Ich denke, wenn so ein Sachverhalt öffentlich werden würde, wäre die Zuverlässigkeit oder pers. Eignung schnell dahin vor Gericht. Von wegen "Gesunder Menschenverstand" und "Unfallverhütung" usw. Wurde ja auch lange von einigen steif und fest behauptet, im entsprechenden Tresor darf die Knarre geladen liegen. Oder das Thema Tresor verankern oder nicht.
Aber so ist der gemeine Deutsche, zum Denken entweder zu dumm oder zu faul. Und ob auf dem Grundstück geführt wird oder nicht ist hier IMHO Haarspalterei.
Waffengesetz (WaffG) § 5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, Waffengesetz (WaffG) § 6 Persönliche Eignung(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.