In unserem Teil-Betrieb laufen wöchentlich um die 100 Pakete auf. U.a. werden von unserem Zentrallager täglich Waren an unser Außenlager gesendet. In den letzten 20 Jahren haben wir alle schon alle Lieferdienste (außer Hermes) bemüht. Die Quoten sind erstaunlich konstant über die Jahre und über die Lieferdienste.
Zustellung E+1: 90%
Zustellung E+2: 8%
Zustellung später ohne Reklamation: 1%
Ermittlung des Pakets nach Reklamation: 0,5%
Totalverlust der Sendung (nichtermittelbarer Verbleib): 0,5%
Für den Versand EWB-pflichtiger Produkte interessiert nur die letzte Zeile.
Wenn 15kg Schrauben verschwinden ist das ja kein Problem. Die Paketdienste sind bei Gewerbekunden erstaunlich kulant in der Erstattungspolitik, selbst wenn das Paket "irgendwann" wieder auftaucht.
Die mögliche Ersatzzustellung ist doch nur ein Problem von vielen.
Was aber wenn das Paket mit der Waffe / der Munition verloren gegangen ist?
Was verbirgt sich hinter der Zahl 0.5%?
Ist nur das Etikett abgefallen, findet sich das Paket oftmals nach einer Reklamation oft wieder ein. Bei einem Paketdienst fallen sicher nicht so häufig Pakete mit einer Glock 17 Gen 4 in der Ermittlungsstelle an. Aber im Zweifel hat der Hansel da schon die Polizei verständigt (Waffenfund).
Oder das Paket kam zwar beschädigt an, aber die Ware ist herausgefallen. Im Zweifel wurde auch da die Polizei schon verständigt.
Es kann aber auch gestohlen worden sein (vom Band, aus dem LKW oder dem Zustellfahrzeug). Dann ist die Waffe mit ziemlicher Sicherheit weg.
Oder das Paket wurde versehentlich oder absichtlich umetiketiert. Es wurde dann unnachvollziehbar an einen falschen Empfänger zugestellt. Von denen sind nicht alle ehrlich und selbst von den Ehrlichen ruft mancher wohl eher die Polizei als den Versender an.
Doch was hilft alle Ehrlichkeit der Beteiligten in einem solchen Fall:
In all diesen Fällen ist §37 (2) WaffG ist da eindeutig "Sind jemandem Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhanden gekommen, so hat er dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen"
D.h. sowohl der Versender als auch der Empfänger sind beide unabhängig voneinander verpflichtet, den Verlust anzuzeigen.
Und dann? Wie war das mit der Zuverlässigkeit (§5 WaffG) insbesondere §5 (1) 2.c WaffG?
Der Anspruch des WaffG an den Überlasser ist unbestritten und richtigerweise hoch.
Overnite und Waffenkurier vermitteln zumindest den Anschein, dass ihre Prozesse ein bisschen besser funktionieren, als die von den Mainstreamversendern.
Durch die Auswahl eines geeigneten Versenders exkulpiert sich der Überlassers von einem möglichen schuldhaften oder fahrlässigen Handeln beim Versand von EWB-pflichtigen Waren.
Aber kann dies der Überlasser auch, wenn er DHL, UPS, dpd und Co auswählt? Das ist doch der Casus Knacktus.
Meine Ansicht und die meiner Vorredner zählen im Fall der Fälle nicht. Entscheidend ist: Wie sieht das der Sachbearbeiter, wie der Behördenleiter, wie die Staatsanwaltschaft?
Ganz ehrlich, für 10€ gesparte Versandkosten, die auch noch der Käufer bezahlt, gehe ich nicht das Risiko ein, Ärger mit der StA oder der Waffenbehörde zu bekommen.
Wie das andere Versender sehen, ist ehrlich gesagt deren Sache.
Habt ihr euch schon mal gefragt, ob es denn auch agents provocateurs geben könnte, die gezielt nach Schwachstellen im System suchen? Es gibt auch Waffengegner mit Jagdschein. Oder böswillige Konkurrenten. Als Waffenhändler würde ich mir da sorgen machen.
Wer will kann sich ja mal kundig machen, wie das bei FSK18-DVD und -Spielen gelaufen ist. Und da geing es nur um Bußgelder!