Also noch einmal.
Ich bin mir durchaus der Voraussetzungen bewusst, die notwendigerweise beim Beantragen einer WBK erfüllt sein wollen.
Kenne auch den Unterschied zwischen Grün und Gelb!
WIE ich zu meiner waffenrechtlichen Erlaubnis gelange oder s.Zt. gelangt bin ist also NICHT das THEMA!!
Nur, noch einmal, warum wird eine WBK eingezogen, wenn keine Waffen mehr darauf eingetragen sind?Weil sie Waffenbesitzkarte heisst!?
Wird mit der Überlassung der Waffen denn die Eignung in Frage gestellt?
Das erneute Bedürfnis wird Seitens der Behörde eh überprüft, also wozu dann jedes Mal einen neuen Vorgang mit neuer WBK, neuer Nummer,etc.?
Das Dokument oder zumindest die lfd. Nummer kann doch als Akte beibehalten werden zumal der Sport ja weiter betrieben und neue Waffen angeschafft werden...
Scheint aber nicht jeder mein Anliegen richtig zu deuten!