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southlander

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Alle Inhalte von southlander

  1. southlander

    WBK weg?

    Klar und deutlich. Danke
  2. southlander

    WBK weg?

    Also noch einmal. Ich bin mir durchaus der Voraussetzungen bewusst, die notwendigerweise beim Beantragen einer WBK erfüllt sein wollen. Kenne auch den Unterschied zwischen Grün und Gelb! WIE ich zu meiner waffenrechtlichen Erlaubnis gelange oder s.Zt. gelangt bin ist also NICHT das THEMA!! Nur, noch einmal, warum wird eine WBK eingezogen, wenn keine Waffen mehr darauf eingetragen sind?Weil sie Waffenbesitzkarte heisst!? Wird mit der Überlassung der Waffen denn die Eignung in Frage gestellt? Das erneute Bedürfnis wird Seitens der Behörde eh überprüft, also wozu dann jedes Mal einen neuen Vorgang mit neuer WBK, neuer Nummer,etc.? Das Dokument oder zumindest die lfd. Nummer kann doch als Akte beibehalten werden zumal der Sport ja weiter betrieben und neue Waffen angeschafft werden... Scheint aber nicht jeder mein Anliegen richtig zu deuten!
  3. southlander

    WBK weg?

    bezog sich auf (blöd, wenn man keine gelbe hat........ eine GELBE hat Sportschütze zu haben... die gehört zum Handwerkszeug! (... verbandslose mal aussen vor...)) Lesen kann ich aber ich danke Dir für Deine Anteilnahme.
  4. southlander

    WBK weg?

    Klar habe ich eine gelbe. Aber was nützt die mir für eine KW? Jaja. Ich weiss schon. Manchmal schreibt man einfach so los..
  5. southlander

    WBK weg?

    Too late.!-( mal sehen was daraus wird!
  6. southlander

    WBK weg?

    Ich sehe schon, ein lästiger Umstand mit den Behörden. Zumal es doch ein eher unnötiger Mehraufwand ist. Wenn in der Grünen WBK nichts steht, dann kann ich sie auch zu nichts missbrauchen. Und wenn dann mal wieder Bedarf besteht, lässt man sich den Voreintrag da reinschreiben. Aber jedes mal ´ne neue Karte ausstellen halte ich für Unsinn. Andersherum wäre es schlauer gewesen. Erst Voreintrag, dann alte Waffe austragen. Jedoch bezweifel ich auch das ich nun Sachkunde, Bedürfnissprüfung, Zuverlässigkeit und regelmässiges Training erneut nachweisen muss. Also natürlich muss das nachgewiesen werden, kann es ja auch . Naja. Danke.
  7. Guten Morgen. Bin neu hier im Forum und freue mich auf "Unterstützung"! Ich vermute fast, dass dieses Thema schon behandelt worden ist, dennoch: Habe heute nach dem Verkauf meines Revolvers (der Einzige) meine WBK der Behörde zum Austragen überlassen. Nun heisst es die WBK wird eingezogen?! Mein Einwand auf einen austehenden Neuerwerb fruchtete nicht. Ist das so alles richtig? Bei der gelben WBK wurde einfach die verkaufte Langwaffe seinerzeit ausgetragen und die nunmehr leere Karte mir wieder asgehändigt. Ich hatte gehofft, das das hier mit der grünen auch so geht. Nostalgie, wenn mann sein 20 Jahre altes Dokument hergeben soll...um dann ein neues zu bekommen? Was soll denn dieser Aufwand?
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