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Bettina Fischer

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Beiträge von Bettina Fischer

  1. Bin zwar nicht in einer Waffenbehörde tätig, aber bei uns im Amt wurden alle digitalisierten Akten sofort vernichtet.

    Probleme gibt es durchaus mal, wenn ein Schriftstück einer falschen eAkte zugeordnet wird.

    Das dürfte häufiger passieren als man denkt.

    Ferner wurden, zumindest bei uns, die Papierakten vor dem Scannen ausgedünnt.

    Auch das kann ja mal das falsche weg fliegen.

     

  2. Vor etlichen Jahren hat sich der Sohn einer Kollegin mit seiner jagdlichen KW suizidiert.

    Nach Abschluss der Untersuchungen klingelte es bei ihr unvermittelt an der Tür und sie bekam die Waffe als Erbin ausgehändigt.

    Da waren noch Blutspritzer an der Waffe.

    Eine WBK wollte sie nicht beantragen und hat die CZ dann zur Vernichtung abgegeben.

    Kann ich nachvollziehen, hätte ich auch nicht haben wollen.

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  3. Es geht nicht um Sicherheit, es geht um Kontrolle.

    Uns es schränkt den gesetzestreuen Bürger unnötig in seiner Bewegungsfreiheit ein.

    Warum klagt hier nicht mal der VDB?

    Ich gehe definitiv nichtt ohne Messer bzw ohne OC-Spray.

    Also sind für mich ab sofort Bahnhof, Züge etc tabu.

    Da habe ich keine Lust drauf, dass ich erst gucken muss, ob ich mein OC dabei haben darf, oder nicht.

    Bleibt eben das Auto...

    Shoppen gehen kann ich auch bei Amazon.

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  4. Kommt ein ca 25 jähriger auf die Dienststelle.

    Sagt bei mir im Büro, dass er ein kleines Problem ohne Alkohol habe und ca 1,7 halten müsse.

    Deshalb habe er für zwischendurch einen Flachmann dabei...

    Termin war dann natürlich beendet.

    War ihm so nicht anzusehen.

  5. Also bei unserem Umzug habe ich gegenüber der neuen Waffenbehörde auf Vordruck entsprechende Angaben zur Aufbewahrung gemacht.

    Auch das Gewicht der Tresore wurde angegeben und ob verankert oder nicht.

    Fotos wurden ebenfalls vorgelegt, auch von den Typenschildern der Tresore.

    Eine Beanstandung durch die Behörde erfolgte nicht.

    Es ist mir unklar, wie das bei einem evtl. Diebstahl eines Tresors dann ein Problem geben sollte.

    Man muss hier sicherlich die versicherungsrechtliche Einstufung eines Tresors und die verwaltungsrechtliche zur Aufbewahrung von Waffen unterscheiden.

     

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