzuführen ist, liegt ein enteignungsgleicher Eingriff vor, der einer Enteignung gleich steht.

  7. Wenn ihr schon in die Vereine geht, reduziert eure Informationen doch nicht nur auf die Sache mit den Halbautomaten.

    Die geplante Änderung den Waffenbesitz auf max. 5 Jahre zu begrenzen (um ihn anschließend wieder neu zu beantragen) betrifft auch den mit dem KK-EL im DSB. Dazu kommt ja noch die Sache mit den geforderten ärztlichen Gutachten.

    Manfred

    Genau das habe ich getan. Allerdings gibt es wohl unverständlicherweise tatsächlich Leute, die eine temporäre Begrenzung der Erlaubnisse sowie ärztliche Gutachten in Ordnung finden...

  8. Der Artikel des Spiegels ist wirklich brauchbar, gute Arbeit :good:

    Was mich allerdings doch schon fast zu resignieren bringt, ist die Einstellung einiger Schützen.
    Mir von einem Mitglied meines Vereins unterstellt, ich würde den Verein zur politischen Arbeit missbrauchen indem ich auf geplante Änderungen hinweise und die Petition bekanntmache. Dieser jemand führte dann weiter aus, dass er als richtige Sportschütze nichts gegen die Änderungen habe... :scare:

  9. Also so ziemlich, dass was die letzen Jahre verkaufbar war... alle AR15 / AR10...diverse Hersteller und Onlinehändler könnten dann auch zumachen.... Also Anschein entfernen, durch anbau der Schrankwand und dann ist wieder alles gut....schwer vorstellbar!

    Nein, das stimmt so nicht. Bislang wurden durch das BKA sämtliche HA in die Kategorie B4 oder B5 eigeordnet obwohl sie "militärisch" aussehen.

  10. Es bringt doch nichts hier alte, abgeschlossene Sachverhalte wie RAF etc. wieder aufzuwärmen und hier einzelne Verbände, Parteien etc. zu diskreditieren.
    "Zusammenstehen und Interessen durchsetzen" muss unser Motto sein. Wichtig ist es, dass die EU-Abgeordneten merken, dass es Widerstand gibt. Sprich Briefe an Abgeordnete schreiben und Schützenkameraden aufrütteln. Denn auch der KK-Sportschütze ist etwa von zeitlich beschränkten Erlaubnissen betroffen. Dies muss jedem klar gemacht werden.

  11. Eines der bekanntesten Zitate von Herrn Juncker

    „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ oder "Wenn es ernst wird, müssen wir lügen"

    Genauso wird es auch hier ablaufen: Durch den Entwurf will die Kommission die Stimmung im Großteil der Bevölkerung beruhigen und verbreitet ihn entsprechend. Wenn man allerdings bei der EU merkt, dass es zu Widerstand kommt, der sich hier ja aktuell schon teilweise zeigt, wird dieses Thema einfach nicht mehr weiterverfolgt. Blickt man zurück auf das schreckliche Attentat von Norwegen 2011 gab es ähnliche Überlegungen, die im Sande verliefen.

    Von daher: Protest zeigen!

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