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max1501

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Alle Inhalte von max1501

  1. Moin zusammen, nach 2h lesen kann man eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln! Der grösste Feind des LWB ist der LWB, 1A Thread hierfür! Ein Hoch auf die Elite! Macht alles schön öffentlich ihr Helden! Aber was soll´s, Licht leuchten kann auch Spaß machen!
  2. Bei uns gab es im Jahresschnitt bis Mitte 2015 ca. 2-3 Abgänge und Zugänge und ca. 1 Interessenten pro Monat. Von Juni bis August haben wir 10 neue Mitglieder und ca. 10 Interessenten pro Monat. Die meisten fallen mit der Tür ins Haus, die spucken noch ihren Vornamen aus und wollen nach 5 Minuten einen 357 begrabbeln und mit 44 schießen. Oder es kommt die P1/Bundeswehr Leier.. Das Angebot, mal einige Schüsse mit Luft zu machen wird ausgeschlagen, bei KK wird auch die Nase gerümpft. Die, die sich dazu herablassen, treffen meistens noch nicht einmal die Scheibe (KW) und kommen nicht wieder. Die Anderen fragen nach 5 Minuten, was sie machen müssen um eine eigene Waffe zu bekommen - Die verlassen uns dann auch freiwillig. Der Rest hat Spaß und bemüht sich und bekommt nach nem Jahr die Bedürfnisse für die jeweilige Disziplin bestätigt, obwohl wir ein DSB Verein sind Unter dem Strich ist jedenfalls ein sprunghafter Anstieg seit Mitte 2015 zu verzeichnen...
  3. Steht ja jedem frei, es auszuprobieren. Aber bitte dann hier berichten wie es ausgegangen ist.
  4. Ich denke, wenn so ein Sachverhalt öffentlich werden würde, wäre die Zuverlässigkeit oder pers. Eignung schnell dahin vor Gericht. Von wegen "Gesunder Menschenverstand" und "Unfallverhütung" usw. Wurde ja auch lange von einigen steif und fest behauptet, im entsprechenden Tresor darf die Knarre geladen liegen. Oder das Thema Tresor verankern oder nicht. Aber so ist der gemeine Deutsche, zum Denken entweder zu dumm oder zu faul. Und ob auf dem Grundstück geführt wird oder nicht ist hier IMHO Haarspalterei. Waffengesetz (WaffG) § 5 Zuverlässigkeit (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, Waffengesetz (WaffG) § 6 Persönliche Eignung(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
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