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omegal38

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Beiträge von omegal38

  1. Relevant ist zunächst ausschließlich der Text der Richtlinie. In dem letzten Entwurf des Kompromisses heißt es in Annex I:

    Zitat

     

    (i) In Category A, the following points are added:

    "6. Automatic firearms which have been converted into semi-automatic firearms.

    without prejudice to Article 7(4a);

    7. Any of the following semi-automatic centre-fire firearms:

    a) short firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if

    a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or a

    detachable loading device with a capacity exceeding 20 rounds is inserted into it;

    b) long firearms which allow the firing of more than 11 rounds without reloading, if

    a loading device with a capacity exceeding 10 rounds is part of the firearm or a

    detachable loading device with a capacity exceeding 10 rounds is inserted into it;

    8. Semi-automatic long firearms (i.e. firearms that are originally intended to be fired

    from the shoulder) that can be reduced to a length of less than 60cm without

    losing functionality by means of a folding or telescoping stock or by a stock that

    can be removed without using tools.

    8a. Any firearm classified in this category after it has been converted to firing

    blanks, irritants, other active substances or pyrotechnic rounds or into a salute

    or acoustic weapon.

     

     

    Es geht also ausschließlich um halbautomatische (Lang-)Waffen. Die UHR sind nicht betroffen, wohl aber halbautomatische Flinten.

     

    Ein Pferdefuß ist aber dieses Formulierung:

     

    Zitat

     

    Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to

    possess a firearm classified in category (…) B of Annex I shall be withdrawn if the

    person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading

    device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms

    with one of the following characteristics:

    a) loading devices which can hold more than 20 rounds;

    b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds,

    unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article

    7(4a).

     

     

    Nach meiner Auffassung sind damit alle Wechselmagazine, die sowohl in Halbautomaten als auch Repetierer passen, mit >10 Schuss verboten. Damit soll wohl verhindert werden, dass Magazine für einen Repetierer in einem HA benutzt werden. Für die UHR ist das aber hinfällig, da diese ja keine Wechselmagazine haben.

     

  2. vor 9 Minuten schrieb Hunter375:

    Gibt es überhaupt ein "Altbestand-Dingens" oder besser gesagt gibt es überhaupt schon irgend ein Verbot von irgend welchen Knarren?

     

    Tatsächlich soll eine Einigung bezüglich umgebauter Vollautomaten erzielt worden sein. Diese sollen in die Kategorie A verschoben werden, gleichzeitig soll Bestandsschutz einschließlich der Möglichkeit der Vererbung aber gewährt werden. Hier konnte sich die Kommission wohl durchsetzen :(

    Anders die Lage bei Halbautomaten, die schon immer Halbautomaten waren, also so ziemlich alle AR-15-Modelle in Deutschland. Diese sollen nach Ansicht des Rates und des Parlamentes Kategorie B bleiben. Allerdings solle die Magazin voraussichtlich auf eine Kapazität von 10 Schuss begrenzt werden. Die Kommission wollte alle Varianten von AR und AK in der letzten Trilog-Verhandlung verbieten, scheiterte aber an Rat und Parlament und ist deswegen jetzt sauer wie die kleine Lilly, die statt der Barbie Wollsocken untern Christbaum gefunden hat. daher droht die Kommission damit, die Verschärfung komplett scheitern zu lassen.

    Dieser Artikel beschriebt das alles ziemlich treffend.

    https://www.euractiv.de/section/eu-innenpolitik/news/eu-waffenreform-das-recht-auf-halbautomatik/

  3. Auch auf die Gefahr mich wiederholen zu müssen:
    Es gibt keinen Beschluss nach dem zivile AR-15 und AKs verboten werden sollen. Dies ist ein Vorschlag der Kommission, der von Rat und Parlament zurückgewiesen wurde.
    Genau deswegen droht die Kommission damit, alles abzubrechen. 
    http://www.reuters.com/article/us-europe-attacks-guns-idUSKBN13V2EF

     

    Worauf man sich allerdings geeinigt hat, ist ein Verbot umgebauter Vollautomaten, wobei Bestandsschutz und das sogenannte Gradfathering gewährleistet wurden. Auch über die Beschränkung der Magazin-Kapazität ist man sich grundsätzlich einig.

  4. Es ist und bleibt eine Falschmeldung des Spiegels.
    Rat und Parlament haben das Pauschal-Verbot von AR und AK zurückgewiesen, deswegen droht die Kommission alles zu kippen. Das würden sie kaum tun, wenn sie das Verbot durchbekommen hätten. Politico hat im Gegensatz zum Spiegel nämlich sauber recherchiert:

     

    In the early hours of Tuesday morning, a spokeswoman for the Slovak government, which holds the presidency of the Council of the EU, said “an agreement in principle” had been reached between the Council and the Parliament. “Both sides have made efforts to meet each other.”

    However, Julian King, the security commissioner, threatened to scupper the deal after negotiators rejected his attempts to reintroduce the proposal to ban “variants” of machine guns during the meeting, according to several sources who were present at the negotiation.


    http://www.politico.eu/article/commission-threatens-to-derail-gun-law-deal/

  5. Leute, diese Sitzung war ein reine Farce de Grünen*innen.
    Der gleiche Antrag lag dieses Jahr schon mal auf dem Tisch und wurde durch die Koalition abgelehnt und das wird diesmal wieder genauso geschehen.

    Hat man an der Haltung von CDU/CSU ja gesehen. Selbst von einem SPD-Abgeordneten und Ausschussmitglied hieß es ja bereits, dass man den Antrag ablehnen wird. 

  6. vor 42 Minuten schrieb Kappa:

    Auch wenn das mit den HAs 2 gegen 1 steht, wurmt mich die schon wieder reduzierte Magazinbeschränkung. Bei LW stand das ja schon lange im Raum, aber 10 Schuss bei Kurzwaffen ist einfach unpraktikabel. Es gibt keine marktüblichen Magazine für sowas, fast jede Pistole hat heute knapp 20 Schuss im Magazin. Genau deswegen steht ja auch 20+1 im Entwurf des Parlaments.

    Sowohl Parlament als auch Rat haben sich genau deswegen auf 20+1 Schuss festgelegt. Der Rat will für Langwaffen allerdings in der Tat 10+1.
    Allgemein die Begrenzung aus 10 Schuss steht nicht zur Debatte und entstammt Mel wieder den Überlegungen der Kommission, die aber nicht über legislative Ermächtigungen verfügt.

  7. Die Kommission kritisiert einmal mehr die fehlende Kompromiss-Bereitschaft bei Parlament und Rat. Hier der Auszug aus dem im Ticker bereits veröffentlichten Dokument:

     

    Following two trilogue meetings, the co-legislators were still unable to agree on the revision of the Firearms Directive. These negotiations must be unblocked to take military grade assault weapons off the streets including those converted to semi-automatic use. The Commission's position is clear that semi-automatic assault weapons derived from the "AK 47 Kalashnikov family" and the "AR 15 family" should be banned for civilian use given that they were designed for military use. Magazine sizes for short and long firearms should be limited to 10 rounds and should be subject to authorisation and stringent checks and any derogation should be strictly limited and tightly controlled 

     

    Es dürfte jetzt wohl auch dem letzten klar sein, dass Parlament und Rat kein Totalverbot aller HA mit Wechselmagazin beabsichtigen. Dies ging auch aus den Aussagen von Vicky Ford und den übrigen Abgeordneten bei der Konferenz am Mittwoch hervor.
    Die Kommission würde wohl kaum ein solches Theater veranstalten, wenn von Rat und Parlament alle Halbautomaten verboten werden sollen!

  8. Es ist völlig normal, dass die Verkündung eines Gesetzes einige Wochen nach der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates dauert. 
    Der Gesetzesbeschluss muss ausgefertigt werden, sprich vom zuständigen Minister und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Erst dann kann ein formelles Gesetz veröffentlicht werden. Ein Monat ist dabei durchaus die Regel.

    Aber wenn ich hier schon wieder von einem angeblichen Bezug der (ganz normalen) Dauer zu dem EU-Vorhaben lese, muss ich unweigerlich an Alufolie denken ;)

  9. Es ist schon erstaunlich, wie einige hier schreiben, dass die EU uns ja eh bald alles abnehmen wird und das die Briefe und Mail ja gar nicht bringt.

    Hätten wir nicht direkt nach der Veröffentlichung des Kommissionspapiers die Abgeordneten angeschrieben, wäre der Enwurf wohl fast unverändert Anfang des Jahres beschlossen worden.

    Es liegt kein einziger Vorschlag mehr vor, der pauschal Halbautomaten verbieten würde. Sowohl der Rat als auch das Parlament wollen nur noch die Kapazität beschränken. Dass das immer noch schwachsinnig ist, ist unbestritten, aber eine pauschales HA-Verbot ist in keinen Entwurf enthalten.

    In den laufenden Trilog-Verhandlungen kann die Kommission keine eigenen Vorschläge einbringen. Sie darf lediglich Entwürfe auf Grundlage der Beschlüsse von Rat und Parlament als Kompromiss erstellen, beschlossen werden können diese lediglich durch die Vertreter des Parlaments und des Rates. 

    Nach der BVerwG-Entscheidung wurde auch schon das Ende der HA-Jagdwaffen ausgerufen. Und was haben wir jetzt? Sogar eine Verbesserung, da die 2-Schuss-Magazin-Pflicht wegfällt und nur die tatsächlich geladenen Patronen entscheiden.

     

  10. Der Grund ist ganz einfach: Die Politik musste nach den Anschlägen der Bevölkerung zeigen, dass was gegen die bösen Waffen gemacht wird. Man hat dann abgewartet wie der Wiedertand ausfällt um dann, wenn es die Bevölkerung nicht mehr interessiert, den Kram wieder in der Schublade verschwinden zu lassen. Zumindest bis zum nächsten Vorfall.

  11. vor 10 Minuten schrieb schiiter:

    Na bitte. In Kassel werden also SL eingetragen. Alles andere wäre auch rechtswidrig.

    Ja, es werden aber keine Langwaffen mit Wechselmagazin eintragen. Diese Waffen dürfen aktuell, zumindest in Hessen, auch nicht bei der Jagd geführt werden, sofern man keine juristischen Probleme riskieren möchte. Und ausschließlich um diese Waffen geht es!

     

    Dass HA mit festeingebautem 2-Schuss-Magazin, SL-Flinten und Kurzwaffen eintragen werden, steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Es geht außschließlich um SL-Büchsen mit Wechselmagazin und diese werden derzeit bei allen mir bekannten Behörden nicht eingetragen und werden auch von den meisten Händlern nicht auf JS verkauft. Auch von deren Nutzung zur Jagd wird, außer in Bayern, derzeit abgeraten,

  12. Am Freitag wurde die Empfehlung des zuständigen Bundesrats-Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz veröffentlicht.

     

    Dieser empfiehlt den Vermittlungsausschuss anzurufen. So sollen augenscheinlich einheitliche Regelungen zur Jagd- und Falknerausbildung aufgenommen werden. Die Neuregelung zu den Halbautomaten sieht der Ausschuss als vernünftig und notwendig an.

     

    Das Problem, das ich nun sehe: Wenn der tatsächlich Vermittlungsausschuss angerufen wird, könnte dies zu einer enormen Verzögerung führen.

     

    Das Dokument gibt es unter:
    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/455-1-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

  13. vor 16 Minuten schrieb Kappa:

    Ist das sicher die aktualisierte Version des letzten Papers zur inneren Sicherheit? Oder nur ein weiteres Pamphlet?

     

    In der aktuell veröffentlichten Fassung des EU-Parlaments findet sich aber weiterhin die Forderung nach nationalen Regelungen zur Lagerung von Waffen abhängig von Zahl und Art der Waffen. Vielleicht haben sie den Punkt aus dem nationalen Papier hier rausgelassen, weil sie wissen, dass sie es hinterher über die EU-Verordnung durchdrücken können. Da die vermutlich nach der Wahl in Kraft tritt, vergraulen sie sich nicht 1,5 Mio Wähler mit neuen Tresoren.

     

    Der Bundesinnenminister hatte ja selbst Vorschläge unterbreitet, u.a. die strengeren Aufbewahrungsvorschriften, und wollte mit den Landesministern über die Vorschläge und was umgesetzt werden soll, diskutieren. Das Ergebnis wurde heute als Berliner Erklärung vorgelegt. Aber dass das mit den Aufbewahrungsvorschriften demnächst wieder auftaucht, kann natürlich sein. Aber erstmal wurde es rausgenommen.

     

    Die EU-Richtlinie zur Aufbwahrung...naja das ist für D nicht wirklich relevant. Damit sollen überhaupt erst Aufbewahrungsstandarts für die Staaten geschaffen werden, die bislang gar keine oder kaum welche haben.

     

     

  14. In der neusten Version der Maßnahmen der Innenminister ist die Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften nicht mehr drinnen. Auch zur EU-Richtlinie findest sich nichts mehr. Lediglich, dass es für Extremisten keine Erlaubnisse mehr geben darf sowie europäischer Datenaustausch werden genannt.

     

    https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/160819_bimk_berlinererklaerung.pdf?file=1&type=field_collection_item&id=6332

  15. Zu einer Verschärfung des Aufbewahrungsvorschriften habe ich mal etwas aufgesetzt, was im eigenen Verein verteilt werden kann, siehe Zitat unten.

    Sollte A / B ohne Bestandsschutz wegfallen, stehen hunderttausende LWB vor einem gewaltigen Problem und hohen Ausgaben! Das dürfen wir nicht hinnehmen!

     

    Zitat

     

    Bundesinnenministerium: Aufbewahrungsvorschriften sollen verschärft werden!

     

    Droht das Aus für Waffenschränke mit den Sicherheitsstufen A und B? 

     

    Liebe Schützenkollegen,

     

    das Bundesministerium des Innern plant im Zuge der Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland eine Verschärfung des Aufbewahrungsrichtlinien für Feuerwaffen und Munition. In einem Dokument* des Ministeriums heißt es: „ Im nationalen Waffenrecht ist insbesondere eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards vorgesehen, um den Gebrauch legaler Waffen durch Unbefugte zu verhindern.
    Es ist davon auszugehen, dass dies den Wegfall der bisher ausreichenden Sicherheitsstufen A und B gemäß VDMA 24992 bedeuten wird. Im schlimmsten Fall könnte dies zur Folge haben, dass Waffenschränke mit diesen Sicherheitsstufen nicht mehr für die Aufbewahrung zugelassen sind. Hunderttausende Sportschützen und Jäger müssten sich daraufhin neue Waffenschränke zulegen. Die Kosten für einen Waffenschrank etwa der Stufe 0 oder I belaufen sich auf mehrere hundert bis über eintausend Euro!

     

    Das Bundesinnenministerium hat nicht den geringsten Beweis geliefert, dass angeblich zu geringe Aufbewahrungsvorschriften zu Diebstählen von legalen Waffen geführt haben! Vielmehr wird erneut Aktionismus auf dem Rücken der Schützen und Jäger betrieben.

    Dieses Vorgehen dürfen wir uns nicht gefallen lassen! Machen wir dem Bundesinnenminister höflich aber bestimmt per Brief oder Mail deutlich, dass solche Pläne keinen Sicherheitsgewinn bringen und lediglich den Bürger belasten!

     

    Bundesministerium des Innern

    Alt-Moabit 140

    10557 Berlin

    E-Mail: thomas.demaiziere@bundestag.de

     

     

    * Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/handout-maßnahmenpaket-erhoehung-sicherheit-deutschland.pdf?__blob=publicationFile, S.11


     

     

  16. Ich bezweifle doch mal sehr stark, dass es ausreicht, dass die Waffe nur mit weniger als 20 Schuss geladen ist. Die wollen an die großen Magazine, weil sie gemerkt haben, dass sich ein solches Verbot deutlich leichter umsetzen lässt, als ein Verbot der jeweiligen Waffen.

     

    Übrigens unterscheidet der Rat nicht zwischen Halbautomaten und Repetieren bezüglich der Magazine. Es sollen schlichtweg alle Magazine größer als 10/20-Schuss verboten werden (Kategorie A9), egal ob für HA oder Repetierer.

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